• Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1395484318000

    Darf ich Dich an die akzeptierten Forenregeln erinnern :?

    Die Forenansprache ist "Du".

    Aus Versehen bucht man doch keinen Veranstalter und zum Aufschwatzen gehören immer zwei Vertragspartner. Man fragt und erfährt es doch spätestens bei Sichtung und vor Unterschrift des Reisevertrages.

    Welche Flugverbindungen waren bei Buchung denn relevant?

    Im Forum zu reiserechtliche Fragen kann man einiges über das Thema Flugverschiebungen nachlesen und erfahren.

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1395485318000

    gowilli,

    wo hat der RV jemanden "über den Tisch" gezogen? :frowning:

    In dem von Dir oben geschilderten Fall kann ich davon nichts erkennen.

  • Mam62
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    geschrieben 1395486211000

    Ich kann nicht glauben, dass heutzutage jemand gezwungen wird, eine Reise mit unbekanntem Vertragspartner an ein ungewünschtes Ziel zu buchen.

    Aber anscheinend machen sich die Leute heutzutage bei der Entscheidung, welchen Joghurt sie im Supermarkt kaufen, mehr Gedanken, als darüber, was für Reiseverträge sie unterschreiben.

  • Kourion
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    geschrieben 1395488730000

    @gowilli

    Hier gibt's nix "zwischen den Zeilen zu lesen".

    Und - welche "Maschen" meinst du ?

    Ansonsten schließe ich mich der Frage  und dem Hinweis von @Ahotep  (Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ) an - wobei es zielführender sein wird, sich in einem weiteren Posting einzig an Tatsachen zu halten.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Gute.Fee207
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    geschrieben 1395489352000

    Gowilli, Deinen Zorn kann ich verstehen, wenn der Flug um einen Tag verschoben wird. Aber schaue es mal in Ruhe an. Mit Aufschwatzen und so kommtste nicht weiter. Erstens, was sagt das Reisebüro? Die sollten Dir jetzt beistehen. Zweitens, hast Du ein Sonderkündigungsrecht erhalten? Immerhin bietet die ETI nicht mehr das gebuchte Paket an. Es fehlt ein Tag. Und gab es Flugzeiten bei Buchung? Die kann ETI nur aus wichtigem Grund, weil der Flug z.B. wegfällt, verändern. Da soviel Unmut und Ärger im Spiel ist, würde ich vielleicht eine Sonderkündigung anstreben, die Reise steht unter keinem guten Stern. Es geht dann bestimmt etwas Anderes. C.

  • gowilli
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    geschrieben 1395752256000

    :D  lieber Carsten, der erste Beitrag, der wirklich auf mein Posting eingeht! Danke!

    Ja  leider ist es wiedereinmal in Aegypten nicht ganz so ruhig und für Touristen aus Europa nicht ganz ungefährlich, daher mussten wir die gebuchte erste Reise nach Sharm el Sheik canceln! Und Alternativen für Angestellte, die feste Ferien vorgegeben hatten ist dann wohl nicht so gross! Und wenn man öfters vereist in seinenem Leben hat man ja leider nicht immer alle Veranstalter im Kopf, die man nicht mehr nehmen sollte! Und Reiseveranstalter und dort wo man bucht ist ja selten das Gleiche. Und im Internet sehen dann die Seiten nicht so wahnsinnig unterschiedlich aus, manchmal. Da kann man dann leicht die Übersicht verlieren. Und und und.  Es gibt viele Erklärungen, was MAN besser machen sollte, müsste!

    Jedoch wenn der RV und das Reisebüro dann den Flug vom Vortag am Abend um 12 Std. verschiebt zum nächsten Tag um die Mittagszeit und dass dann 8 Tage vorher per Mail mitteilen, ist das nicht mehr das Paket, das man gewählt und ausgesucht hatte.

    Zurücktreten ist dann eine Variante und das Geld irgendwann dann auch noch wieder zu erhalten das Andere. JEDOCH ETI kenne ich aus früheren schlechten Erfahrungen! Und da habe ich Monatelang mit denen herumgestritten, ergebnislos!

    Hätte schon damals einen  Anwalt nehmen sollen!

    Was ist dann jedoch mit den freien Ferientagen? Zu Hause bleiben, nach Alternativen suchen! Schwierig, jeder kennt das!

    Man kann dann zähneknirschend doch einwilligen auf Flug am nächsten Tag und hoffen, dass wenigstens ein Tag weniger verrechnet wird.

    JEDOCH für was haben wir europäische Fluggastrechte? Nur Papiertiger und nichts wert? Ich werde es sehen! Habe jedoch schon mal das Reisebüro angemahnt, als sie anriefen, ob ich neue Flugzeiten in meinem Mail gesehen hätte! Sie wollen es dem RV weiterleiten!

    Nun gut abwarten und Tee trinken...

    damit die Meckerer auch glücklich sind, habe ich ein paar Rechtschreibfehler versteckt
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1395752979000

    ...die vermeintlichen "Fluggastrechte" haben aber mit der gebuchten Reise nichts zu tun, denn bei einer Pauschalreise gelten bekanntlich die AGB des RV, die man übrigens bei der Buchung akzeptiert hat.

    Bei Nichterfüllung des geschlossenen Reisevertrages oder Teilen hieraus hat man entsprechende Rechte gegenüber dem RV, die man dann auch geltend machen sollte. Sinnvoller Weise sollte man dieses allerdings in sachlicher und korrekter Form auf den Weg bringen... ;)

  • gowilli
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    geschrieben 1395765519000

    Hallo Curiosus, das ist nun aber kurios!

    In Wikipedia nachgeschaut und siehe den Text>   Fluggastrechte: Bei Flügen im Rahmen von Pauschalreisen(Richtlinie 90/314/EWG) sind die Ansprüche nicht an den Reiseveranstalter zu stellen, sondern ebenso an das ausführende Luftfahrtunternehmen.

    Was stimmt nun, dort oder Deine Meinung?

    Schreibst Du für Dich oder unterstützt Du die RV's und bist dazu da, gute Luft zu verbreiten?

    Bin ja mal gespannt, wie es ausgeht!

    damit die Meckerer auch glücklich sind, habe ich ein paar Rechtschreibfehler versteckt
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1395766220000

    ...richtig lesen hilft.

    Die EU-Fluggastrechte (261/2004/EG) beziehen sich auf Verspätungen, Nichtbeförderung oder Stornierung, nicht aber auf Verlegungen von Flügen im Rahmen einer Pauschalreise (90/314/EWG).

  • Gute.Fee207
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    geschrieben 1395769134000

    nun, ich habe verstande, Du hast mit ETI Deine Geschichte, der Urlaub geht bald los, die ändern nun den Abflugtag, ein Urlaubstag geht weg, Du hast kaum noch Möglichkeiten zu reagieren. Was bleibt? Der Fluggesellschaft kannst Du kaum bei kommen. Wenn die den Flug absagen, könntest Du an die wohl nur ran, wenn Du da den Flug gebucht hast. Aber hast Du ja nicht, sondern einenETI Pauschalreise gekauft. Stimmt ?

    Du kannst m.E. Nur stornieren und ruckzuck lastminute woanders hin. Das ist nicht unmöglich, nur da wird man nicht so wählerisch sein dürfen, heut ist Dienstag, wenn es Samstag losgehen soll. Oder mit ETi erst Sonntag ab, und eine Entschädigung einfordern. Was rät Dein RB? Was ist Eure Stimmung zu Hause? Übrigens, es ginge um diese Jahreszeit auch nur ein Flug und ne Visakarte. Z.B. Runter nach Südspanien, Frühling, keine Saison, Unterkunft und Mietwagen vor Ort finden. Einfach los...Carsten

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