• jlechtenboehmer
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    geschrieben 1593943684814 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @rachi sagte:

    besteht hier nicht die Möglichkeit einer Sammelklage?

    nein, die Möglichkeit besteht nicht, da deutsches Recht eine solche nicht vorsieht .

    Im übrigen, was für ein Ergebnis schwebt dir vor ?

    Das ein Gericht deinen RV dazu verurteilt, schneller zu arbeiten als es ihm möglich ist ? Oder vielleicht das er Geld auszahlt das er garnicht hat ? Jedenfalls würde eine Klage, die dann vermutlich einige Jahre in Anspruch nimmt, eine Auszahlung zeitlich um ein Vielfaches verzögern.

    habe vor einer Woche Ralf Benkö per Mail kontaktiert, noch keine Antwort.

    wieder so ein populistischer Versuch für den Stammtisch ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1593966728837 , zuletzt editiert von nate1

    Der arme Retter Ralle braucht sicherlich schon selbst Hilfe, weil er mit solchen Hilferufen förmlich überschüttet wird.:joy:

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • vonschmeling
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    geschrieben 1593978098572 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @rachi sagte:

    Hallo alle miteinander,

    so wie Euch allen, die noch auf Ihre Rückerstattung des Reisepreises warten, geht es auch mir, Reise wäre am 5.5.20 gewesen.

    besteht hier nicht die Möglichkeit einer Sammelklage?

    Jedenfalls kannst du hier über das Forum keine Kläger sammeln, mit denen du ggf. dein Anliegen gemeinsam ausfechten könntest.

    Das ist übrigens ein sehr schwieriges Unterfangen, das du - wenn überhaupt! - nur mit kostenpflichtiger professioneller Unterstützung in Angriff nehmen solltest.

    Noch dazu ist es imho sinnlos sich rechtlich vertreten zu lassen, bis zum Ausgang eines Verfahrens an Sanktnimmerlein wird auch ETI die Erstattungen abgearbeitet haben.

    habe vor einer Woche Ralf Benkö per Mail kontaktiert, noch keine Antwort.

    Das ist quasi noch sinnloser ... :smirk:

    Oder glaubst du, dass irgendein Veranstalter auf diesem Planeten die Schatulle plötzlich aufreisst, weil ein Herr Benkö bei ihm vorspricht???

    Ferner sieht Retterralle gerade auf Kreta "nach dem Rechten" ... und berichtet, es ließe sich dort trefflich aushalten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • robby68
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1594185564074 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wir warten seit April 2020 auf die Erstattung der Reise. Trotz Zahlungsaufforderung von unserem Rechtsanwalt reagiert ETI nicht.

    Jetzt wird Klage vor Gericht eingelegt.

    xxx editiert zum Wohle des Verfassers ...xxx

    xxx bitte beachte die Forenregeln! Hier wird nicht gebrüllt und auch nicht abenteuerlich gemutmaßt! xxx

  • luedo09
    Dabei seit: 1235174400000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1607008927956

    Ich habe heute von ETI folgende Mail erhalten. Was soll man davon halten? Kann jemand dazu etwas sagen?

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Liebe Sonnenfreunde,

    vielen Dank für Ihre Geduld – die Rückzahlung Ihres Reisepreises kann nun erfolgen!

    Wie Sie sich sicher vorstellen können, stellt die Corona-Situation eine große Herausforderung für ein mittelständisches Touristik-Unternehmen dar, weshalb wir bisher noch keine Rückzahlung Ihrer Reise veranlassen konnten. Für die lange Wartezeit möchten wir uns auf diesem Wege entschuldigen.

    Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie keinen 120% Gutschein von uns erhalten möchten. Sehen Sie bitte daher das anhängende Gutschein-Dokument nur als Legitimation, um die Rückzahlung schnell und unkompliziert über den Dienstleister RightNow abwickeln zu können. Wir garantieren Ihnen, dass dadurch keine Kosten auf Sie zukommen, der Erstattungsbetrag wird zu 100% ohne Gebühren an Sie ausgezahlt.

    RightNow erwirbt Ihren Gutschein, um die Rückerstattung Ihrer Reisepreiszahlung vorzunehmen. Dazu folgen Sie bitte diesen Schritten:

    Zu Ihrer eigenen Sicherheit haben wir Ihnen Ihren Legitimationsgutschein im Anhang verschlüsselt übersendet.

    Bitte öffnen Sie die PDF-Datei und geben Sie als Kennwort die Postleitzahl des Rechnungsempfängers ein.

    Nun öffnet sich das Dokument und Sie können dieses nun auf Ihrem Rechner speichern.

    1. Klicken Sie auf untenstehenden Link „Auszahlung beantragen“

    2. Geben Sie Ihre Daten ein, die Übertragung erfolgt verschlüsselt

    3. Laden Sie das Legitimationsdokument (den beigefügten Gutschein) hoch

    4. Klicken Sie auf „Absenden“

    Die Rückerstattung über den Dienstleister RightNow erfolgt innerhalb von 5 Werktagen auf Ihr Konto.

    Sollten Sie mit dieser Vorgangsweise der Rückerstattung nicht einverstanden sein, so werden wir Ihnen selbstverständlich auch ohne den Dienstleister RightNow Ihr Geld erstatten, allerdings könnte sich die Rückzahlung dann noch einmal um weitere 3-4 Monate verzögern.

    Bitte beachten Sie das RightNow von uns nur pseudonymisierte Daten erhält und für die Verarbeitung der Daten ab Ihrem Antrag eigenständig verantwortlich ist.

    Bitte klicken Sie nun hier:

    AUSZAHLUNG BEANTRAGEN (https://eti.rightnow.de/)

    Falls der Link nicht automatisch öffnet, kopieren Sie bitte: https://eti.rightnow.de in die Adresszeile Ihres Browsers.

    Sonnige Grüße

    Ihr ETI Team Frankfurt

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1607009697700

    ich nicht, aber touristik-aktuell.de, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • luedo09
    Dabei seit: 1235174400000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1607011764371 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx Zitat entbehrlich, editiert! xxx

    @haberling

    Den Artikel hatte ich auch schon gesehen. Verstehe das ganze Konstrukt nicht, da normaler Weise der Kunde sich an den Dienstleister Right Now wendet, um sein Recht zubekommen. Im Fall eines Erfolges erhält dann Right Now einen Teil der Rückzahlung. Hier kaufen sie meinen Gutschein auf und der Betrag wird mir zu 100% ausgezahlt.

    Wo ist der Haken?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9597
    geschrieben 1607016315267

    Was mich am meisten stört an der Sache, daß man auf der HP von ETI keinen Hinweis findet.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • HC-Mitglied2716142
    Dabei seit: 1605545566442
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1607025130298 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx ein Zitat ist entbehrlich ... xxx

    @luedo09

    Eine anstandslose umgehende Rückerstattung einer in Vorkasse eingeforderten Zahlung sollte bei einer nicht erbrachten Leistung für ein seriöses Unternehmen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die zwingend erforderliche Rückerstattung an Bedingungen bzw. an ein undurchsichtiges Gutschein-Konstrukt mit einem angeblichen Rückzahler zu knüpfen, der nicht der eigentliche Vertragspartner ist, oder aber sogar – bei Nichtannnahme dieses Konstrukts – damit zu drohen, dass sich für diesen Fall die dringend fällige Rückzahlung zusätzlich um weitere unbestimmte Zeit ("könnte" nach 3-4 Monate erfolgen) verzögert, hört sich dagegen alles andere als seriös an. Ich zumindest hätte hier ein ungutes Gefühl (da muss man sich notgedrungen erstmal stundenlang mit dem Kleingedruckten beschäftigen etc.) und würde darum zunächst noch einmal ETI anschreiben und mit 14tägiger Fristsetzung die sofortige Rückerstattung auf direktem Wege einfordern. Gleichzeitig würd' ich mich mit der ETI-Mail nochmal an mein Reisebüro wenden, dass auch von dieser Seite zusätzlicher Druck auf ETI ausgeübt wird. Zudem kann man sich natürlich auch an die Verbraucherzentrale wenden, um zu erfahren, wie deren Empfehlung aussieht und ob da ggf. ähnliche Fälle bekannt sind. Und wenn Du einen Reise-Rechtsschutz hast, fällt ggf. der Weg zum Anwalt (Beratung, ETI-Anschreiben, evtl. Klage etc.) natürlich leichter...

  • HC-Mitglied2716142
    Dabei seit: 1605545566442
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    Verwarnt
    geschrieben 1607028173512

    ... mal abgesehen davon, dass eine vertragliche Mitwirkung Deinerseits überhaupt nicht erforderlich ist, wenn ETI dazu bereit ist, Right Now einen "120%-Gutschein" zu verkaufen. ETI könnte diesen Deal nämlich ganz einfach eigenständig abwickeln und parallel dazu – also davon völlig unabhängig – Dir Dein Geld zurückerstatten. Wenn ETI nur wollte ...

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