Also bzgl Emirates hat mir das FTI so bestätigt dass es klappen würde. Allerdings würde ich dann wahrscheinlich nichts vom Fonds erstattet bekommen da Reise "angetreten" . Ich würde es lassen !
Der Fonds stellt die gesetzlichen Pflichten (siehe auch § 651w BGB) des Reiseanbieters in Bezug auf sogenannte "verbundene Reiseleistungen" (Pauschalreisen) sicher. Der Reiseanbieter hat bei diesen "verbundenen Reiseleistungen" die Erstattung sicherzustellen, falls "Reiseleistungen" nicht erbracht werden, oder falls der Kunde Zahlungen vor Ort leistet, weil "Reiseleistungen" vom Reiseanbieter (an den Leistungserbringer = Hotel/Airline/Mietwagenfirma/usw.) nicht bezahlt werden.
Die Erstattung muss also nach dem Wortlaut auch dann sichergestellt werden, falls NUR einzelne "Reiseleistungen" (welche Teil einer Pauschalreise, also Teil einer Menge von mehreren "verbundenen Reiseleistungen") nicht erbracht werden. Dass bestimmte Reiseleistungen (wie hier der Flug) einer Pauschalreise erbracht (= vom Kunden genutzt) wurden, kann also aus meiner Sicht nicht zum Ausschluss der Erstattung der anderen (nicht erbrachten) Reiseleistungen (wie hier Hotel oder Mietwagen) führen.