• Sanni99
    Dabei seit: 1182124800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1718793111200

    Am 1 Juni bin ich für eine Woche ins Sbh Tarobeach mit 5vorFlug gewesen.

    Am 3 Juni wurde die Insolvenz bekannt und ich traf eine Reisende, die am 4 Juni zurückflog, ihr wurde mitgeteilt, das Hotel nochmals zu bezahlen und eine Summe, die doppelt bis dreifach so hoch war wie die Ganze Pauschalreise.

    vorsorglich habe ich dann den DRSF angemailt, was zu tun ist, keine Antwort, bei Fti alle Kontaktaufnahmen erfolglos.

    in der Nacht zum 4 Juni wurde mir dann die Rechnung unter meine Zimmertür geschoben.

    bin dann morgens zum Frühstück, als ich zurück kam, war meine Türkarte gesperrt.

    dann hieß. Es an der Rezeption, zahlen, erst dann würde das Zimmer entsperrt 

    auch zu diesem Zeitpunkt niemand zu erreichen.

    habe mich ans Konsulat in Gran canaria gewandt, der Konsul hat mir ein Schreiben aufgesetzt, auch das hat nichts geholfen, so musste ich zahlen, um nicht obdachlos zu werden.

    alle Unterlagen, mit Deckungszusage von DRSF habe ich dem Hotel vorgelegt, nachwievor will das Hotel mir nichts zurück zahlen.

    im Sbh haben sich menschliche Dramen abgespielt, manche wurden schon in der Nacht zum 4 Juni angerufen, aus dem Zimmer geholt und zur sofortigen Zahlung genötigt. 

    bin am 8 Juni nach Hause geflogen.

    das Hotel hat heute, nach mehreren ignorierten emails von mir, endlich geantwortet, ihre Sbh Kette hätte keine Deckungszusage vom DRSF, meine eingereichte interessiert sie nicht.

  • Balexx
    Dabei seit: 1718794536967
    Beiträge: 1
    geschrieben 1718795076654

    Kurze Info!

    Nach heutigem Telefonat mit der FTI Hotline, wurde mir von der Dame am Telefon mitgeteilt, dass alle Hotelbuchungen (Einzelleistungen) storniert werden.

    Zu den anderen Einzelleistungen kann ich leider nichts sagen.

    Öffentliche Meldung soll zeitnah erfolgen.

    Habe ein Hotel in der Türkei über C24 für mitte Juli gebucht.

  • Bxrgxt
    Dabei seit: 1718793756258
    Beiträge: 1
    geschrieben 1718795237936

    @fuchsteufel sagte:

    das ist auch korrekt. die rahmenbedingungen sind sehr klar und voreilig charge back ohne alle erforderlichen unterlagen führt dann erstmal zur ablehnung. für chargeback bei mastercard und visa braucht es eine bestätigung / nachweis, dass die leistung nicht erbracht wurde und auch nicht mehr erbracht wird. entweder durch bestätigung des anbieters oder durch eine stornobestätigung.

    Ich habe die Buchung (Mietwagen) online storniert (theoretisch kostenlos bis 24 Std vir Abholung bei voller Erstattung). Insofern sollte es für ein Chargeback ausreichen, den Storno nachzuweisen und auf die nicht erfolgte (und auch nicht zu erwartende) Erstattung hinzuweisen?

    Ob die Leistung erbracht werden könnte oder nicht ist dann doch irrelevant… hätte ich mir so zusammen gereimt 

  • nuray_sn
    Dabei seit: 1717703483505
    Beiträge: 9
    geschrieben 1718795317971

    @vayos

    Danke dir fürs Antworten. Die FTI direkt hat nicht bezüglich der Stornierung zukommen lassen. Es kam eine E-Mail von Check24:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

    am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH,

    Obergesellschaft der FTI GROUP einen Antrag auf Eröffnung

    eines Insolvenzverfahrens gestellt.

    Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie beim Reiseveranstalter

    FTI Touristik GmbH mit den Marken FTI oder 5vorFlug

    Reiseleistungen gebucht haben, wie z.B. Hotelübernachtungen,

    Flüge, Mietwagen, oder Transfers. Leider sind wir auf Grund

    der Insolvenz gesetzlich gezwungen, gebuchte Leistungen

    zwischen 11.06. bis 05.07.2024 zu abzusagen.

    Wir bitten darum, kurzfristig von Anfragen nach Erstattungen

    abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen

    organisiert werden können.

    Weitere aktuelle Informationen stellen wir Ihnen unter

    www.fti-group.com/de/insolvenz zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diese habe ich als PdF gedruckt un meinem Chargeback Antrag beigefügt. genügt solch eine Stornierung?

    Wenn, ja hat man denn Erfolg durch das Chargeback die gebuchten Zahlungen zurückzuzucken? So ganz ist es für mich nicht ersichtlich/erklärend im Internet, ob das Chargeback auch bei einem Insolventen Unternehmen funktioniert?

  • HolidaySu
    Dabei seit: 1717492754554
    Beiträge: 26
    geschrieben 1718795535393

    @Sanni99

    Wow, das sind ja fürchterliche Geschichten. Ich hoffe, du und die anderen Reisenden bewerten das Hotel dann auch dementsprechend.

    Man kann die Hotels auch Verstehen, klar. Aber trotzdem geht sowas gar nicht.

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 3749
    geschrieben 1718797616914

    Ein vielsagender Kommentar des Hoteliers unter aktuellen Bewertungen:

    Holidaycheck hat keine Berechtigung, unsere Hotels zu veröffentlichen.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1718798398710 , zuletzt editiert von Ahotep

    Hallo Bienekind,

    welches Hotel hat das unter einer Bewertung stehen? Wenn ein Gast sich darüber zu Recht aufregt, kann er das sehr wohl in der Bewertung negativ erwähnen. Es gab da Hoteliers, die haben Gäste wie Gefangene behandelt oder jegliche Annehmlichkeiten verweigert. Kommt immer darauf an, wie professionell man mit der Situation umgeht. Die Gäste konnten ja nichts dafür und wurden quasi kalt erwischt nach Ankunft

    Nachtrag: Habe es gefunden

  • Sanni99
    Dabei seit: 1182124800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1718798757463

    Habe es in Holidaycheck bewertet, von CHECK24 habe ich immer noch keinen Bewertungsaufruf bekommen.

    kann absolut nachvollziehen, das es für die Hotels schrecklich ist, aber die Art und Weise, wie man hier mit uns umgegangen ist, ist unmöglich.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1718799338179

    Ich persönlich Sanni99, hätte das auch gemacht. Der Umgang mit dem Gast in einer Krisensituation, darf durchaus bewertet werden.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28987
    geschrieben 1718802040232 , zuletzt editiert von Kourion

    @Sann

    Natürlich darf man das schreiben. So wie es abgelaufen ist...Du hast nur kurz geschrieben wie's war, zwei total sachliche Sätze. Hätte ich auch gemacht. Nichts zu schreiben wäre falsch gewesen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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