• Wülfi71
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    geschrieben 1719844319580 , zuletzt editiert von Wülfi71

    ne, da hat sich sich nichts verschärft, CT8 hat ja weiter oben geschrieben, dass ihm/ihr für die Einzelleistung ein Sicherungsschein vorliegt und dass er/sie das auch so auf dem Chargebackformular der DKB angegeben hat, dann muss die DKB auf die Ablehnung des DSFR bestehen, ansonsten bleibt das Procedere für VISA und Mastercard gleich, hier nochmal für:

    DKB Visa Debit und Credit:

    https://www.dkb.de/fragen-antworten/fti-insolvenz-kann-ich-meine-kartenzahlung-reklamieren

    Und hier für

    DKB Miles& More Mastercard:

    https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/fti/

    Merkwürdig finde ich die Forderung nach Insolvenzeröffnung, gerade wenn die InsO mangels Masse nicht eröffnet wird, ist ein Chargeback um so wichtiger, daher kann ich diese Anforderung überhaupt nicht nachvollziehen, die ist auch nicht in den FAQ's/den Formularen genannt.

    Klärungsbedürftig bleibt auch der Sicherungsschein bei Einzelleistungen, ich rechne ja mit einer Ablehnung durch den DRSF, aber warten wir es ab. Auf jeden Fall wie vs richtig geschrieben hat mehr (unnütze) Arbeit für den DRSF.

    @Liesa: Die Aussage ist m.E. gefährlich falsch. Wenn Du so lange wartest, läufst Du aus den Chargebackfristen, Du kannst m.E. eine Forderung auch nicht 2x geltend machen (1x im Insoverfahren und 1x per Chargeback), ich glaube, da wollte Dich nur jemand abwimmeln. Barcley's hat das Kreditkartengeschäft in Deutschland bekanntermaßen zum Verkauf gestellt, die haben bestimmt kein Bock auf Chargeback mehr, da hilft es nur hartnäckig zu bleiben...

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • Liesa
    Dabei seit: 1088812800000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1719849302365

    Danke für den Hinweis. Aber was kann ich jetzt tun bzw. wie kann ich argumentieren. Weiß das jemand?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1719850019297

    @Liesa

    Schau doch bitte mal in die Links von Wülfi71 und die genaue Beschreibung des Prozedere. Davon abweichende Auskünfte kannst du hinterfragen, also "Warum muss ich dies und das tun wenn es gar nicht in den Bedingungen für das CB Prozedere steht?" Wie schon bei der Sendung mit der Maus: Wer nich fragt bleibt dumm! Dran bleiben, insistieren - alles hinterfragen.

    @Wülfi71

    Über das Beharren auf InSo Eröffnung habe ich mich auch gewundert. Das trifft zu auf Forderungen an den InSoV sollte aber bei CB eigentlich unerheblich sein (wegen der von dir beschriebenen Innenverhältnisse). Ferner bin ich wie bereits geschrieben auch der Meinung, dass die Bestätigung betreffend nicht Absicherung von Einzelleistungen in den AVB des DRSF vollkommen ausreichen müssten.

    Last not least ist völlig unstreitig, dass die bezahlte Leistung nicht erbracht werden kann und rechtschaffen unstreitig, dass sie nicht anderweitig abgesichert ist (Einzelleistung ohne Sicherungsschein). Selbst an den Sicherungsscheinen für Einzelleistungen, die wohl sehr selten ausgegeben wurden, herrschen ja berechtigte Zweifel hinsichtlich deren Gültigkeit für Ansprüche gegen den DRSF.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fuchsteufel
    Dabei seit: 1717739295230
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    geschrieben 1719855035163

    @liesa sagte:

    Danke für den Hinweis. Aber was kann ich jetzt tun bzw. wie kann ich argumentieren. Weiß das jemand?

    ich würde damit argumentieren, dass bei Mastercard und VISA ein Chargeback expliziz auch bei Insolvenz möglich ist. Deine Bank sollte eigentlich den wenigstens Stress damit haben, denn die Kohle kommt von der Händlerbank. Sollte deine Bank hartnäckig bleiben, würde ich in jedem Fall es mir schriftlich bestätigen lassen, dass Du den CB-Antrag gestellt hast (wegen Frist) und deine Bank eine weitere Bearbeitung aus den dir genannten Gründen pausieren muss. Banken haften für Beratungsfehler - daher schriftlich dir das bestätigen lassen, damit sie später nicht kommen, dass du zu spät bist und es ihnen schrecklich leid tut.

  • <TheTourist>
    Dabei seit: 1420848000000
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    geschrieben 1719857102782

    Hallo zusammen,

    ich habe mit meiner örtlichen Sparkasse aktuell auch so meine Probleme. Leider können oder wollen Sie keine vernünftigen Aussagen treffen.

    Ich habe eine FTI Hoteleinzelleistung über die Mastercard meiner Sparkasse voll bezahlt. Der Urlaub hat bereits vom 16.06 bis 23.06 stattgefunden...wir mussten vor Ort nochmals zahlen...wollten den Urlaub aber auch nicht sausen lassen.

    Nun wurde ich von der Sparkasse dazu gedrängt bei der URV einen Antrag auf Rückerstattung online auszufüllen, denn schließlich seien wir darüber versichert. Ich habe mehrmals erwähnt, dass es nur der Versicherungsschutz bei Krankheit etc. sei, aber auch der hinzugezogene Vorgesetzte bestätigte dieses als korrektes vorgehen. Ich habe den Antrag natürlich ausgefüllt, rechne mir aber absolut keine Erfolgschancen aus.

    Das von mir erwähnte Chargeback Verfahren wurde nicht verfolgt oder noch nie gehört?

    Nun habe ich bis heute nur seitens FTI ein Schreiben erhalten, dass gebuchte Reisen zwischen 11.06 und 05.07.24 nicht stattfinden. Ich habe aber keine individuelle Stornierung meiner Leistung erhalten. Wie kann ich diese erwirken oder kommt diese noch? Für ein hoffentlich noch klappendes Chargeback Verfahren, werde ich dies wohl noch benötigen!?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1719859666328 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @TheTourist

    Ganz schwierige Fallkonstellation, da du die Leistung ja in Anspruch genommen hast und "nur" neuerlich bezahlen musstest.

    Ich wage mich dahingehend an keine Aussage betreffend die Aussichten auf ein Chargeback.

    Es ist üblich (und einleuchtend!), dass andere Möglichkeiten der Absicherung ausgeschlossen werden müssen. Vielleicht reicht ja die Ablehnung deiner Rücktrittsversicherung aus um das CB Verfahren einzuleiten? Viel Glück und berichte/frage gerne weiter hier.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fuchsteufel
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    geschrieben 1719860295171

    @TheTourist

    was du versuchen kannst, wende Dich an FTI und frage nach einer Storno-/Absagebestätigung. Du hast die Leistung von FTI in dem Sinne nicht wahrgenommen. Durch die erneute Zahlung vor Ort hast Du lediglich aus dem Kontingent, aus dem ein Zimmer für Dich reserviert war, die Leistung vor Ort neu gekauft. Damit sollte ein Chargeback der ersten Zahlung von FTI möglich sein. Die Zahlung vor Ort ist nach meinem Dafürhalten ein eigenständiges "Rechtsgeschäft" zwsichen Dir und dem Hotel direkt. Einfach mal bei FTI nach der Stornobestätgung fragen, denn sie haben nach ihren Angaben alle Einzelleistungen auch abgesagt.

  • <TheTourist>
    Dabei seit: 1420848000000
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    geschrieben 1719860421869 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx Bitte keine überflüssigen Zitate - Button Antworten benutzen! xxx

    @vonschmeling

    Die Leistung habe ich nicht direkt in Anspruch genommen. Das Hotel hat mir die Reise bzw. Das Hotelzimmer nur nochmals selbst verkauft!

    Separate Rechnung erhalten.

    Hatte vorab bereits mit dem Hotel telefoniert. Reise wurde auch hier von FTI storniert.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1719860491658

    @Fuchsteufel

    Ich nehme an es geht allein um die an FTI geleistete Zahlung. Selbstverständlich kann eine Erstattung der Zahlung vor Ort nicht über CB begehrt werden.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1719860931604

    @TheTourist

    Ist mir vollkommen klar. Nach üblicher Auffassung müsste ein Chargeback für deine erste Zahlung möglich sein - soweit die Theorie.

    Offenbar ist die Auslegung der Bedingungen recht willkürlich, was immer dem entgegengesetzt werden kann?!

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