• wohak
    Dabei seit: 1591874346030
    Beiträge: 36
    geschrieben 1719733148060

    @reisinger850 sagte:

     

    - Die schriftliche Bestätigung, dass der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRFS) nicht für die Rückbuchung aufkommt. Dies gilt auch, wenn Sie keine Pauschalreise, sondern nur eine Einzelleistung gebucht haben.

     

    Bzgl. der offiziellen Insolvenzeröffnung bin ich überfragt. Aber der letzte Punkt mit dem Hinweis auf den DRFS ist doch schwachsinnig, da er gar keine Einzelleistungen absichert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1719734018999

    ... was er in seinen Statuten schriftlich darlegt. Das sollte dann auch ausreichen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
    Beiträge: 1056
    geschrieben 1719754413472 , zuletzt editiert von Wülfi71

    @Reisinger850: Welche Bank ist das denn? Die Sparkassen und die DKB (Miles&More) haben jedenfalls bei Mastercard deutlich geringere Anforderungen. Die Aussage "nach Rückmeldung von Mastercard" kann auch nicht stimmen, da Mastercard in ein Chargebackverfahren gar nicht eingebunden ist. Das läuft von Dir als Karteninhaber über die Kartenherausgebende Bank (den Issuer) an die Bank von FTI (den Acquirer) und läuft nach den Chargeback Guides von Mastercard, die für nicht abgesicherte Einzelleistungen ausdrücklich ein Chargeback vorsehen. Da will Dir jemand einen Bären aufbinden. Oder hast Du auf Deiner Mietwagenbuchungsbestätigung von FTI wie andere hier auch "Pauschalreise" drauf stehen und einen Sicherungsschein abgedruckt? Dann könnte ich verstehen, dass Deine Bank eine Ablehnung des DRSF sehen will.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • CT8
    Dabei seit: 1635273189490
    Beiträge: 165
    geschrieben 1719822590895

    Bei mir war das bei der Miles&More Mastercard gleich wie beim User Reisinger850. Die selben Anforderungen.

  • Liesa
    Dabei seit: 1088812800000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1719824501524

    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt von der Barclays Kreditkarte (VISA) die Nachricht bekommen, dass ich die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter inkl. Rückmeldung (gilt nur für Einzelleistungen) einreichen soll. Das wird ja wohl noch dauern.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1719826163133

    Da kommt Freude auf! Bisschen was zu tun für die Leuz beim DRSF, die haben´s ja so plüschig!? :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wohak
    Dabei seit: 1591874346030
    Beiträge: 36
    geschrieben 1719830592566

    Unter welcher Adresse/Email soll man den Insolvenzverwalter denn kontaktieren?

  • Liesa
    Dabei seit: 1088812800000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1719832977685

    Auf der FTI Seite steht, dass man mit der Eröffnung des Insolvenz Verfahrens automatisch ein Gläubigeranschreiben bekommt. Das soll aber wohl frühestens im September passieren.

  • wohak
    Dabei seit: 1591874346030
    Beiträge: 36
    geschrieben 1719834962751 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx bitte keine überflüssigen Zitate! Editiert xxx

    @liesa

    Dieses Schreiben sollen auch Personen mit Einzelbuchungen (keine Pauschalreisenden) bekommen?

  • Fuchsteufel
    Dabei seit: 1717739295230
    Beiträge: 105
    geschrieben 1719835535741 , zuletzt editiert von Fuchsteufel

    mhmm liest sich hier auf der Seite so, dass anscheinend VISA auch nochmal anders das handhabt als Mastercard. oder sind aufgrund der anzahl der chargeback anträge inzwischen die spielregeln verschärft? es gibt ja einige hier, die bereits das geld zurück bekommen haben.

    hier sollten alle betroffenen aufpassen, denn auch bei der TC Pleite war es ja schon so, dass einige Banken falsch informierten, den Kunden abwimmelten. Kunden brauchen eigentlich nicht auf eine Reaktion des Insolvenzverwalters warten, denn die Erstattung kommt nicht aus dem Topf des Insolvenzverwalters, bzw. vonseiten der insolventen Gesellschafter, sondern von der Händlerbank, die sich für solche Fälle ebenfalls absichert. Der Insolvenzverwalter muss dem Chargeback also nicht zustimmen und ist daran auch nicht beteiligt.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!