@reisinger850 sagte:
- Die schriftliche Bestätigung, dass der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRFS) nicht für die Rückbuchung aufkommt. Dies gilt auch, wenn Sie keine Pauschalreise, sondern nur eine Einzelleistung gebucht haben.
Bzgl. der offiziellen Insolvenzeröffnung bin ich überfragt. Aber der letzte Punkt mit dem Hinweis auf den DRFS ist doch schwachsinnig, da er gar keine Einzelleistungen absichert.