Hier bist Du gewaltig auf dem Holzweg. Der DRSF leistet nur bei gültigen Pauschalreiseverträgen! Nach einem Eigenstorno hast Du keinen gültigen Vertrag mehr da er durch Dich storniert wurde, Nur bei einem Storno durch den Insolvenzverwalter im Namen von FTI bestehen die Erstattungsansprüche nach dem DRSF.
Nochmal: Pauschalreisen auf keinen Fall eigenmächtig stornieren!