Hier mal unser Stand.
letzte Woche in der Nacht in Dubai angekommen. Beim Checkin war das Hotel noch nicht bezahlt. Wir mussten eine Kreditkartenreservierung in Höhe der Hotelkosten hinterlegen. Am nächsten Tag den Mitarbeiter von Meeting Point angesprochen. Er war uninteressiert und abwesend. Hat aber gleich den Sachverhalt weitergeleitet. Geldeingang wurde gestern bestätig. Die Reservierung auf der Kreditkarte verfällt.
Der Rückglug ist bestätigt (=bezahlt).
Puh! Glück gehabt.
zum ChargeBack möchte ich auf folgendes hinweisen:
Haben Sie eine Pauschalreise (Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, also z.B. Buchung von Flug und Hotel beim Reiseveranstalter oder Reisevermittler) und ist der Reiseveranstalter insolvent, gelten Besonderheiten. Sie können die Kreditkartenzahlung zunächst nicht über das Chargeback-Verfahren zurückfordern. Betroffene müssen sich zunächst an die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters wenden. Welcher Versicherer zuständig ist, können Sie im Reisesicherungsschein sehen, welchen Sie nach der Buchung erhalten haben. Nur wenn die versicherte Summe zur Begleichung der Ansprüche aller Reisenden nicht ausreicht, kommt das Chargeback-Verfahren zur Anwendung.
Haben Sie über den insolventen Reiseveranstalter eine Individualreise, also separat nur ein Hotel oder separat nur einen Flug gebucht, steht Ihnen das Chargeback-Verfahren sofort offen.
Quelle:https://www.rae-sh.com/rechtsgebiete/fachanwalt-bankrecht/chargeback-verfahren-anwalt