@armin sagte:
Bei Abbuchung über Kreditkarte kannst Du das Geld über das Chargeback Verfahren zurückholen
Danke für die Info, werde es morgen bei der Bank versuchen.
In diesem Artikel sind einige Infos zu lesen, welche die ein oder andere Frage hier im Forum beantworten:
Ahotep + Günter
Aber als mittleres Glied einer Lieferkette und Ansprechpartner für die Kunden, die bei HC gebucht haben, muss man schon etwas mehr leisten als Warten. Nach den Erfahrungen aus der TC Pleite sollten doch auch bei HC kundenorientierte Verfahren für weitere Fälle implementiert worden sein. Das wirkt aber bisher nicht so.
@urlauber2024 sagte:
In diesem Artikel sind einige Infos zu lesen, welche die ein oder andere Frage hier im Forum beantworten:
Hm, find da sind noch veraltete Infos drin. Auf der Seite von FTI selbst steht seit heute Morgen, dass sie versuchen Reisen ab 05.06. möglich zu machen. Ich glaub da auch nicht dran, aber die Info im Artikel ist imo veraltet....
Sie haben eine Pauschalreise mit Abreise ab 5. Juni 2024 gebucht?
(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, gegebenenfalls mit weiteren zugebuchten Leistungen.)
Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra mit Abreise ab Mittwoch, 5. Juni 2024, gebucht? Wir bemühen uns derzeit nach Kräften, Ihnen die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen. Sollte dies nicht gelingen, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF sorgt dann im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden.
Update:
Bei uns ist natürlich der worst case eingetreten: wir haben eben endlich Rückmeldung des Hotels erhalten. Unsere Zimmer wurden von FTI NICHT storniert. Wir hätten heute ganz normal fliegen können, vor Ort allerdings zum gleichen Preis noch mal die Zimmer zahlen müssen. Da sind wir mal gespannt ob wir von dem Geld was zu sehen bekommen, wenn FTI gar nichts storniert.
@-dsvenja sagte:
Update:
Bei uns ist natürlich der worst case eingetreten: wir haben eben endlich Rückmeldung des Hotels erhalten. Unsere Zimmer wurden von FTI NICHT storniert. Wir hätten heute ganz normal fliegen können, vor Ort allerdings zum gleichen Preis noch mal die Zimmer zahlen müssen. Da sind wir mal gespannt ob wir von dem Geld was zu sehen bekommen, wenn FTI gar nichts storniert.
Ich denke aber das das nicht zumutbar ist und Fti die vertragl. Leistung nicht erbracht hat
@-dsvenja sagte:
Update:
Bei uns ist natürlich der worst case eingetreten: wir haben eben endlich Rückmeldung des Hotels erhalten. Unsere Zimmer wurden von FTI NICHT storniert. Wir hätten heute ganz normal fliegen können, vor Ort allerdings zum gleichen Preis noch mal die Zimmer zahlen müssen. Da sind wir mal gespannt ob wir von dem Geld was zu sehen bekommen, wenn FTI gar nichts storniert.
Die Reisen am 03/04.05 wurden doch offiziell abgesagt laut FTI Seite, ihr müsstet das Geld bekommen.
nur weil du keine Info erhalten hast bedeutet es nicht, du hättest Reisen können, weil:
https://www.fti-group.com/de/insolvenz
Sie haben eine Pauschalreise oder andere Reisedienstleistungen mit Abreisedatum bzw. Leistungsdatum von Montag, 3. bis Dienstag, 4. Juni 2024 gebucht?
Sie haben eine Pauschalreise oder touristische Einzelleistungen (Flug, Hotel, Transfers, ...) über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra mit Abreise vom 3. bis zum 4. Juni 2024 gebucht? Leider sind wir gesetzlich gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren.
Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.
(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, gegebenenfalls mit weiteren zugebuchten Leistungen.)
Die Absage wird irgendwann kommen und dann kannst du Erstattung einreichen, bei der DRSF
@hugo454 sagte:
Ich denke aber das das nicht zumutbar ist und Fti die vertragl. Leistung nicht erbracht hat
da sehe ich auch kein Problem. Die Reise wäre nur durchführbar gewesen, wenn die gebuchten Leistungen auch zur Verfügung stehen. Und das taten sie eben - ohne nochmalige Zahlung - nicht.
@hugo454 sagte:
Ich denke aber das das nicht zumutbar ist und Fti die vertragl. Leistung nicht erbracht hat
Gedanklich gesehen stimme ich dir da voll und ganz zu, aber andererseits werden die Zimmer doch eh immer erst Wochen nach der Abreise vom RV an das Hotel gezahlt. Ob das dann so einfach durchgeht?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!