@Vive la France
Führe Einrede mit Unsicherheitserklärung gem. §321 BGB und gebe gleichzeitig zur Kenntnis, dass eine Belastung deiner cc bis auf weiteres nicht gestattet sein wird.
@Vive la France
Führe Einrede mit Unsicherheitserklärung gem. §321 BGB und gebe gleichzeitig zur Kenntnis, dass eine Belastung deiner cc bis auf weiteres nicht gestattet sein wird.
Guten Morgen,
Ich hatte gerade einen Anruf von meinem Reisebüro die mir sagte dass FTI sich keinen Millimeter bewegt und nicht einverstanden ist, mir einen Zahlungsaufschub zu gewähren ist. Sie werden also die 11.582 € am 28. ab buchen, wohl wissend dass ich am 27. nicht im Hotel gehen kann weil der Hotel am 1. Juli aufmacht.
Ich finde das natürlich frech und ich habe gesagt gut dann buchen Sie ab aber dann werden sie den Vertrag stornieren müssen weil sie der nicht erfüllen können, Da sagte mir die Leiterin der Reisebüro ja, mmmhhh, das wäre nicht ganz so sicher weil es nur ein Hotel Buchung wäre.
Ich weiß nicht genau was ich tun soll.
Muss FTI den Vertrag stornieren? Oder können Sie sich auf höhere Gewalt oder weiß der Geier was?
Selbstverständlich ist der Vertrag hinfällig wenn er wegen des geschlossenen Hotels nicht erfüllt werden kann.
Andere Reisedaten bedeuten neuer Vertrag, den kannst du annehmen oder ablehnen. Die Entscheidung hast du ja bereits getroffen.
Mit der Nur-Hotel Buchung haben deine Ansprüche nicht das Geringste zu tun, das ist nur ein Thema bei der Kundengeldabsicherung.
Sorry, aber die Ansprechperson im RB ist scheints auch nicht die hellste Kerze auf der Torte!?
Genauso stur habe ich FTI auch kennen gelernt. Obwohl der Flug nicht stattfand und das Hotel geschlossen war, habe ich die Reiseabsage erst erhalten, als ich längst wieder zu Hause hätte sein müssen. Dann schneite irgendwann mal ein Gutschein rein, dann war der 2.Mai und ich habe den Antrag auf Rückerstattung gestellt, mitten in der Nacht. Dass ich mit dem Ausfall der Reise am Tag des geplanten Abfluges am 4.4. FTI nach geltendem Recht in Verzug gesetzt hatte, schien sie nicht zu interessieren. Vor kurzem habe ich dann zwar Endlich mein Geld zurück gekriegt, ich habe aber das Gefühl, dass man nur abgewartet hat, bis klar war, dass die EU Kommission nicht einknickt. In dieser Krise scheint der Ruf dem RV nicht mehr wichtig zu sein. Da scheint es nur noch um Euronen zu gehen - selbst geltendes Recht scheint nicht zu zählen - ich werde sicher keine FTI Buchung mehr vornehmen; es scheint RV zu geben, die kulanter mit ihren Kunde umgehen. Ach übrigens, die Kreditkarten Bank hat mir auf meinen Chargeback Antrag - es war ja lange nicht sicher, ob ich Geld zurück kriegen würde und FTI war längst in Verzug - auch nur eine Eingangsbestätigung gesandt; mehr nicht, aber das Verfahren hat sich mittlerweile ja erledigt. Auch hier werde ich einen Partnerwechsel vornehmen - wahrscheinlich wird es gar nicht so einfach, die Spreu vom Weizen zu trennen - zu viel Spreu zu Zeiten von Corona! Ich kann nur raten bei allem hartnäckig zu bleiben und geduldig, aber rechtlich hart.
xxx Beitrag und Zitat getrennt xxx
@mahue001 sagte:
Genauso stur habe ich FTI auch kennen gelernt.
Ich, wie so viele andere auch. Habe Ihnen dann aber Hilfestellung zur baldigen Rückzahlung gegeben.
@ Altlöwin
meinst das mit der Anwalt wenn du sagst Hilfestellung?
nadine
Ja, von da an gings ziemlich schnell mit der Erstattung meiner Euronen.
Es haben etliche Betroffene Rückzahlungen von FTI bereits erhalten ganz ohne anwaltliche Einwirkung!
Hier geht es ferner nicht um den Sachverhalt Erstattung sondern um die Frage, ob der Reisepreis in Anbetracht der Unsicherheit betreffend die mängelunbehaftete Durchführbarkeit der Reise noch geschuldet ist und die Belastung damit gerechtfertigt.
Ich würde das im Falle Vive la France ganz klar verneinen.
Das gebuchte Hotel empfängt die Gäste nicht am Tage der Anreise und damit ist der Vertrag hinfällig. Schließlich sind An- und Abreisetage wesentliche Vereinbarung des Reisevertrages und können nicht geändert werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners.
Ein Anspruch auf den restlichen Betrag ist seitens des Veranstalters FTI demnach überhaupt nicht darstellbar, weshalb mich eine tatsächliche Belastung außerordentlich verwundern würde.
Man sollte Sachverhalte schon präzise von einander trennen, auch wenn der Wunsch FTI mit zu bewerfen übermächtig erscheinen mag ...
Auch bei uns ist vor ein paar Tagen die Rückzahlung auf dem Konto eingegangen, war immerhin für 6 Personen Fernreise fast fünfstellig, will damit ausdrücken, jetzt ist uns doch ein kleiner Stein vom Herzen gefallen...
Hallo,
Ich wollte mich ganz herzlich bedanken für die gute Ratschläge von VS.
gestern sagte die Reisebüroleiterin dass der Reiseveranstalter nicht einverstanden war der Restzahlung für die Reise nach Kreta am 27. Juni (der mit 100 % Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden könnte weil der Hotel erst am 1. Juli aufmachte) zu verschieben
Plötzlich rief sie mich wieder an und sagte mir dass der Reiseveranstalter nun einverstanden wäre, der Reise zum 1. Juli zu verschieben ohne Zuschlag, vielleicht erinnert sich jemand das vor etwa zehn Tagen sie gesagt hat denn ich könnte am 1. Juli starten wenn ich 2.500€ zusätzlich bezahle , Was ich natürlich dankend abgelehnt hatte.
Nun bin ich natürlich auch gewohnt Geschäfte zu machen, wenn in einem ganz anderen Bereich, und gewappnet mit die ganze Argumentation von VS (lass sie kommen und pokern) , Das sagte ich , nein ich bin nicht interessiert vier Tagen weniger Urlaub für der selbe Preis, nee dann warte ich lieber bis der Reiseveranstalter storniert weil das wird er machen müssen.
Da merkte ich wie die Reisebüroleiterin leidete, Sie meinte ja und wenn sie Ihnen die Reise nicht stornieren und bla und Schwall. Da sagte ich das ist ganz einfach die Reise kostet ungefähr so und so viel pro Tag ich bin einverstanden wenn der Reiseveranstalter mir einen Sonderpreis macht und vier Nächte abzieht. Sie stöhnte aber sagte okay ich ruf noch mal an.
Halbe Stunde später rief sie zurück, ja der Reiseveranstalter ist einverstanden. Also mache ich die Reise vom 1. Juli zum 1. August zu der vereinbarte Preis -4 Nächte.
Ich muss mich herzlich bedanken bei dir VS, Ich glaube du kannst auch ganz stolz auf mich sein ich hab wirklich gut argumentiert浪
Nun sind alle zufrieden der Reiseveranstalter verliert kein Geld der Reisebüro auch nicht und ich fliege in Urlaub.
hab noch bei Lufthansa angerufen, die Flüge geändert nun ist alles im Kasten.
Ich bin um einige Erfahrungen reicher, einige Sachen hätte ich instinktiv richtig gemacht, einige Sachen hätte ich definitiv falsch gemacht wie zum Beispiel meine Kreditkarte sperren damit der Restzahlung nicht stattfindet, das wäre wirklich eine schlechte Idee gewesen und ich bin ganz froh dass VS mich von dieser Schritt abgehalten hat. Es war auch eine sehr gute Ratschlag mir zu sagen warte mal, Sie werden auf dich zukommen mit ein Angebot, nun das Angebot habe ich selber gemacht aber die Prinzip ist der selbe.
Liebe VS wenn ich deine Adresse hätte, würde ich dich Blumen zukommen lassen. Du kannst überlegen ob du sie mir per PN zukommen lässt.
MERCI
Nadine
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!