• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1595788123254

    @municipalx

    Natürlich entbinden die Umstände nicht automatisch von der Vertragserfüllung, allerdings unterbleiben Alternativangebote zur Zeit weitestgehend, da auch die wiederum von Unwägbarkeiten getroffen werden können.

    Ich hab ferner schon wiederholt erklärt, dass die scheinbare Verfügbarkeit von Flügen auf Verbraucherebene (EPV) nicht gleichbedeutend ist mit der Verfügbarkeit zur Produktion einer Pauschalreise. Gleiches gilt für Hotelbetten - im Zweifel kannst du ja alles individuell buchen - wenn das dann funktioniert.

    Es ist übrigens nicht sonderlich zielführend, sich hier auf der Forenebene zu echauffieren - besser investierst du die Energie in einen Vortrag beim Reisebüro. Sofern FTI einen Grund angibt wird HC ihn dir weiterleiten.

    Und ja - richtig! - keine Reise kein Gutschein, das ist also kein "mysteriöses Verschwinden" ... :smirk:

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1595788546758

    @shippysly sagte:

    Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.

    Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.

    Die Begründung wird mit Sicherheit nachgereicht.

    Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.

    Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.

    Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).

    Von einer Klage würde ich entschieden abraten, selbst mangels Spruchpraxis. Darlegung bereits geliefert ... :smirk:

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  • shippysly
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    geschrieben 1595788942747

    Ich persönlich würde klagen, rate es aber natürlich niemanden.

    Denn alles auf Corona abwälzen zu wollen, dass erscheint mir mittlerweile zu "billig". Daher wären es nicht die monetären Interessen die mich treiben...

    Aber das gehört hier nicht hin.

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • vonschmeling
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    geschrieben 1595789650659

    @shippysly

    Die Absage ist im rechtlichen Sinne nicht "kurzfristig" erfolgt, insofern ist eine erfolgreiche Klage wenig wahrscheinlich.

    Vielleicht verfügst du über eine mitwirkungsaffine Rechtschutzversicherung und magst dir daher eine prinzipielle Haltung erlauben - ich halte es jedenfalls für korrekt auf die Risiken hinzuweisen.

    Ferner geht es gar nicht darum, irgend etwas "abzuwälzen", stattdessen dürfte FTI selbst ein sehr vitales Interesse daran haben, die Reise wenn möglich durchzuführen - nur eben nicht um jeden Preis.

    Mir geht es persönlich gegen den Strich, wenn stets Unwillen bzw. Willkür unterstellt wird, zweifellos wird FTI darlegen können, weshalb die Reise des municipalx eben nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann.

    Bestehen dann Zweifel an der Darlegung kann man immernoch die Keule auspacken.

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  • KLak4ever
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    geschrieben 1595790110577 , zuletzt editiert von KLak4ever

    @vonschmeling sagte:

    Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.

    Natürlich haben sie auch sie Zugriff darauf, ggfs. nur nicht zu ihnen genehmen Konditionen. Was allerdings keine Begründung darstellt, klar umrissene Vertragsvorgaben außer Kraft zu setzen.

    Man muß den Veranstaltern auch nicht aufgrund der jetzigen Krise bei jeder ihrer Handhaben beispringen, unternehmerische Risiken treffen alle Branchen und so sie denn das Risiko eingehen, weiterhin zu produzieren und anzubieten, haben auch sie sich an die Vetragsbedingungen zu halten. Das mußten die Verbraucher in plüschigeren Zeiten der Veranstalter auch und konnten die mal nicht eben ihrem Gusto entsprechend umgestalten, wenn es z. B. die private ökonomische Situation entlasten hätte können.

    Gehört Finnland zu Russland?
  • vonschmeling
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    geschrieben 1595791007939

    Die Vertragsbedingungen lauten nun mal eben nicht "Mach´s um jeden Preis", und das hat mit der Krise herzlich wenig zu tun.

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  • shippysly
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    geschrieben 1595791674588 , zuletzt editiert von shippysly

    Es besteht nicht nur die Möglichkeit der Klage wg. Kurzfristigkeit....

    Wenn ich etwas Absage, dann nur unter Angabe von Gründen, die sofort und klar kommuniziert.

    Nicht erst wenn irgendjemand nachfragt, komme ich aus meinem Häuschen und argumentiere.

    Und ob hier irgendwem persönlich etwas gegen den Strich geht, das ist für die Argumentation nicht zielführend und beeindruckt nicht im geringsten. :kissing_heart:

    DsiIm übrigen bin ich bei dir, das auf Risiken hingewiesen werde sollte. Daher ja auch meine Aussage, dass ich persön

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • KLak4ever
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    geschrieben 1595791900038

    vonschmeling, nee,, die Vertragsbedingungen lauten, das Beschlossene innert vernünftiger Rahmen zu liefern. Im hier vorliegenden Falle sind sowohl Flüge als auch Zimmer noch verfügbar und auch ein Transfer sollte für einen Veranstalter kein Hoax sein, so er denn vereinbart wurde. Es wird weder verlangt, einen Privatjet zu leasen, noch eine neue Butze aus dem Boden zu kloppen. Insofern dürften allemale vernünftige Möglichkeiten vorhanden sein, auch wenn der VA dabei nicht seinen Schnitt machen sollte.

    Wie vorher gesagt, alle Branchen haben mit der Situation zu kämpfen, beschließt man weiterhin am Markt teilzuhaben, muß man sich den Risiken innerhalb der gesetzlichen Vorgaben stellen und müssen auch Reiseveranstalter nicht in Watte gepackt werden, sondern ggfs. auf hoffentlich vorher gemachte Rücklagen zurückgreifen, wie das sehr viele Unternehmer derzeit tun müssen.

    Gelingt das nicht, führt es zu einer Marktbereinigung, oder nenne es von mir aus gerne auch Evolution.

    Aber auf keinen Fall müssen berufene Foristen berechtigte Forderungen wie eine Absagebegründung direkt mit CORONA vom Tisch wischen, vor allem nicht, wenn sie es eigentlich besser wissen.

    Gehört Finnland zu Russland?
  • vonschmeling
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    geschrieben 1595792961165 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @shippysly

    Prinzipiell darf der Grund der Erschwernis zur Durchführung der Reise nicht in die Sphäre des Veranstalters fallen um eine schadlose Kündigung zu rechtfertigen - das ist durchaus richtig.

    Hingegen ist es ihm (Veranstalter) aber auch nicht zuzumuten, bei einer Absage der zur Ausgestaltung der Reise und ihres Preises maßgeblichen Leistungsteile seiner Erfüllungsgehilfen dennoch den Vertrag zu erfüllen, wenn sich daraus ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil für ihn ergibt.

    Bei einer kurzfristigen Absage könnte municipalx eigenmächtig Abhilfe schaffen und den Veranstalter auf Erstattung der Mehrkosten in Anspruch nehmen. Dies erscheint mir beim gegenständlichen Sachstand nicht gegeben.

    Mich würde interessieren, wie du deine Klage ggf. begründen würdest.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1595793653271

    @KLaK4ever

    Mir sind die Vertragsbedingungen bekannt - ich staune allerdings über deine Auslegung!? :smirk:

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