• zwuckel
    Dabei seit: 1223510400000
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    geschrieben 1596716731450

    bin sehr gespannt..

  • Schmerge
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1596782820656

    Laut Antwort meines Reisebüros stimmt die Aussage.

    Allerdings habe ich bis jetzt noch keine Bestätigung meiner gewünschten Umbuchung erhalten.

    FTI bietet auf gebuchte Urlaube mit Abreise bis 31. Oktober 2020 für alle Zielgebiete kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Reisetermin an. Die Umbuchung muss spätestens zehn Tage vor Abreise erfolgen. Der späteste Rückreisetermin des neu gebuchten Urlaubs ist der 31. Oktober 2021.

    Der Hinweis "auf einen späteren Reisetermin" irritiert mich noch.

    Was ist mit Reisen zum gleichen Termin mit anderem Ziel.

    Funktioniert das auch oder muss der neue Termin nach dem 31.10.2020 liegen?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1596783889900

    Hallo, wie weit du den Termin verschiebst, liegt an dir, verschiebung bis Rückreisetermin max. 31.10.2021:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1596786777432

    Schmerge möchte wissen, ob er nur dieselbe Reise verschieben oder auch zum gleichen Termin auf ein ganz anderes Ziel umbuchen kann.

    Das geht tatsächlich aus dem zitierten Text nicht eindeutig hervor.

    Mein Rat: Reisebüro fragen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Schmerge
    Dabei seit: 1226793600000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1596806661493

    Habe den folgenden Hinweis in den FTI-AGBs gefunden.

    9. Umbuchung / Namenskorrektur

    (1) Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschalreisen

    oder auch Einzelleistungen, soweit nachfolgend

    nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes

    des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei Einzelleistungen eine Änderung

    des Reisenden vor (Umbuchung).

    Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in

    Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen

    von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbeitungsentgelt an.

    Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der

    Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.)

    anfallen, werden diese gesondert belastet.

    Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür

    anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 10 (2) berechnet.

    Die Umbuchung ist für Pauschalreisen mit Linienflügen, für Pauschalreisen mit der Kennzeichnung

    „XFTI“, für Kreuzfahrten, für Rundreisen jeglicher

    Art, für Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, für

    Wohnmobile & Camper, für sonstige touristische

    Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets sowie für Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze

    vereinbart sind, ausgeschlossen.

    Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich

    ist, weil FTI Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information

    gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

    Demnach müsste doch eine Umbuchung für 2 x 30 € möglich sein.

    Unsere Reise beginnt erst am 12.09.20.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1596808811964

    Ja, das ist bekannt und war schon immer so. Die Frage ist, ob es wegen der Problematik Covid erweiterte Optionen gibt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • BenjaminB
    Dabei seit: 1344038400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1596811201193

    Hi, vielleicht hat ja die hiesige Community noch eine hilfreiche Einschätzung bzw. Tipp.

    Im Januar über Holidaycheck bei FTI eine Woche in Bulgarien vom 09.08. (also in 2 Tagen) bis zum 16.08. Pauschalurlaub gebucht. Als 3 Wochen vorher noch die Restsumme nicht abgebucht wurde und die Reiseunterlagen nicht da waren, hatte ich HolidayCheck kontaktiert. Antwort: Aufgrund der aktuellen Situation erfolgt dieses erst circa 1 Woche vorher. Soweit erst einmal okay.

    Anfang dieser Woche war dann immer noch nichts erfolgt, so dass die Nervösität nun deutlicher stieg. Ich hab vorsorglich die Unterkunft und die Fluglinie kontaktiert. Die Charterfluglinie hat dann auch erfreulich sofort geantwortet, dass jene vorgesehenen Flüge von den Reiseveranstaltern (schon vor Wochen) storniert wurden.

    Nach über 1 Stunde in der Warteschleife bei HC bekam ich dann als erste Auskunft zu meiner Reise, dass die Unterlagen erst kurzfristig 2 Tage vorher kommen. Daraufhin teilte ich der Dame am Telefon meine recherchierte Information bzgl. der gestrichenen Flugverbindungen mit. Ihre Reaktion: "Oh ich schaue mal in meine Emails. Ach da ist ja gerade was von FTI hereingekommen. Ihre Flugverbindungen stehen tatsächlich nicht mehr zur Verfügung. FTI bietet Ihnen stattdessen 3 Tage später zum gleichen Preis an.Ich leite Ihnen mal das Angebot weiter" Das habe ich als nicht umsetzbar abgelehnt und schriftlich die kostenlose Stornierung aufgrund Nichterfüllung des Reisevertrags angestoßen, sofern Sie nicht eine umsetzbare Alternative anbieten können.

    2,5 Tage keine Reaktion. Nach erneuten 1,5 Stunden in der Warteschleife hat mir die Dame am Telefon mitgeteilt, dass mein Anliegen schon die höchste Priorität hätte und man meinen (weitere schriftliche) Stornierungswunsch an FTI weiterleitet. HC kann es aber selber nicht entscheiden. Es liegt in den Händen von FTI.

    FTI konnte ich telefonisch nicht erreichen und auf Emails reagieren sie gar nicht bzw. haben bei einer Email auf HC verwiesen.

    Und am Wochenende wird nun weder FTI noch HC reagieren.

    Nach meinem (Laien-)Verständnis habe ich das Recht auf kostenlosen Rücktritt der Reise, da FTI Ihre Reiseleistung nicht erbringen kann und es in Ihrem Einflussgebiet liegt (= Stornierung der Charterflüge durch die Reiseveranstalter selbst). Zudem sind Sie nicht Ihrer Verpflichtung nachgekommen, frühstmöglich von sich aus zu informieren und eine adäquate Alternative anzubieten.

    Wie schätzen die Reiseexperten jene Situation ein?

    Kann ich jetzt einfach dem Reiseveranstaltern jetzt die Einzugsermächtigung für die Restzahlung erklären und das Geld für die Anzahlung zurückfordern.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Schmerge
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    geschrieben 1596813940155

    Ich konnte gerade den geplanten Türkei Urlaub, ab dem 12.09.20, kostenfrei in einem Gran Canaria Urlaub (gleicher Zeitraum) umbuchen.

    Die Umbuchung hat direkt im Reisebüro geklappt.

  • car4000
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    geschrieben 1596821492390

    Hallo zusammen.

    Ich habe eine Türkei Reise über FTI gebucht. Veranstalter ist vtours, die Buchungsbestätigung mit Hinweis auf die AGBs kam aber von FTI.

    Gelten für uns die AGBs von FTI oder von vtours?

    Bei FTI würde ich das nämlich mit der Umbuchung gerne probieren.

    car4000

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1596838319540

    Hallo, da FTI auch als Vermittler tätig ist, gelten die Bedingungen von Vtours.:worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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