Was bitte schwebt dir denn genau vor ?
Du hast eine Pauschalreise gebucht, Flug von A nach B, an einem Tag X. Die Reise findet offensichtlich statt; am richtigen Tag und vom richtigen Startpunkt zum richtigen Zielort ? Flüge innerhalb von Pauschalangeboten sind niemals verbindlich selbst wenn in der Vergangenheit stündlich ein Flug ging.
Und zur Restzahlung : das die drei Wochen vor Reisebeginn nicht eingezogen wurde ist selbst in „normalen Zeiten nichts ungewöhnliches; in dieser speziellen Situation schieben viele RV den Einzug bewusst auf, um bei einer eventuellen Reiseabsage nicht zusätzlichen Aufwand für eine Rückabwicklung zu generieren . Reisebüro sollte das aber alles wissen und dem Kunden selbständig mitteilen, ohne einen Veranstalter mit diesen Standardfragen zu belästigen ….