@vonschmeling
Überflüssiges Zitat entfernt
Vielen Dank, was ist denn mit "informierst du kaum" gemeint - fehlen zur besseren Beurteilung noch nähere Angaben? Wenn ja, reiche ich die gerne nach. Wie würde man denn als Kunde vorgehen, wenn FTI z.B. bei der Rückzahlung der Anzahlung von ca. €1.000 einfach €100 einbehält? Geht man mit so etwas zum Anwalt der den Fall u.U. wegen zu geringem Streitwert nicht aufgreifen würde - oder kann man z.B. zur Verbraucherzentrale oder zur Ombudsstelle gehen?
PS: habe mir mal die beigefügten Unterlagen angesehen. Relevant sind da m.E. zwei Unterlagen:
1) Formblatt nach EU-Richtlinie 2015/2302 -> Da steht drin: "Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
=> Ist es schon ein "wesentlicher Bestandteil" in der rechtlichen Auslegung, wenn das gebuchte Hotel geschlossen ist und der Veranstalter eine vergleichbare Alternative (gleiche Kategorie, Ort, Verpflegung, Zimmertyp) anbietet?
2) AGB des Veranstalters -> Hier könnten folgende Regelungen relevant für die Auslegung sein:
"FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden."
=> Könnte sich der Veranstalter hierauf beziehen wenn er ein alternatives Hotel anbietet?
"Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4 (2)) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten."
=> Das würde m.E. den kostenfreien Rücktritt vom Vertrag, auch ohne die €100 Gebühr, rechtfertigen, oder?
"Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FTI unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären."
=> Wenn das Hotel nicht rechtzeitig öffnet, sind das gemäß dieser Definition "außergewöhnliche Umstände" die FTI nicht kontrollieren kann?