• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1654803003302

    Du hast ein bestimmtes Hotel gebucht, das ist eherner Bestandteil deines Reisevertrages.

    Demgemäß musst du keine andere Beherbergung akzeptieren, der Vertrag wird aufgehoben und es bestehen keinerlei berechtigte Forderungen zur Zahlung irgendwelcher Gebühren dir gegenüber (falls das vertraglich anders geregelt sein sollte wäre es angreifbar. Über deinen tatsächlichen Vertrag informierst du kaum!?).

    Was auf immer dir die Stimmen vorgetragen haben - kein Hotel kein Vertrag.

    Dabei ist vollkommen unerheblich, ob du dich mit der Alternative subjektiv "verbessert" hättest - denn kein Upgrade der Welt hebt deinen Anspruch auf die Entscheidung für ein ganz bestimmtes Hotel auf.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • paimutan
    Dabei seit: 1278979200000
    Beiträge: 120
    geschrieben 1654807023534 , zuletzt editiert von paimutan

    @vonschmeling

    Überflüssiges Zitat entfernt

    Vielen Dank, was ist denn mit "informierst du kaum" gemeint - fehlen zur besseren Beurteilung noch nähere Angaben? Wenn ja, reiche ich die gerne nach. Wie würde man denn als Kunde vorgehen, wenn FTI z.B. bei der Rückzahlung der Anzahlung von ca. €1.000 einfach €100 einbehält? Geht man mit so etwas zum Anwalt der den Fall u.U. wegen zu geringem Streitwert nicht aufgreifen würde - oder kann man z.B. zur Verbraucherzentrale oder zur Ombudsstelle gehen?

    PS: habe mir mal die beigefügten Unterlagen angesehen. Relevant sind da m.E. zwei Unterlagen:

    1) Formblatt nach EU-Richtlinie 2015/2302 -> Da steht drin: "Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

    => Ist es schon ein "wesentlicher Bestandteil" in der rechtlichen Auslegung, wenn das gebuchte Hotel geschlossen ist und der Veranstalter eine vergleichbare Alternative (gleiche Kategorie, Ort, Verpflegung, Zimmertyp) anbietet?

    2) AGB des Veranstalters -> Hier könnten folgende Regelungen relevant für die Auslegung sein:

    "FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden."

    => Könnte sich der Veranstalter hierauf beziehen wenn er ein alternatives Hotel anbietet?

    "Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4 (2)) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten."

    => Das würde m.E. den kostenfreien Rücktritt vom Vertrag, auch ohne die €100 Gebühr, rechtfertigen, oder?

    "Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die

    Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FTI unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären."

    => Wenn das Hotel nicht rechtzeitig öffnet, sind das gemäß dieser Definition "außergewöhnliche Umstände" die FTI nicht kontrollieren kann?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1654851742491

    Die von dir zitierten Passus der AGB beziehen sich im Wesentlichen auf Schadenersatzansprüche, bzw. schließen diese aus.

    Der Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisespreises bleibt davon unberührt. Dieser besteht in deinem Fall eindeutig.

    Sollte - was ich nicht annehme! - FTI die 100€ einbehalten kannst du z.B. einen Mahnbescheid erwirken, allerdings auch einen Anwalt bevollmächtigen. Manchmal muss man sich um noch deutlich geringere Werte streiten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • paimutan
    Dabei seit: 1278979200000
    Beiträge: 120
    geschrieben 1654886044216

    Vielen Dank für die Antwort, vonschmeling!

    Ich hatte zwischenzeitlich bei FTI Product Solutions (von denen kam der Alternativvorschlag) direkt nachgefragt und die haben mir per Mail bestätigt, daß die Anzahlung bei einem Storno vollständig zurückbezahlt wird,

    Bleibt natürlich die Frage offen, wie Check24 als Vermittler darauf kommt, daß diese €100 Stornogebühr in jedem Fall zu zahlen seien. Diese Option ist normalerweise ja ganz gut wenn man bis 14 Tage vor Reiseantritt stornieren will ohne einen hohen Prozentsatz der Reisekosten zu verlieren, und man hat das denke ich wegen der Covid-Pandemie eingeführt um den Reisenden mehr Flexibilität zu geben. Wenn jedoch wie hier das Hotel nicht fertig wird, deuten ja alle Anzeichen darauf hin, daß keine €100 Gebühr anfällt - umso merkwürdiger also das Verhalten von Check24. Man könnte man fast meinen, die bekommen einen Anteil an diesen €100 den sie nicht verlieren wollen...oder aber sie sind schlicht schlecht informiert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1654893202687

    Lass es mich so sagen:

    Deine zuletzt geäußerte Vermutung trifft zumindest auf deinen Gesprächspartner m/w/d im Auftrag von Check24 zu. Für derartige Feinheiten lagen keine Richtlinien vor und sie/er/es hat gemutmaßt.

    Bitte ziehe daraus keine Rückschlüsse auf die Professionalität des Unternehmens insgesamt - die ist so schlecht nicht.

    Bleibt ein "G´schmäckle" im Hinblick darauf, dass der Vermittler die maßgebliche Institution zur Auskunft sein sollte - das gilt es dererseits wohl mal zu checken!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • pumpel
    Dabei seit: 1211241600000
    Beiträge: 50
    geschrieben 1661188938696

    Hallo zusammen,

    wir fliegen in 8 Tagen nach Rhodos. Flugunterlagen haben wir bisher keine - gebucht über ab-in-den Urlaub.

    Hat jemand auch Erfahrungen, dass die Unterlagen so spät kommen?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30981
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1661194489719

    Eine Pauschalreise? Das kommt alles per Mail. Schau auch mal in den Spamordner. Eigentlich müsste das aber schon da sein oder wurde kurzfristig gebucht? Da ich bei HC buche, habe ich alles in meinem HC/meine Buchungen. Gibt es so etwas auch bei AidU, einen eigenen Bereich für getätigte Buchungen? Wenn nichts zu finden ist, rufe da an, wann. Du bekommst sicherlich nur einen Voucher/Bestätigung für das hinterlegte e-Ticket der Fluggesellschaft. Da reicht dann der Reisepass zum Check in.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9598
    geschrieben 1661200025485 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, das sollte aber nicht zu übersehen sein wenn man schon bei denen bucht.:flushed:

    klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30981
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1661200154346 , zuletzt editiert von Ahotep

    Dann schnell einloggen und das Kontaktformular nutzen. Welche Airline ist es denn? Vielleicht liegt es daran.

  • pumpel
    Dabei seit: 1211241600000
    Beiträge: 50
    geschrieben 1661277853261

    ist FTI

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!