• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1540200526770

    Selbstverständlich hat FTI mit dem Alternativangebot die vertraglichen Pflichten erfüllt, die Erheblichkeit der Änderung ermächtigt dich zum Rücktritt - Ende.

    Zudem liegen keine weiteren "Verstöße" gegen die AGB vor, schließlich wurde dir mit dem Ryanairflug ein neues Angebot unterbreitet, das preislich abweichen kann. Eine zeitlich Begrenzung ist ebenfalls rechtens und entspricht den AGB.

    Es war ergo Kulanz euch aufpreisfrei umzubuchen. Fast möchte ich hoffen, dass FTI sich nicht mehr dran gebunden fühlt (nach deiner Missachtung der Vereinbarung) und euch den Vertrag kündigt.

    Unter uns vex: Du hast offenbar keinen Schimmer, welch vertraglichen Ansprüche du hast und machst hier ein Fass auf, obwohl man euch sehr entgegenkommen ist? Sorry, aber bei so mangelhafter Sachkunde sollte man den Ball besser flach halten ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vex
    Dabei seit: 1540153743693
    Beiträge: 9
    geschrieben 1540201871184

    @vonschmeling

    an Ihrer Aussage, dass Sie hoffen, dass sich FTI nicht mehr an der angeblichen Kulanz gebunden fühle, sieht man Ihr Textverständnis - die Reise ist bereits vorbei.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30982
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1540202101109

    @ vex,

    die Forenansprache ist Du (falls Du die Forenregeln überlesen hast). Bitte befolge dies, danke.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1540205706745

    Jedenfalls reicht mein "Textverständnis" dafür aus, hier eine ganz miese Tour von dir zu erkennen im Umgang mit einer ausgesprochen kulanten Lösung, bei der das einzige Manko deine verständige Interpretation vertraglicher Inhalte darstellt.

    Gelegentlich wendet sich eine Schmähkritik gegen den Kritiker, insbesondere, wenn er sich gänzlich uneinsichtig zeigt.

    FTI ist euch enorm entgegengekommen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, und du weißt nichts besseres als hier abenteuerliche Ansprüche entgegen der Stillschweigevereinbarung einen bekanntlich sehr großen Publikum zu veröffentlichen?

    Sauber ... zum Glück sind die Foris ausreichend kritisch und werden deine Intension zu deuten wissen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1540206345824 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Für Nachtreten ist hier keinerlei Platz--ein Beitrag gelöscht.

    Und damit ist das Thema bitte beendet!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1540244692879

    Fazit:

    Bitte beachtet genau welche Leistungen im Rahmen des Reisvertrages verbindlich vereinbart sind, und fragt im Zweifel bessser schon vor der Buchung ( ob hier oder im Online RB is komplett Latte!) dreineunzichtausendmal nach ... nicht nur betreffend FTI.

    Den Anlass zu einer "obligatorischen Warnung" konnte ich hoffentlich entkräften ... :hushed:?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vex
    Dabei seit: 1540153743693
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    geschrieben 1540281919361 , zuletzt editiert von vex

    Dann gebe ich auch mal mein Fazit ab:

    Lasst euch zu aller erst nicht unter Druck setzen, vornehmlich handelt es sich bei der Pauschalreise um einen Werkvertrag mit zwei (Haupt-)Pflichten. Der Reisende muss den Reisepreis fristgemäß entrichten, der Reiseveranstalter muss die Reise durchführen (so möglich).

    Ob, bis wann und wie hoch der Reisveranstalter die hierfür evtl. höheren Kosten weiterleiten kann, hängt von den AGBs (bzw. der neuen EGBGB Anlage 11) ab. Insbesondere das neue Formblatt ist recht verbraucherfreundlich und verständlich geschrieben. Und wenn man gemäß AGB vom Reisevertrag zurück treten KANN, heißt dies noch lange nicht, dass man zurück treten MUSS (auch wenn dies für den Reiseveranstalter manchmal günstiger ist und man daher gerne und oft auf das kostenlose Rücktrittsrecht hingewiesen wird).

    In unserem Fall riss der Reiseveranstalter die zeitliche Frist ihrer eigenen AGB, von daher war eine Preisänderung nicht mehr möglich. Das Recht der Änderung wesentlicher Reiseleistungen - mit dem angedachten Wechsel nach Dresden - konnte aufgrund der 21 Stunden Zugfahrt und die dadurch fehlende Unerheblichkeit ebenfalls nicht gezogen werden. Da es noch die buchbare Umbuchungsoption auf Ryanair gab, war der Sachverhalt eigentlich klar (Alternativ wäre ein Flug Düsseldorf - Dresden eine Option gewesen, die wir nicht so leicht hätten ablehnen können).

    Und lasst euch mit Verweisen auf die "Leistungsträger" nicht abspeisen - Vertragspartner ist der Reiseveranstalter. Und falls hier Kosten entstehen, die der Reiseveranstalter aufgrund der eigenen AGBs nicht weiter geben kann - sowas nennt man Unternehmerrisiko. "Pacta sunt servanda", in beide Seiten. Ich kann ja auch nicht auf gesunkene Preise nach meiner Buchung verweisen.

     

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1540303182228

    Alles soweit korrekt, abgesehen von der Übertreibung, man habe euch 21h Zugfahrt aufbürden wollen mit dem neuen Abflugort.

    Dennoch kann im vorliegenden Fall keine Vertragsverletzung unterstellt werden, aus wichtigem Grund (hier: gegenständlicher Flug stand nicht mehr zur Verfügung) behält sich der Veranstalter Änderungen vor - zu Recht!

    Auch widersprach der Vorschlag (ex DUS mit Ryanair mit Aufpreis) nicht den AGB, da es sich nicht um eine Preiserhöhung derselben Reise handelte sondern um ein vollkommen anderes Produkt.

    Die aufpreisfreie Beförderung war demnach eine Kulanz, das ist aus meiner Sicht nicht bestreitbar.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Reiseamazone1970
    Dabei seit: 1446854400000
    Beiträge: 983
    geschrieben 1540303276298

    Ich finde es gut "vex", wie du deine negative Erfahrung mit FTI schilderst und nunmehr aber nur "Erklärbär" bist.

    Interessanter wäre doch wie du vorgehst, welche Kommunikation mit FTI statt findet oder ob du das Ganze halt auf sich beruhen lässt ...

    Der Urlaub ist ja gelaufen. Mit den Flügen gab es Theater, aber was hast du jetzt im Nachhinein erreicht oder gemacht?

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