• willi46
    Dabei seit: 1184112000000
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    geschrieben 1376037182000

    Hallo Kourion,

    was Du schreibst, gebe ich Dir Recht.

    Nur warum hat mein Bekannter, das Geld zurück bekommen ?

    Habe selbst das Schreiben von HM gelesen.

    Weiter verstehe ich nicht, die Reiserücktritt mußte doch wegen mir nicht in Kraft treten, sondern wegen der Pleite GTIs.

    Nochmals Danke

    LG. willi46

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376038431000

    @willi

    Nicht deine Reiserücktrittsversicherung (für deinen ev. Rücktritt abgeschlossen) hat dir den durch die Insolvenz entstandenen Schaden (die Vorauszahlung) erstattet.

    Die Rückerstattung erfolgte durch HanseMerkur in Funktion als Insolvenzversicherer von GTI: Klick hier   

    Und diese Erstattung hättest du ganz gewiss auch erhalten, wenn du keine RRV abgeschlossen hättest.

    Deine RRV und die Insolvenzversicherung von GTI sind 2 völlig verschiedene Paar Schuh. ;)

    Warum dein Bekannter die gesamte Summe zurück erhielt, kann ich dir nicht sagen. War er ebenfalls für die RRV bei HM versichert ? Vllt. war's ein Versehen im Eifer des Gefechts... gibt ja sehr viele Kunden, an die HM zahlen muss.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • willi46
    Dabei seit: 1184112000000
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    geschrieben 1376128630000

    Also nochmal, unsere Bekannten haben die gleiche Reise gebucht,

    beide mit einer RRV bei Hanse Merkur.

    Die Bekannten haben Ihre gesamte Vorleistung incl. Kosten RRV

    zurückbekommen.

    Wir haben die RRV nicht zurückbekomen, mit der Begründung:

    DEN ANTEIL DER VERSICHERUNGSPRÄMIE FÜR DIE RRV KÖNNEN WIR NICHT ERSTATTEN, DA WIR SEIT ABSCHLUSS DER VERSICHERUNG DEN VOLLEN VERSICHERUNGSSCHUTZ GEWÄHRT HABEN.

    Das soll nun einer verstehen.

    Meine Frage geht dahin, ob auch andere Geschädigte Ihre RR- Kosten,

    nicht oder auch zurückbekommen haben.

    DANKE

    LG. willi46

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376129508000

    @willi

    "DEN ANTEIL DER VERSICHERUNGSPRÄMIE FÜR DIE RRV KÖNNEN WIR NICHT ERSTATTEN, DA WIR SEIT ABSCHLUSS DER VERSICHERUNG DEN VOLLEN VERSICHERUNGSSCHUTZ GEWÄHRT HABEN."

    ________________________________________________________

    Du musst nicht schreien. :?  Das ist nämlich voll verständlich und richtig.

    Du hättest bis zur Insolvenz von GTI stornieren können. Hättest du es gemacht (z. B. weil ein Krankheitsfall dich dazu nötigte), hätte HM - aufgrund deiner bei ihnen abgeschlossenen RRV - deine Unkosten = Stornokosten übernommen.

    Es bestand Versicherungsschutz - und dabei ist es doch wurscht, ob du den in Anspruch nehmen musstest oder nicht.

    Oder erstattet dir deine KFZ-Versicherung deinen Jahresbeitrag, wenn du keinen Unfall / Schaden hattest ? :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1376139853000

    Also was ich unten beschreibe bezieht sich rein auf die RRV von willi46!

    Tatsächlich ist es schon so, dass Versicherungen teilweise

    (zeit-)  a n t e i l i g e     V e r s i c h e r u n g s p r ä m i e n    zurückzahlen (müssen?)  wegen Wegfall des  V e r s i c h e r u n g s g r u n d e s !

    Dies ist z.B. der Fall bei einer KFZ-Versicherung (Auto unterm Jahr verkauft) oder aber Gebäudeversicherung (Gebäude wird verkauft > = Sonderkündigungsrecht für den neuen  Besitzer). Soweit ich weiß betrifft dies auch persönliche Versicherungen (keine Sachversicherung) wie z.B. eine Haftpflichtversicherung (etwas makaber aber wenn z.B. der Versicherte verstirbt).@  Lexilexi könnte da sicher noch besser Auskunft dazugeben.

    Tatsächlich ist hier der Versicherungsgrund = Reise - entfallen, die gibt es ab jetzt für den Versicherungsnehmer=Kunde nicht mehr, nachdem er sich ja offensichtlich finanziell aus einer anderen Versicherung hat abfinden lassen. Somit ist auch der Haftungsgrund für die RRV Versicherung entfallen ab sofort, und zwar ohne Eintritt des Schadensfalles RRV. Interessant wäre es auch zu erfahren/wissen, ob bei den Kunden die bei AMA umgebucht haben, deren RRV weiterhin bestehen bleibt und gültig ist????

    Wichtig ist, dass der Versicherer (Hanse-Merkur) von dem Wegfall des Versicherungsgrundes Kenntnis erlangt, da erst ab diesem Zeitpunkt eine anteilige Rückerstattung infrage kommen kann. Nun scheint es ja so zu sein, dass der Versicherer (Hanse-Merkur) hier in Doppelfunktion als Insolvenzversicherer und als RRV Versicherer tätig ist. Somit könnte ggf. als Stichtag, der Tag der Insolvenzanmeldung gewertet werden, Hanse-Merkur muss die Insolvenz ja nun am besten werten können  :p ?!?

    Also, vlt. zukünftig besser die RRV nicht mehr beim Risiko-Insolvenzversicherer abschließen?

    Dass dein Bekannter die komplette Versicherungsprämie zurückerhalten hat könnte - wie @ Holginho und @ Kourion schreiben - ein Versehen/Kulanz oder was auch immer gewesen sein. Schön für deinen Bekannten, nicht schön für dich. Vlt. ist er ohnehin schon Hanse-Merkur Kunde?

    Merke: nicht alles was Versicherungen zahlen oder nicht zahlen ist automatisch schon richtig!

    Ob du nun ein Anrecht auf Teil-Rückerstattung deiner Prämie haben könntest, dafür sind deine Angaben viel zu dürftig.

    Vielleicht helfen schon die "Allgemeinen Vertragsbedingungen * AGB* " deiner RRV diesbezüglich. Die hast du ja vorliegen, also lese die erst mal durch. Auch das "Versicherungsgesetz" könnte evtl. Auskunft hierzu geben. Das kenne ich aber nicht (so genau) und werde es bestimmt hierfür nicht durchackern.

    Ansonsten fehlen natürlich jegliche Detail-Angaben die für die RRV Beurteilung und eine mögliche Teil-Rückzahlung Aufschluss geben könnten, dies sind z.B.:

    - wie genau ist die Versicherungsart, z.B. mit Reiseabbruch?

    - wie hoch ist die Versicherungssume (Höhe der Buchungssumme)?

    - gibt es einen Eigenanteil im Schadensfall?

    - wann wurde die RRV abgeschlossen (ggf.zusammen mit der Buchung)?

    - wann sollte die Reise begonnen werden?

    - wie sind die Stornierungsbedingungen (ganz wichtig) ist es eine normale oder X-Reise?

    Ich weiß, trotz allen vorhandenen Sicherungen nicht schön für den Reisewilligen der unverschuldet in die Insolvenz eines RV hineingerät. Da muss er um ein paar EURO zurückzubekommen, ganz schön was bewegen.

    Leider das allgemeine Lebensrisiko, und schon gut, dass es jetzt wenigstens die Risiko-Insolvenzversicherung gibt. Davor gab es in so einem Fall einfach gar nix!

    ginus

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  • willi46
    Dabei seit: 1184112000000
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    geschrieben 1376156557000

    Also wie bemerkt ist die HM gleichzeitig RRV und Insolvenzversicherung.

    Wie schon berichtet, haben meine Bekannte die gleiche Reise sowie die RRV ( bei HM )

    gebucht.

    Der einzige unterschied ist der, das meine Bekannte einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben.

    Diese haben also une jeglichen Abzug Ihre gesamte Anzahlung mit RRV bekommen.

    Ich glaube ich werde mir von HM einmal die genaue Begründung mitteilen lassen, und mich dann an den Obmann der Versicherungen wenden.

    Ich hatte damit gerechnet, ob evtl. noch andere zwischenzeitlich Ihr Geld zurückbekommen haben, und ob alles.

    Mich wundert es das es doch mehrer Tausend Geschädigte gegeben haben soll, sich aber noch keiner hier gemeldet hat.

    LG willi46

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1376332448000

    Nun ja

    Willi46

    ein Rechtsanwalt muss doch auch für was gut sein. Wenn nur dafür, die richtigen Argumente für eine Auszahlung zu liefern. Dachtest du denn, wenn deine Bekannten einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Interessen ggü. Hanse Merkur beauftragen, das Ergebnis dieser Tätigwerdung würde dann schon automatisch für dich auch mitgelten? Doch wohl nicht? Wenn das so einfach wäre, würde ich auch gerne mal das Risiko von anderen tragen lassen und selber am Erfolg teilhaben wollen ...

    Wenn ich es recht verstehe dann rührt deine Verbitterung fast nur/ausschließlich daher, dass eben keine Gleichbehandlung erfolgt sei. Sprich: Bekannte haben die volle RRV-Prämie mit Euro 56,- aus der Insolvenzversicherung zurückerhalten, du hingegen die Prämie gar nicht. Und, ist es richtig, sie haben es in einem Schreiben mit den Reisekosten und eindeutig aus der Insolvenzversicherung erhalten?

    Dennoch, vielleicht hatten deine Bekannte bereits eine ältere Reiserücktritts-Versicherung bestehen - z.B. automatisch über eine Kreditkarte - und die RRV bei Hanse Merkur versehentlich/unwissentlich ein 2.Mal abgeschlossen. Der Rechtsanwalt könnte das erkannt haben und die Prämie von der Hanse Merkur zurückgefordert haben, da in diesem Fall ja nie ein Risikoeinsatz für HB zum Tragen gekommen wäre. Das gleiche Risiko kann man nur 1 mal wirkungsvoll versichern, zum mindesten wird nur 1 x geleistet.

    Kennst du ganz genau alle Schriftstücke und Gespräche deiner Bekannten mit dem RA und die des RA mit Hanse Merkur?

    Doch wohl kaum?

    ginus

    PS: Leute mit dem gleichen RRV Problem (die es bestimmt gibt) finden nicht hierher, oder wollen sich wohl nicht melden. Vielleicht hast du aber dazu auch schon die ein oder mehrere PN bekommen. Was aber schade wäre, denn ich denke das Thema dürfte schon allgemein von Interesse sein.

    PPS: Mit Details zu deinem Vorgang willst du darüber hinaus auch nicht herausrücken!

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  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1376388061000

    ***zustimm*** Gerade diese Details wären in diesem (durchaus interessantem) Fall wichtig, gerade auch im Hinblick auf ggfs. andere gleich oder ähnlich Betroffene. Nur weil dieses Thema hier bisher in dieser Form noch nicht benannt wurde, heißt das nicht gleichzeitig auch, daß es ebendiese Problematik nicht auch bei anderen gibt. Vielleicht lesen manche hier nur mit...

    Zum Zahlungsvorgang selbst ist anzumerken, daß von der HM bereits eine Vielzahl von Zahlungen geleistet wurde - dies ist allerdings aktuell nicht verpflichtend und könnte jederzeit unterbrochen/gestoppt...und 2014 fortgesetzt werden.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • willi46
    Dabei seit: 1184112000000
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    geschrieben 1376389590000

    Also wir haben alles gemeinsam gemacht. Meine Bekannten und wir. ( jeweils Ehepaare. Sind zusammen im Reisebüro gewesen, und haben die gleiche Buchung vollzogen.

    Ich habe das eine Schriftstück vom Rechtsanwalt gelesen, und habe mich gleich mit dem selben Text angehangen.

    Ein weiterer Schriftverkehr ist zwischen allen mit HM nicht gelaufen.

    Habe nun an HM geschrieben, man soll mir das einmal erklären.

    LG willi46

  • ramona71
    Dabei seit: 1221609600000
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    geschrieben 1376391923000

    hallo zusammen.....

    wie lange habt ihr denn bis zur auszahlung der hm gewartet???

    ich habe die unterlagen am 6.juli zur hm gesendet .

    aber man meinte es kann dauern,aber einige von euch haben ja schon ihre zahlung erstattet bekommen,darum die frage wie lange hat es bei euch gedauert?????

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