Also was ich unten beschreibe bezieht sich rein auf die RRV von willi46!
Tatsächlich ist es schon so, dass Versicherungen teilweise
(zeit-) a n t e i l i g e V e r s i c h e r u n g s p r ä m i e n zurückzahlen (müssen?) wegen Wegfall des V e r s i c h e r u n g s g r u n d e s !
Dies ist z.B. der Fall bei einer KFZ-Versicherung (Auto unterm Jahr verkauft) oder aber Gebäudeversicherung (Gebäude wird verkauft > = Sonderkündigungsrecht für den neuen Besitzer). Soweit ich weiß betrifft dies auch persönliche Versicherungen (keine Sachversicherung) wie z.B. eine Haftpflichtversicherung (etwas makaber aber wenn z.B. der Versicherte verstirbt).@ Lexilexi könnte da sicher noch besser Auskunft dazugeben.
Tatsächlich ist hier der Versicherungsgrund = Reise - entfallen, die gibt es ab jetzt für den Versicherungsnehmer=Kunde nicht mehr, nachdem er sich ja offensichtlich finanziell aus einer anderen Versicherung hat abfinden lassen. Somit ist auch der Haftungsgrund für die RRV Versicherung entfallen ab sofort, und zwar ohne Eintritt des Schadensfalles RRV. Interessant wäre es auch zu erfahren/wissen, ob bei den Kunden die bei AMA umgebucht haben, deren RRV weiterhin bestehen bleibt und gültig ist????
Wichtig ist, dass der Versicherer (Hanse-Merkur) von dem Wegfall des Versicherungsgrundes Kenntnis erlangt, da erst ab diesem Zeitpunkt eine anteilige Rückerstattung infrage kommen kann. Nun scheint es ja so zu sein, dass der Versicherer (Hanse-Merkur) hier in Doppelfunktion als Insolvenzversicherer und als RRV Versicherer tätig ist. Somit könnte ggf. als Stichtag, der Tag der Insolvenzanmeldung gewertet werden, Hanse-Merkur muss die Insolvenz ja nun am besten werten können ?!?
Also, vlt. zukünftig besser die RRV nicht mehr beim Risiko-Insolvenzversicherer abschließen?
Dass dein Bekannter die komplette Versicherungsprämie zurückerhalten hat könnte - wie @ Holginho und @ Kourion schreiben - ein Versehen/Kulanz oder was auch immer gewesen sein. Schön für deinen Bekannten, nicht schön für dich. Vlt. ist er ohnehin schon Hanse-Merkur Kunde?
Merke: nicht alles was Versicherungen zahlen oder nicht zahlen ist automatisch schon richtig!
Ob du nun ein Anrecht auf Teil-Rückerstattung deiner Prämie haben könntest, dafür sind deine Angaben viel zu dürftig.
Vielleicht helfen schon die "Allgemeinen Vertragsbedingungen * AGB* " deiner RRV diesbezüglich. Die hast du ja vorliegen, also lese die erst mal durch. Auch das "Versicherungsgesetz" könnte evtl. Auskunft hierzu geben. Das kenne ich aber nicht (so genau) und werde es bestimmt hierfür nicht durchackern.
Ansonsten fehlen natürlich jegliche Detail-Angaben die für die RRV Beurteilung und eine mögliche Teil-Rückzahlung Aufschluss geben könnten, dies sind z.B.:
- wie genau ist die Versicherungsart, z.B. mit Reiseabbruch?
- wie hoch ist die Versicherungssume (Höhe der Buchungssumme)?
- gibt es einen Eigenanteil im Schadensfall?
- wann wurde die RRV abgeschlossen (ggf.zusammen mit der Buchung)?
- wann sollte die Reise begonnen werden?
- wie sind die Stornierungsbedingungen (ganz wichtig) ist es eine normale oder X-Reise?
Ich weiß, trotz allen vorhandenen Sicherungen nicht schön für den Reisewilligen der unverschuldet in die Insolvenz eines RV hineingerät. Da muss er um ein paar EURO zurückzubekommen, ganz schön was bewegen.
Leider das allgemeine Lebensrisiko, und schon gut, dass es jetzt wenigstens die Risiko-Insolvenzversicherung gibt. Davor gab es in so einem Fall einfach gar nix!
ginus