Das ist das Haar in der Suppe, nach dem aber viele suchen, wie z.B. im Türkei-Forum. Ist der Sand jetzt als grob feinkörnig oder doch als etwas leicht grobkörnig anzusehen? Neulich soll in diesem Strandabschnitt jemand sogar zwei Kiesel gefunden haben. Aber nur im Flutsaum. Also ein fast feinkörniger Sandstrand mit leichtem Kieselansatz im Flutsaum? Und wo ist die Grenze zwischen großem Kiesel und kleinem Stein? Leute, denen so etwas wichtig ist, finden u.U. nicht nur Haare, sondern ganze Perücken in einer Suppe.Sorry, aber das ist nicht meine Welt. Wer kein Internet hat und den solche Qualen nächtelang plagen, der hat doch die Alternative, die sicher von Beruf wegen unendlich geduldige Dame / den Herrn im Reisebüro zu nerven und sich auch noch die letzte Katalogbeschreibung von der Never Get There Tours GmbH vorlesen zu lassen. Nach der Buchung unter Vorbehalt können es Berater und Kunde mit einem Tässchen Kamillentee noch einmal richtig krachen lassen und aufs gemeinsame Aussterben anstoßen.
Hotelbeschreibung Katalog/Internet
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geschrieben 1387483852000Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
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geschrieben 1387542281000
Dazu sollte zudem bedacht werden, daß auch "grober Sand" nicht gesondert erwähnt werden muß und durchaus die Bezeichnung "Sandstrand" tragen darf.
Bei diesen Definitionen geht es (oftmals) um "Mehrheiten in der Beschaffenheit" - sprich: ein Sandstrand mit ein paar Kieseln, darf durchaus als Sandstrand bezeichnet werden...mehrheitloich im z.B. Flutsaum vorhandene Kiesel sollten entsprechend erwähnt werden/sein und ist die Beschaffenheit des Gesamtstrandes mehrheitlich "kieselig", muß dies ebenfalls erwähnt werden.
"Lustig" in dem Zusammenhang übrigens, das (rechtlich) bereits einfach nur die Bezeichnung "Strand" in der Ausschreibung reichen würde - die genauere Definition ist letztlich "freiwillig" und "Service am Kunden" - paradoxerweise ist ein RV bei eben dieser "Serviceleistung der genaueren Definition" dann eben (oftmals) auch belangbar.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1660489871966
Auf meiner letzten Hotelsuche für den nächsten Pauschalurlaub auf den diversen Foren und OTAs (Namen werden nicht erwähnt) fielen mir die unterschiedlichsten Ausschreibungen der einzelnen Reiseveranstalter für ein und dasselbe Hotel auf.
Bei der Innenausstattung fand ich lediglich eine Auflistung der verschiedenen Objekte im Raum, z.B. Klimaanlage, Kühlschrank, Safe usw.
Wenn hier jedoch kein Zusatz, wie bspw. "gegen Gebühr" angebracht wurde, kann man davon ausgehen, dass man die Dinge auch ohne Aufpreis/ Gebühr nutzen kann? Habe schon so oft von Freunden gehört, die im Urlaub dann prompt die Nutzung der Klimaanlage bezahlen mussten und angeblich nichts davon in der Hotelausschreibung zu finden war. Kann das natürlich im Nachhinein schlecht nachprüfen, aber gibt es eine Verpflichtung seitens der Reiseveranstalter, aufpreispflichtige Leistungen auch entsprechend in ihren Hotelbeschreibungen zu kennzeichnen? Gibt es überhaupt eine festgesetzte Richtlinie für die Hotelausschreibungen?
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geschrieben 1660491138575 , zuletzt editiert von Kourion
Günter hat dir doch im TUI-Thread auf dieser Seite ( hier klicken ) am 05.08.2022 um 13:05 Uhr sehr ausführlich zu dieser Zimmerbeschreibungssache geanwortet.
Hast dich doch noch dafür bedankt.
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Zu deiner Frage - kostenpflichtig ja / nein: Ich erinnere mich vage, dass ich 1x vor Jahren (!) auf eine kostenpflichtige Klimaanlage - damals noch im Prospekt - hingewiesen wurde. Sonst war die KA noch nie kostenpflichtig. Safe gegen Gebühr ist auch eher selten geworden. Aber wenn es anfiel, war es in der Ausschreibung stets vermerkt.
Was man gegen mögliche Pannen tun kann, ist, im Hotel vor der Buchung nachzufragen, wenn man die Vollständigkeit der Ausschreibung anzweifelt.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1660497533301 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Also mehr, als ich in dem von Kourion verlinkten Beitrag geschrieben hatte kann man nicht tun. Ich dachte das ist sehr ausführlich.
Ehrlich gesagt- möchte ich jetzt nicht nochmal alles erneut komplett durchkauen und ich denke nicht dass das viel User schon wieder gerne durchlesen.Daher verstehe ich den erneuten Beitrag zu dem Thema überhaupt nicht!
Sätze wie "von Freunden gehört .."sind nicht nachprüfbar und schwammig , also absolut keine Diskussionsgrundlage.
Splche Bemerkungen können sich auf lang zurückliegende Urlaube beziehen.
Nur soviel-- es gibt extrem wenig Reklamationen zu solchen Dingen, da ist heutzutage sehr viel Transparenz in den Beschreibungen.
Aus gutem Grund!
Sieht man auch z.B daran, dass hier der vorletzte Beitrag von 2013 war.
Der Tipp von Kourion-- ist vollkommen richtig- im Zweifel die Guest Relation des Hotels anschreiben. Mehr gibt es jetzt nicht mehr dazu zu sagen.
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@ Maxamax-- bitte jetzt nicht noch mal irgendwo einen ähnlichen Beitrag in einem anderen Thread ok? -- -Danke
Diesen Thread machen wir dann zu.