• erik e.
    Dabei seit: 1148688000000
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    geschrieben 1569256518574

    @Roxon

    Condor hat einen eigenen Thread - :smirk:

    ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...
  • Holtgrewe
    Dabei seit: 1392508800000
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    geschrieben 1569256568491

    Hallo zusammen,

     

    also ich habe gerade mit einer Netten Dame von Holidaycheck telefoniert, die mir nochmal bestätigt hat, dass ich morgen früh nicht zum Flughafen fahren muss, da die Reise nicht stattfinden wird.

     

    Eine Schriftliche E-Mail muss jedoch von dem Veranstalter selber kommen, in meinem Fall Bucher Reisen, dies ist bis zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht geschehen.

     

    Holidaycheck hat leider auch nur dürftige Informationen diesbezüglich. Also stehen alle Informationen hier: https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1569256577437

    Das Phänomen der noch nicht abgebuchten Beträge wurde bereits erklärt, die Ursache liegt allem Anschein nach an einem fehlenden Obligo zur Absicherung der Widerrufsfristen.

    Ich kann soweit nur sagen, dass die gegenständlichen Beträge vertragsrechtlich an sich geschuldet sind, wie sich das aber in diesem heillosen Chaos weiter darstellen wird vermag ich nicht vorherzusagen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    geschrieben 1569256707932

    Um eins mal klar zu stellen:

    Es gibt keine Möglichkeit, bereits gezahlte Anzahlungen kurzfristig wiederzubekommen und risikolos einen neuen Urlaub zu buchen!

    Da hilft weder ein guter Jurastudent, noch blinder Aktionismus.

    Folgende Möglichkeiten habt Ihr je nach Zahlungsart:

    SEPA-Lastschriftverfahren:

    Problemlose Rückgabe innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung möglich. Eine Rückbelastung ist auch nach Insolvenz des Unternehmens möglich. Darf man das? Streng genommen: Nein, da der Einzug vertragsgemäß war/ist. Würde ich es in dieser Situation machen? Ja! Denn da wäre mir das Hemd näher als die Hose. Widerruf SEPA-Mandat, Sperre TC bei Hausbank für SEPA-Lastschriften: Kann man alles machen, ist aber ohne Zusatznutzen, da man ja Lastschriften immer innerhalb von 8 Wochen zurückgeben kann. Konto abräumen und Lastschriften mangels Deckung zurückgehen lassen? Nun wenn einem der eigene Bonitätsindex bei seiner Bank nichts wert ist...

    Kreditkartenzahlung:

    Zum Chargeback Verfahren geistern hier die meisten Fehlinformationen rum, was auch daran liegen könnte, dass das Verfahren selbst Bankern -wenn überhaupt- erst seit der AirBerlin/Germania Pleite bekannt ist, da es zuvor tief in den Bedingungen der Kreditkartengesellschaften versteckt und kaum genutzt und schon gar nicht beworben wurde.

    Ganz wichtig: Chargeback funktioniert nicht so einfach wie eine Lastschriftretoure! Es sind hohe Anforderungen zu erfüllen. Vor Bestätigung des Begünstigten, in diesem Fall Thomas Cook oder seiner Tochterunternehmen (im Falle der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter), dass die Leistung nicht ausgeführt wird, gibt es kein Chargeback! Mehr als ein Formular gibt es für Euch bei der Bank derzeit also nicht zu holen. Nur wenn die Nachrichtenlage so eindeutig ist, dass nicht mehr mit einer Ausführung der Leistung zu rechnen ist (Insolvenzeröffnung und Einstellung des Geschäftsbetriebes), erklären sich Kreditkartenunternehmen kulanterweise schon mal bereit, unter dem Vorbehalt der Rückforderung Gutschriften vorzunehmen. Davon sind wir bei TC aber noch entfernt, wir haben ja noch nicht einmal einen Insolvenzantrag für die deutschen Töchter. Irgendwelche Bestätigungen ausländischer Hoteliers sind für das Verfahren ohne Relevanz.

    Noch komplizierter ist die Situation, wenn die Kreditkartenbelastung durch einen Vermittler erfolgte (ob HC selbst belastet oder die Belastung durch TC erfolgte, weiß ich leider nicht, könnte aber auch andere Vermittler betreffen), so ist die rechtlich Lage strittig, da der Vermittler dem Charge Back widersprechen kann. Denn in diesem Fall wird die Acquirer Bank, bei der der Schaden sonst hängen bleibt, den nicht insolventen Vermittler in Anspruch nehmen, der das Geld vom insolventen Unternehmen aber nicht wieder bekommt und damit -gerade bei einem Großschadensfall wie Thomas Cook- selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten kann.

    Jedenfalls gilt: Kurzfristig gibt es mit Chargeback kein Geld!

    Überweisungen

    Können nur zurückgerufen werden, so lange das Geld beim Empfänger noch nicht angekommen ist. Das passiert in den heutigen digitalen Zeiten meist taggleich, kann man also vergessen.

    Bleibt zuletzt also nur der

    Sicherungsschein

    Wie die JT Pleite gezeigt hat, gibt es hier Geld frühestens nach einem Jahr. Also bitte verschont die Versicherung mit Anrufen, zumal die eh nicht zuständig sind, so lange noch keine Insolvenz vorliegt. Ich habe hier im Thread schon von zwei Versicherern gelesen: Zurich und Swiss Re. Daher sind Spekulationen darüber, ob die gesetzliche Höchstdeckungssumme je Versicherung ausreicht, müßig, so lange nicht bekannt ist, wie viele Versicherungen abgeschlossen wurden. Auf jeden Fall gibt es auch hier kurzfristig kein Geld!

    Und was Neubuchungen betrifft:

    Ist eine Wette darauf, dass Thomas Cook die Leistungen nicht mehr erbringt, also nicht ohne (Rest-)Risiko. Falls doch, werden die normalen Stornogebühren fällig. Ist alles schon vorgekommen. Mir als risikoscheuen Menschen wäre das zu heikel. Ich würde abwarten, ob die Reise noch durchgeführt wird oder nicht, dann versuchen mein Geld wiederzubekommen und neu fürs nächste Jahr planen.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1569256715561

    @holtgrewe sagte:

    Eine Schriftliche E-Mail muss jedoch von dem Veranstalter selber kommen, in meinem Fall Bucher Reisen, dies ist bis zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht geschehen.

    Das ist korrekt, die Absage muss vom Veranstalter kommen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • TanteJenne
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1569256722582

    Wir haben über Bucher Mallorca ab 6.10 gebucht..fliegen auch mit Eurowings.. die anzahlung wurde bereits im April abgebucht. Die Restzahlung wäre am 4.9 fällig gewesen,wurde aber nie abgebucht... meine Reiseunterlagen habe ich allerdings vor 1 Woche erhalten und die Aussage von HolidayCheck war vor 1 Woche das die Abbuchung veranlasst wurde ... das warten ohne antworten macht mich verrückt... ich würde ja gerne umbuchen aber momentan hat man keine Chance..

  • Soeren080785
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    Beiträge: 3
    geschrieben 1569256741960

    Wir wollten eigentlich am 25.10.2019 über Neckermann reisen mit der Fluggesellschaft corendon airlines nach kreta fliegen. Bisher haben wir offiziell keine Informationen das wir nicht fliegen können. Allerdings bin ich mit der Familie den das hotel gehört gut befreundet und sie weiß schon das wir und meine Eltern nicht kommen. Sie hat eine Info bekommen mit canceled. Bedeutet jetzt das echt des endgültige aus für unsere Reise?

  • palme30
    Dabei seit: 1118188800000
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    gesperrt
    geschrieben 1569257099839

    Heute Sondersendung zur Thematik - ARD, Brennpunkt, 20:15h:

    https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/brennpunkt/sendung/brennpunkt-urlaub-futsch-aus-fuer-thomas-cook-100.html

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1569257132880

    @soeren080785 sagte:

    Bedeutet jetzt das echt des endgültige aus für unsere Reise?

    Nein, da sie ja noch erheblich in der Zukunft liegt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1569257364931 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Wülfi71

    Für die heute und morgen betroffene Reisen ist ein Widerspruch mit Erfolg möglich, natürlich nicht für Reisen die erst beispielsweise im Oktober oder später stattfinden sollen.

    Ich dachte eigentlich ich hätte das eindeutig formuliert?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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