....diese Information habe ich gestern auch bekommen. Begründung: Im Falle der Insolvenz erstattet die Versicherung lt. Sicherungsschein. Damit gebe ich mich aber nicht zufrieden, weil die Versicherungssumme offenbar nicht ausreicht, um alle Ansprüche in voller Höhe zu bedienen. In meinem Fall wurde die Restzahlung am 03.09.2019 auf meiner Kreditkarte belastet. Innerhalb von 8 Wochen kann ich diese Zahlung beim Kreditkarteninstitut reklamieren, mit dem Ziel der Rückbuchung. Wenn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt worden wäre, kann ich die Abbuchung problemlos innerhalb von 8 Wochen rückbelasten. Warum soll ich u. U. benachteiligt werden, nur weil ich die Kreditkarte nutze? Dafür gibt es aus meiner Sicht keine Begründung.
Ich habe daher mein Kreditkarteninstitut gestern per Email entsprechend informiert, dass ich von der Option der Zahlungsreklamation Gebrauch machen werden, sofern meine Pauschalreise wegen Insolvenz vom Veranstalter storniert wird. Weiter habe ich argumentiert, dass dem Veranstalter zum Zeitpunkt der Abbuchung klargewesen sein muss, dass er die gebuchte Leistung nicht mehr erbringen kann.