Wir haben im Reisebüro eine Öger-Reise in die Türkei für Mitte Okrober gebucht. Gebucht haben wir am 19.09.; bis heute hat Öger nichts per Lastschrift abgebucht.
Ich habe jetzt mit meiner Rechtschutz telefoniert. Wenn Öger unseren Aufenthalt bei Hotel storniert hat und diese uns das per Mail bestätigen, können wir von der Reise kostenfrei zurück treten, solange die Insolvenz von Öger noch nicht raus ist. Das wäre der Idealfall und wir könnten eine andere Reise bei ITS oder so buchen. Unser Reisebüro hört jetzt mal im Hotel nach und fragt nach dem Stand der Dinge bei unserer Reise. Falls Öger nicht storniert hat, aber auch noch nicht bezahlt (was ja üblich ist, dass die erst nach der Reise das Hotel bezahlen). Lassen wir uns das auch bestätigen und können eine Ersatzvornahme vornehmen. Das heißt, wir teilen Öger mit, dass wir das Hotel selber bezahlen und Öger von uns nur die Kohle für den Flug bekommet. Die Frage ist nur, wieviel will das Hotel dann von uns haben.........
Aktualisierung: Reisebüro hat mit Hotel telefoniert. Die Hotels stornieren zur Zeit ihrerseits die Verträge mit Öger etc. Das Hotel klärt nun intern, ob sie uns das schriftlich mitteilen können, dass die Buchung nicht mehr besteht und dann könnten wir theoretisch vom Vertrag zurück treten. Die Reisebürodame hat dem Hotel natürlich signalisiert, dass wenn das so möglich ist, wir über einen anderen Veranstalter die Reise neu buchen und die somit wieder ein Zimmer gefüllt haben.......