@cliffideo sagte:
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.
So wie ich seine Beiträge heute verstanden habe sollen sie aus dem Hotel geworfen werden wenn sie nicht nochmal dort zahlen. Geld für die doppelzahlung hat die Familie nicht. Deshalb Rückbuchung und von diesem Geld die Finanzierung der Unterkunft.