@fridolin12345 sagte:
...
Nun hat der Hotelier heute zu einem Treffen morgen gebeten. Wie soll ich mich verhalten wenn wir das Hotel zahlen sollen? bucher ist ja noch nicht insolvent.
Es steht leider zu befürchten, dass der Hotelier eine weitere Beherbergung nur gegen Zahlung gewährt, auch wenn das an sich nicht rechtens ist. Ganz schwierige Sache, wobei ich tatsächlich die Polizei dazuholen würde. Immerhin wurde ein Beherbergungsvertrag geschlossen (mit dem Veranstalter) und ein Anspruch darauf belegt (Hotelvoucher z.B.). Mit dem Hotelier direkt besteht kein vertragliches Verhältnis, er darf sich nicht an Dritten gütlich halten.
Wegen der zugespitzten Lage ist seine Position ("Kohle oder Rauswurf") glänzend im Vergleich zum Gast - dennoch sollte sich wehren wer einen Konflikt nicht scheut.
Können die das Geld von mir im Nachhinein fordern weil ich ja eigentlich mit ihnen in einem Vertragsverhältnis stehe und nicht mit dem Hotelier?
Aber selbstverständlich "können die das", immerhin nimmst du die - soweit nicht bezahlte!! - Leistung ja bereits in Anspruch!?
Oder ist das ausgeschlossen wenn ich belegen kann dass das Hotel bezahlt wurde?
Nein, das ist nicht ausgeschlossen, soweit schuldest du den Betrag dem Veranstalter und nicht dem Hotelier.
Ob eine Forderung seitens des Veranstalters gegen dich durchzusetzen ist müsste evtl, ein Gericht entscheiden.
Maßgeblich ist das Vertragsverhältnis du / Veranstalter und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
Beispielsweise könnte ja ein Hauptgläubiger eine Forderung zurückstellen und die Insolvenz würde abgewendet. In der Folge werden womöglich die Forderungen des Hotelier gegenüber seinem Vertragspartner Veranstalter befriedigt - und dann kommst du auch noch mit deiner Verauslagung um die Kurve und verlangst die Erstattung ...
Ist in der gegenwärtigen Situation wirklich knifflig.