@fridolin12345 sagte:
Ich habe gelesen: Lastschrift zurückholen geht auch bei Insolvenz. Was stimmt denn nun?
Ja, das geht auch nach dem Antrag auf Insolvenz. Maßgeblich ist die Nichterfüllung der bezahlten Leistung.
@fridolin12345 sagte:
Ich habe gelesen: Lastschrift zurückholen geht auch bei Insolvenz. Was stimmt denn nun?
Ja, das geht auch nach dem Antrag auf Insolvenz. Maßgeblich ist die Nichterfüllung der bezahlten Leistung.
Man kann seine buchung bei Thomas cook de wieder einsehen
@andi2601 sagte:
Was für ein Mumpitz. Wie kannst du den Leuten sowas sagen. Es sind vertägew welche versucht werden einzuhalten. Es ist kein RV insolvent. Die würde euch alle auf Schadenersatz heran ziehen.
Würden sie nicht, warum erzählst du diesen unhaltbaren Quatsch?
Kann mir jemand hierzu was sagen? Bedeutet das, dass, wen wir über Holidaycheck.de gebucht haben, die Reise stattfindet, obwohl es sich um eine Neckermann Reise handelt?
Reisen anderer Reiseveranstalter
Haben Sie Ihren Urlaub über einen der folgenden Reiseveranstalter oder -vermittler gebucht, ist Ihre Buchung nicht von den oben genannten Umständen betroffen:
5 vor Flug, ADAC Reisen, Airtours, Alltours, Ameropa, Anex Tour, Attika Reisen, Bentour Reisen, BigXtra Touristik, Billa Reisen, Byebye, Clevertours, Club Aldiana, Club Med, Coral Travel, Dertour, Ecco Reisen, Eurowings Holidays, Express Travel International, Falk Travel, FERIEN, Fit & Vital Reisen, Fit Reisen, Fox-Tours, FTI, Gruber Reisen, GULET, Helvetic Tours, HLX, HolidayCheck, HolidayCheck Reisen, I.D. Riva Tours, IST, ITT Ferien, Jahn Austria, Jahn Reisen, JT Touristik, Kuoni Reisen, LMX Touristik, L'TUR, Lufthansa Holidays, Maris Reisen, Meiers Weltreisen, Mondial, Olimar Reisen Phoenix Reisen, Rhomberg, Schauinsland Reisen, SWISS Holidays, Tischler Reisen, TRAVELiX, tropo, TUI, vtours, Windrose Finest Travel, XPUR Reisen.
Auch Condor-Flüge, die Teil einer Pauschalreise sind und über einen der oben genannten Veranstalter gebucht wurde, werden planmäßig durchgeführt.
@degeners sagte:
Guten Abend,
ich bitte alle Betroffenen inständig darum, die rechtlichen Einschätzungen des Benutzers vonSchmeling keinesfalls zu berücksichtigen. Mir ist vollends unklar, warum dieser Benutzer mit allen erdenklichen Mitteln versucht, betroffene TC (und Ableger) Kunden von einer Stornierung / Rückbuchung abzuhalten.
Bist du des verstehenden Lesens generell nicht mächtig oder vermagst du nur nicht Differenzierungen wahrzunehmen?
Ich bitte dich inständig, deine seltsame Aufforderung dahingehend zu spezifizieren ...
Alle Tochergesellschaften der Thomas Cook sind de facto insolvent.
Google mal "de facto" ...
Das jetzige Verhalten dieser Unternehmen geht zulasten aller betroffenen Kunden und grenzt gemeinhin an Insolvenzverschleppung.
Falls du diesen Vorwurf erhärten kannst rate ich dir zu Erstattung einer Strafanzeige.
Bitte tut das einzig richtige und storniert Eure Reisen sofort. Führt, soweit möglich Lastschriftrückbuchungen und Chargebacks durch. Kündigt dies unbedingt unverzüglich (zur Not per Mail / Bankportal) Eurer Bank mit. Sobald die Insolvenz verkündet wurde werden Euch die Banken Chargebacks und Rückbuchungen unter Berücksichtigung des Insolvenzrechtes verweigern.
Au weia ...
@andi2601 sagte:
Condorvor der Rettung.
Mit 400 mille
Also mal was positives
Andi schrieb 400 Mille
Ob ich jetzt der Bild oder Andi glaube ist eine schwierige Frage
@degeners sagte:
Die Bank hat immer das letzte Wort bei Rückbuchungen.
Falsch! Die Bank ist der vom Kunden beauftragte Dienstleister und hat die Weisungen des Kunden auszuführen. Wenn der Kunde sagt, "Lastschrift zurück", dann ist das auszuführen, sofern die rechtlichen Fristen (meist 8 Wochen) nicht abgelaufen sind.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!