@simone25 sagte:
Wie sieht es den RECHTLICH !!! mit der ausgesetzten Restzahlung aus?
Zieht der Insolvenzverwalter die Restzahlungen jetzt ein
Ich möchte jetzt nicht wissen wie das jeder für sich entscheiden ich würde gerne wissen
wie die Rechtslage ist, da unsere Restzahlung heute fällig gewesen wäre.
Gruss
Simone
So wie ich das Insolvenzrecht lese, darf er das nicht und wird es auch nicht machen, ausser er ist sich sicher, die Leistung (also die Reise) wie vereinbart erbringen zu können.
Ich würde in jedem Fall jede jetzt noch abgehende Zahlung sofort zurückbuchen lassen und ausserdem versuchen alle bereits erfolgten Zahlungen ebenfalls (auch wenn das in vielen Fällen nicht klappen wird). Und dann, wenn nicht bereits eine Stornierungsmeldung des Reiseveranstalters vorliegt, von diesem eine schriftliche Entscheidung verlangen, ob er noch Leistet oder nicht.
Insolvenzrecht sagt zu Verträgen bei denen noch keine Seite geleistet hat (also du nicht bezahlt und der Reiseveranstalter noch nicht die Leistung erbracht hat), dass der Insolvenzverwalter entscheiden kann, ob er die Verträge noch ausführt --> Dann Leistung gegen Leistung, oder nicht. Er hat das Entscheidungsrecht. Aber er darf nicht deine Leistung entgegennehmen und seine Leistung nicht mehr erbringen. Das wäre Betrug.