@geschest sagte:
Das Buchungsdatum zählt. Hast du vor dem 01.09.2018 gebucht? Also vor über einem Jahr? Dann zählt deine Buchung dort mit rein, ansonsten nicht.
Offiziell ist noch nichts bekannt gegeben, man darf aber auch nicht vergessen, dass der Insolvenzantrag erst heute erfolgt ist. Das wird aber noch passieren.
In solch einem unversicherten Fall kannst du nicht wirklich etwas tun. Pro forma kannst du natürlich eine Forderung deines bezahlten Betrages verlangen.
Ich weiß ja nicht, wann es los gehen soll bei dir. Ist es noch etwas hin, dann warte einfach ab. Sollte die Insolvenz nun zeigen, dass es nur durch Abzug der Gelder durch die Muttergesellschaft zu dieser Situation gekommen ist und sonst Rentabilität gegeben ist, dann wird man versuchen, das Unternehmen zu sanieren. Sollte dem nicht der Fall sein, dann ist die Frage, ob du etwas aus der Insolvenzmasse erhalten wirst. Aber wie gesagt, dass steht alles noch in den Sternen und kann dir zum jetzigen Zeitpunkt leider keiner sagen.
Danke vielmals für die Antwort. Habe vor lauter Wirrwarr tatsächlich das 2018 überlesen und nur den 1.9. gesehen. War logischerweise dieses Jahr... Allerdings ist das doch höchst dubios. Zumindest darauf müsste man doch hingewiesen werden. Naja, nützt jetzt aktuell auch nichts, evtl. muss da dann mein Rechtsschutz mit HC streiten.
Unsere Reise wäre Montag in einer Woche. Ist noch ein bisschen Zeit, aber auch nicht viel. Und da das Hotel sowieso bereits storniert wurde (habe beim Hotel entsprechend nachgefragt), nützt warten auf die unvermeindlichen "die Reise wurde storniert"-Info auch nichts.
Es ist mir klar, dass im Moment Geduld angesagt ist was Dinge wie Rückforderungen direkt beim RV anbelangt (Abklärungen mit Rechtsschutz und Bank & Co dagegen würde ich zwingend jedem sofort empfehlen). Es irritiert einfach, dass bei aller Ausführlichkeit der Infos unser Fall (der ja nicht einzigartig ist) in der Luft hängen bleibt.
@HC-Team: Wäre vielleicht hilfreich dort noch mit eurer Expertise entsprechend zu ergänzen (a la "Betroffene müssen sich für Geldforderungen und weitere Abklärungen beim Insolvenzverwalter melden, sobald dieser feststeht." wenn denn das so stimmt)