@gerhard-von-wilhelm sagte:
Ab wann tritt der Schadenfall denn eigentlich ein? Was ist nötig, damit ich mich an die Versicherung wenden kann?
ich denke eine Bandansage reicht da eher nicht, zumal HC mir rät noch die Füße still zu halten.
bitte helft einem Unwissenden aus der Dunkelheit!
Der Schadensfall tritt ein, wenn Geld in Richtung Veranstalter geflossen ist und dieser die Leistung nicht erbringt, erbringen will oder erbringen kann.
Ob eine Bandansage ausreicht, kann ich Ihnen nicht abschließend nicht beantworten. Die Bandansage gibt aber einen deutlichen Hinweis, was das wahrscheinlichste Szenario ist.
Ich habe aber auch von Bucher eine Mail bekommen, dass meine Reise abgesagt ist. Damit hatte zumindest das Rätselraten ein Ende. Ich vermute, dass die betroffenen Kunden früher oder später eine an sie persönlich gerichtete Nachricht erhalten, dass ihre Reise definitiv nicht stattfindet und der RV die Leistung nicht erbringen wird.