Und für die, die immer noch nicht das Chargeback Verfahren bei Kreditkarten verstanden haben, hier noch mal zur Wiederholung
Ganz wichtig: Chargeback funktioniert nicht so einfach wie eine Lastschriftretoure! Es sind hohe Anforderungen zu erfüllen.
Entweder muss der Leistungstermin nachweislich ohne Leistung abgelaufen sein
oder
der Begünstigten, in diesem Fall Thomas Cook (ab Insoeröffnung vertreten durch den Insolvenzverwalter), bestätigt, dass die Leistung nicht ausgeführt wird
Sonst gibt es kein Chargeback! Für Reisende nach dem 13.10. gibt es zur Zeit also nicht mehr als ein Formular bei der Bank zu holen. Nur wenn die Nachrichtenlage so eindeutig ist, dass nicht mehr mit einer Ausführung der Leistung zu rechnen ist (Insolvenzeröffnung und Absage aller Reisen), erklären sich Kreditkartenunternehmen kulanterweise schon mal bereit, unter dem Vorbehalt der Rückforderung Gutschriften vorzunehmen. Irgendwelche Bestätigungen ausländischer Hoteliers sind für das Verfahren ohne Relevanz.
Noch komplizierter ist die Situation, wenn die Kreditkartenbelastung durch einen Vermittler erfolgte, da ist die rechtliche Lage strittig, weil der Vermittler dem Charge Back widersprechen kann. Denn in diesem Fall wird die Acquirer Bank, bei der der Schaden sonst hängen bleibt, den nicht insolventen Vermittler in Anspruch nehmen, der das Geld vom insolventen Unternehmen aber nicht wieder bekommt und damit -gerade bei einem Großschadensfall wie Thomas Cook- selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten kann.
Jedenfalls gilt: Kurzfristig gibt es für alle Abreisetermine nach dem 13.10. mit Chargeback kein Geld! Und Fristen beginnen erst mit dem Leistungsdatum zu laufen, es braucht also keiner mit so einem Abreisetermin jetzt schon die Banken stürmen.
Recht kreativ fand ich die Idee eines Users hier, die von seinen Eltern in einem Hotel in Rom erpresste Doppelzahlung des Zimmers zurückzufordern. Das wäre kein Chargeback, sondern hier müsste man mit Betrug des Hotels argumentieren. Käme m.E. auf einen Versuch an. Wenn man den Bankmitarbeiter davon überzeugen kann, sperrt die Kreditkartengesellschaft den Betrag für die Auszahlung an das Hotel. Letztendlich kämen beide Seiten dann nur durch ein erfolgreiches strittiges Verfahren an das Geld.