@wuelfi71 sagte:
Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:
Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.
Ich denke, es ist häufig so, dass die Anzahlung weniger als die Flugtickets ist, da sie ja meistens nur 20% ist. Die Tickets aber häufig an die Hälfte ausmachen, gerade bei 7 Tage Reisen weiter weg.