• SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
    Beiträge: 459
    geschrieben 1569517898863

    @wuelfi71 sagte:

    Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

    Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

    Ich denke, es ist häufig so, dass die Anzahlung weniger als die Flugtickets ist, da sie ja meistens nur 20% ist. Die Tickets aber häufig an die Hälfte ausmachen, gerade bei 7 Tage Reisen weiter weg.

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1569517905823

    Endlich steht es auf allen Internetseiten der Veranstaltermarken der TC:

    "Hotelaufenthalte, Transfers und Rückflüge sind gesichert".

    ....ich denke darsauf haben alle Gestrandeten sehnsüchtig gewartet....

  • tdwzb
    Dabei seit: 1212451200000
    Beiträge: 53
    geschrieben 1569518023197

    @armin sagte:

    Endlich steht es auf allen Internetseiten der Veranstaltermarken der TC:

    "Hotelaufenthalte, Transfers und Rückflüge sind gesichert".

    ....ich denke darsauf haben alle Gestrandeten sehnsüchtig gewartet....

    Weil das dann ein Hotel vor Ort akzeptiert? Was ein insolventes Unternehmen auf den Homepages der einzelnen Marken der TC Gruppe zusagt?

  • Tian81
    Dabei seit: 1569517358810
    Beiträge: 1
    geschrieben 1569518026101

    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?

    Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.

    Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

    Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

  • tdwzb
    Dabei seit: 1212451200000
    Beiträge: 53
    geschrieben 1569518407913

    @tian81 sagte:

    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?

    Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.

    Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

    Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

    Ich denke der Ansprechpartner deines Hotels ist und bleibt Neckermann. Mit dem RV hat das Hotel einen Vertrag. Du könntest ja so oder so im Urlaub offline sein und bis zu deiner Abreise Nichts von der Insolvenz wissen. Ich würde das Hotel also an Neckermann / TC verweisen..

  • erik e.
    Dabei seit: 1148688000000
    Beiträge: 7064
    geschrieben 1569518531907 , zuletzt editiert von erik e.

    @tian81 sagte:

    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?

    Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.

    Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

    Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

    Ist korrekt - ... Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Nur Flug- oder Nur Hotelbuchungen. ... - Link zur Quelle - Bitte dann "Welche Reiseart ist versichert?" anklicken.

    ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1569518588455

    @wuelfi71 sagte:

    Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

    Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

    Exakt dieses Szenario halte ich auch für denkbar.

    Nachdem ich so salopp hingeworfen hatte, dass ich fliegen würde hier noch eine kleine Spezifikation:

    Sofern meine Reise insgesamt bezahlt ist!

    Und in der Gewissheit, dass ich nicht etwa die zusätzlich aufgebrachten Kosten hinterher von der Versicherung kassieren kann.

    Ich denke das war ein sehr wichtiger Beitrag von dir Wülfi71, wenn hier konstatiert wird "Die haben mir nur die Anzahlung abgebucht, vom Rest (!!) zahle ich das Hotel".

    Jener beherzte User glaubt offenbar, die nicht erfolgte Abbuchung sei jetzt eine Art freigewordenes Budget.

    Vermutlich wird er diesen Irrtum noch bitter bereuen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rudi385
    Dabei seit: 1463356800000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1569518612713

    Ich sehe das unproblematisch. Wenn die Anzahlung geringer als die Flugkosten sind zahlt man eben die Differenz und ist geflogen. Den Restbetrag zur Pauschalreise kann der Insolvenzverwalter doch nicht geltend machen, da Transfer und Hotel nicht wahrgenommen werden konnten.

    Und einen Schaden hat man auch nicht, somit kein Versicherungsafall.

  • katjuscha2
    Dabei seit: 1569307480395
    Beiträge: 7
    geschrieben 1569518656494

    Hat jemand Informationen bezuglich Flügen mit Nouvelair?

  • Hans Meyer
    Dabei seit: 1569518291277
    Beiträge: 52
    geschrieben 1569518708449 , zuletzt editiert von Hans Meyer

    Bezüglich der Frage: „Wer glaubt noch dem Insolvenzverwalter... “

    Der Insolvenzverwalter haftet für alle seine Aussagen und das notfalls sogar mit seinem Privatvermögen!

    Diesen Fall hatte ich bereits in der eigenen Firma im Zusammenhang mit einer Forderung gegen eine insolvente Firma.

    Wir bekamen dann tatsächlich das Geld (mangels Masse) direkt vom Insolvenzverwalter.

    Kleiner Haken: Keine Ahnung ob ein Insolvenzverwalter selbst insolvent werden kann -:grinning:

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!