• Beatlefan
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    geschrieben 1236336678000

    Schaut doch mal bei ebundesanzeiger.de die haben gestern Insolvenz angemeldet

  • india9
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    geschrieben 1236351345000

    Hallo, bin hier draufgestossen und es ist so!!!!!!!!!!

    Ich habe eine Reise nach Spanien gebucht und der Flug sollte vorgestern früh gehen.

    Mit gepackten Koffern erfuhr ich vom Flughafen, dass der Flug garnicht existiere.

    Nach Telefonaten mit IPM, die nicht sehr auskunftfreudig waren, es erst selber nicht glaubten, und immer nur sagten "wir informieren sie schon, sobald wir was Neues von Ihrem Flug wissen". Abends rief ich wieder an, da ich für nachts den Zubringer bestellen musste!! Dasselbe, und einen weitern Tag vertröstet.

    Ich sass abrufbereit mit meinem Fluggepäck neben dem Telefon und erwartete, dass sie ein neue Flugzeit mitteilten.

    Irgendwann, also so 3 Tage später erfuhr ich bei einem erneuten Anruf von mir, dass sie pleite seien.

    Die Versicherung würde sich in der nächsten woche bei mir melden.

    Es werden sowoeso keine Neubuchungen mehr angenommen!!!!!!!

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1236351830000

    Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

    05.03.2009

    Reiseveranstalter IPM aus Kirchheim insolvent

    Verbraucherzentrale berät zu Ansprüchen Reisender

    Der Insolvenzantrag des Reiseveranstalter IPM aus Kirchheim bei München zieht Kreise bis in das Land Brandenburg hinein: Eine Cottbuserin sucht Rat bei der Verbraucherzentrale, weil ihre Eltern den bei IPM gebuchten und bezahlten Urlaub derzeit in der Türkei verbringen. Der Hotelier forderte nun die Hotelkosten von ihnen, da diese offensichtlich vom nun insolventen Reiseveranstalter nicht bezahlt worden sind.

    "Geht ein Reiseveranstalter pleite, tritt der Insolvenzversicherer für den bereits gezahlten Reisepreis, ausgefallene Leistungen und gegebenenfalls notwendige Aufwendungen für eine bereits gebuchte Rückreise ein", beruhigt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg betroffene Kunden. Alternativ könne der Versicherer die Rückreise auch selbst organisieren. "Deshalb ist es wichtig, dass sich Verbraucher vor einer Anzahlung den so genannten Sicherungsschein übergeben lassen, der als Nachweis für die Insolvenzabsicherung des Veranstalters dient", erläutert Fischer-Volk weiter. Dieses Dokument müsse auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt oder an sie angeheftet sein. Es gibt Auskunft darüber, welche Bank im Insolvenzfall die Bürgschaft übernommen hat oder welche Versicherung im Falle des Konkurses zahlt.

    Die von der IPM-Pleite betroffenen Reisenden sollten sich zur Sicherung ihrer Ansprüche nun an folgende Adresse wenden:

    Zürich Versicherung AG (Deutschland)

    Abteilung Kautionsversicherung

    Solmsstraße 27-37

    60252 Frankfurt

    Telefon: 069/7115 – 0

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    # Reiseunterlagen

    # Sicherungsschein

    # Beleg über die Zahlung des Reisepreises

    sowie für zusätzliche Zahlungen (Hotel, Ersatzunterkunft u. a. )

    # Bankverbindung

    Wollen Urlauber eine außerplanmäßige Rückreise nicht antreten und auf eigene Kosten am Urlaubsort bleiben, kann dieser Betrag später nicht vom Insolvenzversicherer zurück gefordert werden.

    Lassen Hoteliers ihre Urlauber dagegen erst nach nochmaliger direkter Bezahlung der Unterkunft weg, bekommen Reisende diese Kosten später gegen Vorlage der Quittung vom Insolvenzversicherer zurück. Ebenso erstattet dieser die Kosten für eine gleichwertige Ersatzunterkunft bis zum nächstmöglichen Rückreisetermin, die Rückreise selbst sowie weitere Auslagen wie beispielsweise Telefonate.

    Verweigert der Hotelier die gebuchte Reiseleistung trotz der Pleite nicht, sollte man das nicht sorglos hinnehmen. In diesem Fall ist unbedingt mit dem Insolvenzversicherer zu klären, ob der Urlaub planmäßig fortgesetzt werden darf – vor allem dann, wenn der Versicherer eine deutlich vorzeitige Rückreise für alle betroffenen Reisenden organisiert. Müssen sich Urlauber dagegen selbstständig um eine Rückreise kümmern, sollten sie die Kosten so gering wie möglich halten, da nur notwendige Aufwendungen wie die für einen vormals gebuchten Charter- statt Linienflug erstattet werden.

    Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg ( vzb.de )

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1236369733000

    Lassen Hoteliers ihre Urlauber dagegen erst nach nochmaliger direkter Bezahlung der Unterkunft weg, bekommen Reisende diese Kosten später gegen Vorlage der Quittung vom Insolvenzversicherer zurück

    Eine Praxis, über deren Änderung nachgedacht werden müßte. (Ein Fall für Gabriela!)

    Zwischen dem Hotelier und dem Urlaubsgast bestehen doch keinerlei Rechtsbeziehungen. Vertragliche Ansprüche hat der Hotelier gegen den RV bzw. gegen dessen Insolvenzversicherung. Was, wenn sich im nachhinein herausstellt, dass meine Hotelkosten (teilweise) doch schon vom Veranstalter bezahlt wurden? Die Versicherung wird dann wohl die Erstattuung an mich ablehnen und mir nahelegen, die Kosten vom Hotelier zurück zu fordern. Viel Vergnügen, wenn der Gerichtsstand Cairo oder Istanbul oder sonstwo ist. Die Einführung dieser Versicherung (die ja sicher auch der Kunde über den Reisepreis zahlt) war zwar eine gute Sache, aber im Falle eines Falles ist der Urlauber mit der Abwicklung und dem ganzen Ärger beschäftigt, für den er überhaupt nichts kann.

    Bei Ansprüchen aus der Privathaftpflichtversicherung zum Beispiel weisen die Versicherungen stets daraufhin, als Versicherungsnehmer keine Zahlungen zu leisten, sondern die Abwicklung der Versicherung zu überlassen.

  • soedergren
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    geschrieben 1236369924000

    Hi chepri,

    vollkommen richtig (und auch wünschenswert), nur leider wohl schwer umsetzbar... zumindest bei Urlaubshotels ausserhalb der EU, den denen können wir auch nicht unser Recht aufzwingen.

    Gruß,

    soedergren

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1236370868000

    Theoretisch wäre die Umsetzung kinderleicht: Zahlung des Reisepreises nach dem Urlaub. Allerdings würden dann vermutlich, angesichts der Zahlungsmoral oder zurückgehaltener Beträge wegen angeblicher Mängel, noch viel mehr Veranstalter Insolvenz anmelden. Also kein wirklicher Vorschlag. ;)

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1236599475000

    Beitrag hier eingefügt !

    @Beatlefan sagte:

    Hallo,

    weiß jemand schon wie es mit IPM weiter geht? Werden noch Reisen verkauft?

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1236625499000

    Natürlich werden keine Reisen mehr verkauft. Mehrheitlich wurden die Reisen ja bei/über << Werbung >> auf den Markt gebracht. Vielleicht kann ja die freundliche << Werbung >> Auskunft darüber geben, wie es jetzt weiter geht. :laughing:

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Günter/HolidayCheck
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    geschrieben 1236627089000

    Ganz schön übermütig, Captain... Aber wo Du Recht hast.... ;)

  • Annamaria1984
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    geschrieben 1237823893000

    hi zusammen!

    ich habe über Vermittlername lt. Forenregeln entfernt ! eine reise gebucht und bekam IPM als Veranstalter! klasse, als ich von der insolvenz gehört habe. bei **** sagte man uns, der urlaub sei gesichert und das ich am 20.03.09 fliege. ja aber nur in meinen träumen. **** hat xxxxx gebaut und jetzt konnten wir nicht fliegen.

    einer weiß nicht was der andere in dem verein macht. ist echt miss!!

    klasse jetzt hatte ich nen schönen urlaub in zypern gebucht und jetzt sitze ich im xxxxx braunschweig bei xxxxx wetter!

    hat jemand von euch von ****** mal schadensersatz erhalten???

    gruz anna

    _________________________

    Also zum einen nennen wir hier keine Vermittlernamen im Forum und zum anderen darf ich Dich um eine andere Ausdrucksweise bitten ! :? Lies Dir mal die Forenregeln durch !

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