• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1289557713000

    Der Unterschied ist aber, dass du bei Schauinsland dann nicht buchen mußt. Finde ich zwar auch furchtbar ärgerlich, aber das sind wohl technische Mängel, sagen die Fachleute. :frowning:

    ITS kommt mit der Preiserhöhung aber einige Tage später daher und beruft sich auf einen Irrtum.

  • izul
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    geschrieben 1289559464000

    Auch bei einen Irrtum kann ich kostenlos vom Vertrag zurücktreten, da ein Vertrag nicht einseitig verändert werden darf.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1289561358000

    Da hast du schon recht, aber so mancher Kunde möchte eben NICHT zurücktreten, sondern dass der Vertrag wie ursprünglich geschlossen auch erfüllt wird.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1289563084000

    Der Irrtum wurde innerhalb von 6 Tagen entdeckt und angezeigt. Damit braucht man gar nichts mehr zu unternehmen, da der Vertrag rückabgewickelt wurde. Es gibt den status wie vor der Buchung. Das neue Angebot des RV zu einem um 33% höheren Preis muss niemand annehmen.

    Der Zeitraum von 6 Tagen wird von den Gerichten akzeptiert. Es ist also sinnlos, auf Erfüllung des ursprünglichen Preises zu beharren.

    Gruss Gabriela

  • uweco
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    geschrieben 1289580921000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.[/size][/color]

    Guten Tag, ich habe heute nachmittag etwa 2 Stunden wegen dem ,,Irrtum" recherchiert und telefoniert.

    Gut, meine Rechtsschutz hätte mir einen Anwalt meiner Wahl ohne Prüfung der Unterlagen gewährt, da bin ich wirklich gut versichert ( ohne SB :p ).

    Interessanter waren aber die Gespräche bei ITS, die ich im Gegensatz zu Holidaycheck nicht über eine teure Hotline, sondern dank Recherche dann im Festnetz hatte.

    Ich will keine Schlammschlacht über den Inhalt anzetteln, aber mit der Reihenfolge des Weiterverbindens kommt man ganz schnell zur Erkenntnis, das ist kein versehentlicher Irrtum gewesen. Dazu hat sich eine Mitarbeiterin verplappert, was dann die Obrigkeit anders stellte.

    Der Ton wurde auch immer schärfer, als ich den Par. 651 a BGB ansprach.

    Und ITS hat in seinen AGB tatsaechlich eine Hintertuer, was den Vertragsschluss betrifft, erst mit der Annahme durch ITS und Absendung der Bestaetigung besteht ein Vertrag.

    Ob das tatsaechlich so vor Gericht Bestand haette, ist eine Frage, deren Antwort ich mir schenke. Weil ich werde nicht mehr versuchen, dort den 1.Preis einzufordern.

    ITS ist fuer mich ein unserioeser Laden, mit denen bzw. REWE& Consortium verreise ich nie mehr.

    Viele Gruesse,uweco

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1289582890000

    Das ist keine Hintertür sondern ganz normales Vertragsrecht. Keine Chance für dich, bei keinem Gericht der Welt. Aber du hast doch geschrieben, dass du eine Buchungsbestätigung hast.

  • uweco
    Dabei seit: 1219449600000
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    geschrieben 1289586395000

    @chepri sagte:

    Das ist keine Hintertür sondern ganz normales Vertragsrecht. Keine Chance für dich, bei keinem Gericht der Welt. Aber du hast doch geschrieben, dass du eine Buchungsbestätigung hast.

    Guten Abend, chepri,

    ja, ich habe eine Buchungsbestätigung vom 6.11., also dem nächsten Tag, an dem angeblich laut Mitarbeiterin angeblich ,,versehentliche falsche" Angebote durch ITS korrigiert werden. Diese habe ich abgespeichert und ausgedruckt. Und da war man bei ITS schon sehr erstaunt, dass ich eine schriftliche Bestätigung vorzeigen könne, in deren Briefkopf ja auch ITS Reisen steht.

    Pikanterweise wurde trotz Systemcheck die Reise am nächsten Tag auch noch ab München ähnlich preisgünstig angeboten ? :frowning:

     

    Bei Holidaycheck existiert nur noch die zweite Version der Reisebestätigung, bei der die Reiseanmeldung dann in eine Reiseanmeldung auf Option und 640 € teurer umgewandelt wurde.

    Auch diese habe ich zum Vergleich gespeichert und ausgedruckt.

    Und mit dem jetzigen Preis als HP kriegt man diese Reise auch nur mit dieser miesen Masche an den Mann, weil für bissel mehr gibts auch AI in Kenia, und allein für die Getränke geht dort schon was übern Tisch.

    Ich kann aber immer noch wenn ich möchte, kostenfrei einen Anwalt kontaktieren. Vielleicht sieht die Rechtslage auch anders aus, als ITS es sich in Ihren AGB schönschreibt.

    Es gibt auch eine Schiedsstelle der Reiseveranstalter, bei der man auch kostenfrei solche Fälle überprüfen kann. Nur, die wird nur aktiv, wenn der betreffende RV auch in dem Verbund ist. Die Liste der dort vertretenen RV habe ich nun. Das sind auch die Kandidaten, bei denen ich eine Ersatzreise buchen will.

    Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass die REWE-RV-Group sich um den Verbund mit Schiedsstelle drückt.

    Allerdings lebt es sich mit solchen offenen Rechnungen, wie dies ITS bei mir hat, heutzutage schon bequem, solange man nicht von diversen Reporterteams bloßgestellt wird.

    Und wenn ich zum Fenster rausschaue, blicke ich auf den Sendeturm eines bekannten Senders, der gern auch mal Märkte checkt. Wenn das keine Einladung zur Revanche ist... ;)

    Trotz allem Frust und abgeschmetterter Urlaubsfreude danke ich chepri dennoch für die Beschäftigung mit dem Problem,

    euer

    uweco

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1289637919000

    @uweco sagte:

    .....

    Interessanter waren aber die Gespräche bei ITS, die ich im Gegensatz zu Holidaycheck nicht über eine teure Hotline, sondern dank Recherche dann im Festnetz hatte.

    .......

    ein weiterer ansatzpunkt, um mal das fernsehen vorbei zu schicken.

    hc kostet nämlich unglaubliche 14 cent pro minute.

    das sind bei 10 minuten schon sage und schreibe 1,40 eur.

    da kann man sich schon einen ganzen laib frisches brot für kaufen (kein körnerbrot, normales)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • uweco
    Dabei seit: 1219449600000
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    geschrieben 1289644096000

    @chepri sagte:

    Da hast du schon recht, aber so mancher Kunde möchte eben NICHT zurücktreten, sondern dass der Vertrag wie ursprünglich geschlossen auch erfüllt wird.

    Mittlerweile kam auch eine Antwort vom Reisevermittler Holidaycheck:

    Kurz und knapp interpretiert: was ich an Papier von Holidaycheck erhielt, ist zum Hintern abwischen tauglich, aber ansonsten nichts wert.

    Ich war bisher der Meinung, dass ich hier mit dem Klick auf Bestätigen eine Reise gebucht habe, wie es mir die Internetseite vortäuscht.

    Dem ist nicht so. Für Holidaycheck habe ich lediglich ein Angebot abgegeben, dass ich die Reise zu diesem Preis kaufen will.

    Und wenn ITS dann der Meinung ist, das Angebot nicht anzunehmen, dann habe ich eben Pech gehabt. Ohne deren Bestätigung kommt der Vertrag nicht zustande.

    Also, Vorsicht ! In meinem Fall habe ich eine Bestätigung von Holidaycheck erhalten, mit ITS im Briefkopf, welche nur eine ANGEBOTSBESTÄTIGUNG darstellt.

    Ob Holidaycheck überhaupt berechtigt ist, eine Bestätigung ( dies steht nämlich darauf ) einer Buchung ( ist das im Nachhinein auch nicht gewesen ) für einen Veranstalter dem Kunden zu übermitteln, ist vielleicht juristisch höchst interessant.

    In Bezug auf Verbraucherschutz habe ich hier noch nicht fertig !

    Und ob das Ganze vielleicht arglistige Täuschung darstellen kann, lasse ich mal als Frage im Raum stehen.

    Das Ganze ist nämlich keine Reisebuchung, sondern ähnlich dem System Preisvorschlag Sofort-Kauf ebay. Nimmt es der Verkäufer an, hat man gekauft, wenn nicht, dann nicht.

    Nur hier hat man nicht den Hintern in der Hose, sofort zu reagieren, sondern lässt 6 Tage den Kunden in dem Glauben gekauft zu haben. Zum Glück habe ich die Bahntickets zum Flug noch nicht gebucht!

    Fazit: dieses Buchungsportal bei holidaycheck ist ein Fake, eine Täuschung, und man sollte die Finger davon lassen, hier auf Bestätigen zu klicken, um Stress und Ärger zu vermeiden.

    Kleiner Hinweis an Admin Günter- Sorry, wenn ich als einer, dem die Urlaubsvorfreude versaut wurde, deinen Laden nicht weiterempfehlen kann-  dies ist zwar nicht deine Baustelle, aber bin nicht nur auf ITS schlecht zu sprechen.

    Ich mache meinen Job immer so gut wie es nur geht, egal wie lang und hart der Tag wird, damit die Leute auf der Straße nicht verrecken.

    Und wenn ich mich dann mal 2 Wochen erholen möchte, wünsche ich mir diesen Stress und die Verarschetour erst recht nicht.

    Und wenn der Sender nebenan diese Story veröffentlichen möchte, von mir aus gern,

    uweco 

     

  • curiosus
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    geschrieben 1289644486000

    ...eine Reise ist erst dann gebucht, wenn der Veranstalter Dir dieses bestätigt, egal ob hier oder in einem anderen Reisebüro. Egal ob mit ITS als Veranstalter oder mit TUI oder sonst einem RV Ein Blick in die AGB zeigt es Dir, die Du ja mit der Buchungsanfrage akzeptiert hast. Worüber echauffierst Du Dich also? Über die eigene Unzulänglichkeit einen Vertragsbestandteil falsch interpretiert bzw. nicht gelesen zu haben?

    Egal wo Du nun als nächstes buchst, Du wirst an den AGBs nicht umhin kommen... ;)

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