ITS - wer hat auch Fuerteventura für 171,00€ gebucht und jetzt Riesenärger?

  • guest
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    geschrieben 1080683312000

    So einfach ist das nicht: im Laden kaufst Du direkt beim Verkäufer,also beim Anbieter der Ware, im vorliegenden Fall hat offensichtlich der Vermittler einen falschen Preis mitgeteilt.

    Da ITS den Fehler auch schnell bemerkt hat, wird man nicht einfach sagen können, das ITS Pech hat und die Reise erfüllen muss.

  • SuperSurfer1979
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    geschrieben 1081532274000

    Hallo,

    Buchungsmaschine wird genauso wie alle anderen Internet - Vermittler in seinen AGBs stehen haben, dass Irrtümer und Preisänderungen möglich sind. Ich habe dieses Angebot gesehen und haben auch versucht mehr darüber rauszufinden. Laut AGBs des Vermittlers bei dem wir es versucht haben steht:

    "2.1 Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt von uns angenommen, zu dem Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung erhalten haben."

    Das erklärt doch alles...

  • SuperSurfer1979
    Dabei seit: 1063756800000
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    geschrieben 1081532274000

    Hallo,

    Buchungsmaschine wird genauso wie alle anderen Internet - Vermittler in seinen AGBs stehen haben, dass Irrtümer und Preisänderungen möglich sind. Ich habe dieses Angebot gesehen und haben auch versucht mehr darüber rauszufinden. Laut AGBs des Vermittlers bei dem wir es versucht haben steht:

    "2.1 Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt von uns angenommen, zu dem Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung erhalten haben."

    Das erklärt doch alles...

  • guest
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    geschrieben 1082807452000

    Ich kann nur sagen: Netzbucher..eben Pech gehabt.. Mit einem normalen Verstand weiss man, dass man fuer diesenPreis nicht Flug und Hotel ( und schon gar nicht im Euro-Bereich Spanien /Kanaren in der Hauptreisezeit ) erhält. In einem Reisebuero gebucht, hatte man diesen Fehler garantiert schon im Vorfeld gemerkt ....

    Also: geh wieder ins Buero , dort spricht man mit dir und merkt auch Fehler. Eina "Maschine "tut dies nicht.

  • guest
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    geschrieben 1082807452000

    Ich kann nur sagen: Netzbucher..eben Pech gehabt.. Mit einem normalen Verstand weiss man, dass man fuer diesenPreis nicht Flug und Hotel ( und schon gar nicht im Euro-Bereich Spanien /Kanaren in der Hauptreisezeit ) erhält. In einem Reisebuero gebucht, hatte man diesen Fehler garantiert schon im Vorfeld gemerkt ....

    Also: geh wieder ins Buero , dort spricht man mit dir und merkt auch Fehler. Eina "Maschine "tut dies nicht.

  • guest
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    geschrieben 1082811966000

    Ich kann Heike nur zustimmen!

  • guest
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    geschrieben 1082811966000

    Ich kann Heike nur zustimmen!

  • d-rock
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    geschrieben 1082869223000

    Ein Freund von mir fliegt auch durch einen Buchungsfehler von Tjaereborg mit 8 Leuten für je 139 Euro fur 2 Wochen in den Club Punta Arabi nach Ibiza!!

    Da konnte der Veranstalter auch nichts machen. Also........bleibt stur!

    Lebe lustig, lebe froh, wie der Mops im Haferstroh.
  • d-rock
    Dabei seit: 1079395200000
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    geschrieben 1082869223000

    Ein Freund von mir fliegt auch durch einen Buchungsfehler von Tjaereborg mit 8 Leuten für je 139 Euro fur 2 Wochen in den Club Punta Arabi nach Ibiza!!

    Da konnte der Veranstalter auch nichts machen. Also........bleibt stur!

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  • mosaik
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    geschrieben 1082882991000

    Rechen- und Preisirrtümer gehen zu Lasten des Anbieters. Es sei denn, er informiert vor Buchungsabschluss den Kunden darüber.

    Das heißt, hat einmal ein Reiseveranstalter oder sein - so genannter - Erfüllungsgehilfe, das vermittelnde Reisebüro, eine Buchungsbestätigung ausgeschickt bzw. die Buchung bestätigt, so ist der Veranstalter respektive sein Erfüllungsgehilfe verpflichtet, die vereinbarte Reiseleistung zum vereinbarten Reisepreis zu erbringen.

    Allerdings gibt es schon richterliche Erkenntnisse, die besagen, dass ein Mensch mit gesundem Hausverstand eigentlich nicht wirklich an auffällig günstige Preise im Vergleich zu gleichen Leistungen glauben darf und es in seine Pflicht gefallen wäre, nochmals nachzufragen.

    Das heißt, kommt so ein Fall vor den Kadi, kann es durchaus negativ für den Kunden ausgehen.

    Auf jeden Fall kann sich aber der Anbieter nicht auf einen EDV-Fehler zurückziehen!

    Gruß

    Peter

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