@Sina
Ich habe eine Bestätigung von ITT mit allinclusive. Gerade eben habe ich nochmals ein Schreiben für ITT aufgesetzt und eine Kopie von ihren Reiseunterlagen beigefügt. Der Hotelabschnitt den man bekommt, ist mit Allinclusive ausgestellt, also schwarz auf weiß. Wenn man so ein Checkheft bekommt, dann ist dies Fakt. Darin steht =allinclusive= Also brauch ich nicht mehr nachprüfen was ich gebucht habe, denn so habe ich meine Reiseunterlagen bekommen, was ich gebucht habe. Man geht ja nicht nochmal hin und ruft den Veranstalter an, ober er einen Fehler gemacht hat. Fakt ist, der RV hat diese Reise mit AI angeboten, ich habe das Checkheft auch über AI bekommen und dann bin ich abgereist. So macht man das wohl. Das ich an Ort und Stelle nur HP bekommen habe ist ja wohl nicht meine Schuld. Ich habe wie schon gesagt eben nochmals einen Brief verfasst wo ich auch den Hotelgutschein von ITT mitgeschickt habe, wodrin die Leistungen mit AI aufgeführt sind. Die haben dieses Angebot ins Internet gesetzt, mir auch die Reiseunterlagen mit AI ausgestellt und ich habe diese Leistungen vor Ort nicht bekommen. Ich finde mich im Recht, sonst hätte ich die Reise, wenn sie mit HP ausgestellte gewesen wäre nicht gebucht. Also kann ich auch verlangen das ich AI bekomme.
Puh..........und die schreiben mir dann am Ende ihres Briefes....das sie dies nachprüfen, obwohl sie mir allinclusive verkauft haben und ich die Leistungen nicht erhalten haben. Ich zitiere hier den Schluss ihres Briefes: Wir können im Moment nichts für sie tun, aber wir hoffen das auch die schönen Zeiten ihres Urlaubs in Erinnerung bleiben....ha ha ha
Verstehst du, das ich sauer bin...