• *Vievien*40w
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    geschrieben 1162649178000

    Hallo, ich hatte per ITT eine Woche Türkei allinclusive gebucht. An Ort musste ich feststellen, das dieses Hotel nur Halbpension anbietet. Am nächsten Tag suchte ich den Reisleiter auf, der mir ein anderes Hotel versprach um diese Leistung zu bekommen. Ich habe am fünften Tag meines Urlaubs aufgegeben auf deren Antwort zu warten. Jetzt, wieder zu Hause werde ich mich direkt an ITT wenden um eine Erstattung zu bekommen, zumal ich dort untern mit Halbpension viel mehr ausgegeben habe.

    Habt ihr auch schon so was mal erlebt? Freue mich auf Antworten.

    Gruß :?

    Vielleicht sieht einer der Betroffenen diese Zeilen die vom 23.10.2006 bis 30.10.2006 im Hotel Sun Beach Park waren.

    Würde mich freuen wenn ihr antwortet. :D

  • maus333
    Dabei seit: 1120521600000
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    geschrieben 1164820950000

    Hat sich schon etwas Neues ergeben ?

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1164835926000

    Lt. Katalogbeschreibung gibt es in dem Hotel gar kein AI... ;)

  • *Vievien*40w
    Dabei seit: 1160870400000
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    geschrieben 1164890474000

    @maus @ sina

    Das es in diesem Hotel kein allinclusive gibt, habe ich und die anderen die von ITT gebucht haben auch gemerkt.

    Ich habe ITT geschrieben und mittlerweile auch Antwort bekommen. Da schreiben sie, dass im Katalog ja auch nur Halbpension angeboten wird, kann keine Minderung erfolgen, es sei denn, bei der Buchungsbestätigung auf all inkl. hat sein ein Fehler eingeschlichen.---- Na toll !!!Das ist dann doch ein Fehler von ITT oder wie soll ich das verstehen. Erstens habe ich im Internet bei ITT gebucht und zweitens war dieses Reiseangebot mit allinclusive ausgeschrieben. Dann ist dies meiner Meinung ein Fehler von ITT. Falsche Leistungen im Internet angeboten!!!!

    Jetzt wollen die das prüfen. Wie schon gesagt, war ich nicht die Einzige. Ein anderer Betroffene hat auch diesen Brief bekommen und nichts erreicht. Wie ich gehört habe, hat er einen Anwalt mit seinem Belangen beauftragt.

    Würdet Ihr ITT nochmals schreiben? Ich fühle mich im Recht, da ich die die gebuchte all incl. Leistung lt. Auschreibung nicht bekommen habe, und so Mehrkosten in Kauf nehmen musste.

    Freue mich auf Antworten....

    Liebe Grüße Elke

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1164893911000

    Liest Du vor dem Buchen denn nicht die Angebotsbeschreibung? Ich habe diese gestern auf der ITT - Homepage sowie bei Giata nachgeprüft - kein Wort von AI. Wie sich das Angebot zum Zeitpunkt der Buchung darstellte, kann jetzt natürlich für Außenstehende nicht nachvollzogen werden.

    Wenn auf der Reisebestätigung HP steht, besteht auch nur darauf ein Anspruch. Der Gast ist schließlich auch in eigenen Interesse verpflichtet, die Reiseunterlagen nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und evtl. Unstimmigkeiten vor Reisebeginn zu klären.

    Sicherlich ist das alles ärgerlich gelaufen - aber wenn kein AI bestätigt wurde, kann auch der Anwalt nichts machen.

  • *Vievien*40w
    Dabei seit: 1160870400000
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    geschrieben 1164906020000

    @Sina

    Ich habe eine Bestätigung von ITT mit allinclusive. Gerade eben habe ich nochmals ein Schreiben für ITT aufgesetzt und eine Kopie von ihren Reiseunterlagen beigefügt. Der Hotelabschnitt den man bekommt, ist mit Allinclusive ausgestellt, also schwarz auf weiß. Wenn man so ein Checkheft bekommt, dann ist dies Fakt. Darin steht =allinclusive= !!! Also brauch ich nicht mehr nachprüfen was ich gebucht habe, denn so habe ich meine Reiseunterlagen bekommen, was ich gebucht habe. Man geht ja nicht nochmal hin und ruft den Veranstalter an, ober er einen Fehler gemacht hat. Fakt ist, der RV hat diese Reise mit AI angeboten, ich habe das Checkheft auch über AI bekommen und dann bin ich abgereist. So macht man das wohl. Das ich an Ort und Stelle nur HP bekommen habe ist ja wohl nicht meine Schuld. Ich habe wie schon gesagt eben nochmals einen Brief verfasst wo ich auch den Hotelgutschein von ITT mitgeschickt habe, wodrin die Leistungen mit AI aufgeführt sind. Die haben dieses Angebot ins Internet gesetzt, mir auch die Reiseunterlagen mit AI ausgestellt und ich habe diese Leistungen vor Ort nicht bekommen. Ich finde mich im Recht, sonst hätte ich die Reise, wenn sie mit HP ausgestellte gewesen wäre nicht gebucht. Also kann ich auch verlangen das ich AI bekomme.

    Puh..........und die schreiben mir dann am Ende ihres Briefes....das sie dies nachprüfen, obwohl sie mir allinclusive verkauft haben und ich die Leistungen nicht erhalten haben. Ich zitiere hier den Schluss ihres Briefes: Wir können im Moment nichts für sie tun, aber wir hoffen das auch die schönen Zeiten ihres Urlaubs in Erinnerung bleiben....ha ha ha

    Verstehst du, das ich sauer bin...

    :disappointed:

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1164909616000

    Ok, wenn AI vom Veranstalter bestätigt wurde, dann sieht die Sache natürlich anders aus. Auf jeden Fall hast Du in dem Fall einen Erstattungsanspruch, normalerweise müßte ITT sich da auch kulant zeigen.

  • *Vievien*40w
    Dabei seit: 1160870400000
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    geschrieben 1164910632000

    @sína

    das finde ich auch...ich habe alle Belge die

  • *Vievien*40w
    Dabei seit: 1160870400000
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    geschrieben 1164910889000

    @sina

    sorry...ich habe meine Antwort zu früh gesendet...

    ich wollte sagen, das ich alle Belege habe. Doch die stellen sich quer. Glaub mir, ich bin total sauer....und habe das Recht bestimmt auf meiner Seite, da ich dies schwarz auf weiß belegen kann. Nun gut, danke für deine Antwort....ich werde weiter auf mein Recht beharren.....

    :disappointed:

  • Bubilein
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    geschrieben 1164911652000

    Spreche doch mal eine Drohung aus gegenüber den Veranstalter das Du einen Anwalt einschaltest.

    LG Matze

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