• mpenzi_18
    Dabei seit: 1110499200000
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    geschrieben 1326634480000

    Das verstehe ich nun auch nicht...........mir hat JT gerade deshalb gut gefallen, weil es keine aufdringliche Reiseleitung gab!!!

     

    Und die Vorgehensweise bzgl. Abholung geht doch praktischer nicht? Wir hatten die Info im Zimmer liegen, ich mußte weder an irgendeinem Aushang nachschauen oder den Transferanbieter anrufen um mir den Transfer bestätigen zu lassen (so wie es V-Tours in Portugal handhabt).

     

    Es gibt einige Gründe, warum wir wieder bei JT gebucht haben :-)

     

    LG

    Jeannette

    Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1326636363000

    @mpenzi

    Auf eine "aufdringliche" Reiseleitung bin ich noch nicht gestoßen. ;)

     

    Drum habe ich nichts dagegen, bei einem RV mit RL zu buchen.

    Ich muss ja nicht zu den Treffen gehen. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mpenzi_18
    Dabei seit: 1110499200000
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    geschrieben 1326639016000

    Ich schon :-) und zwar sowas von aufdringlich und dreist das der RL schon im Transferbus zum Hotel richtig unverschämt war. Das brauche ich nimmer.....

     

    Aber du hast natürlich Recht, man muß nicht zum Treffen gehen!

    Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!
  • Horst-reist
    Dabei seit: 1126310400000
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    geschrieben 1327136674000

    @sabine_p sagte:

    hallo,

     

    komme gerade vom beach albatros resort in hurghada. bin über den reisevernstalter wirklich enttäuscht. am flughafen ausser beim visum keine ansprechperson mehr vorhanden. mussten uns den transfer zum hotel selber suchen - erfolgte dann mit einem bus von its etc. keine infos während des aufenthaltes. einzig mit einem zettel unter der türe über die abholzeit für rückflug wurden wir informiert. für uns kommt der rv nicht merh in frage.

    normal habs noch nie anders erlebt

  • Horst-reist
    Dabei seit: 1126310400000
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    geschrieben 1327143939000

    JT Touristik - in meinen Augen eher fraglich

    sehr häufig bei Abfragen  "Kurzfristige Erhöhung"

    Gebucht am 16.01.2011 - bisher kein Sicherungsschein und Vorauszahlung 35 % -

    lt Gesetz sind nur 20 % zugelassen - sehr merkwürdig

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1327145281000

    @horst

    fraglich? und trotzdem gebucht?

    wie kommst du auf das märchen, es seien nur 20% anzahlung zugelassen?

    welches gesetz meinst du?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1327145443000

    @Horst-reist

    Bezüglich der Vorauszahlung kannst du hier z. B. nachlesen:

     http://www.holidaycheck.de/thema-Reiseanzahlung+40+rechtswidrig-id_159477.html

    Und bitte benenne doch das "Gesetz".  :shock1:

     

    Zu@Horst-reist sagte:

    JT Touristik - in meinen Augen eher fraglich

    normal habs noch nie anders erlebt

    Aber du verreist des öfteren mit diesem RV ?

    Wenn ja - warum ?... wenn du doch nicht wirklich zufrieden bist. :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Horst-reist
    Dabei seit: 1126310400000
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    geschrieben 1327167830000

    Überflüssiges Zitat entfernt

     

    @ Lexilexi

    habe von der anzahlung erst erfahren bei der reisebestätigung

     

    Entscheidungen » Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes» Verknüpftes Dokument: Pressemitteilung Nr. 90/06 vom 22.6.2006

    Verknüpftes Dokument, siehe auch: Urteil des X. Zivilsenats vom 20.6.2006 - X ZR 59/05 -

     BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 90/2006

     Bundesgerichtshof entscheidet über Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 20. Juni 2006 darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der Klausel

     „Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

     in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält. Der Senat hat entschieden, dass die Klausel die Reisenden nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, und die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgericht Köln, das zu demselben Ergebnis gekommen war, zurückgewiesen.

     

    Urteil vom 20. Juni 2006 – X ZR 59/05LG Köln – Entscheidung vom 1.12.2004 - 26 O 438/04./.

     OLG Köln - Entscheidung vom 11.4.2005 - 16 U 12/05

  • Horst-reist
    Dabei seit: 1126310400000
    Beiträge: 69
    geschrieben 1327167962000

    Überflüssiges Doppelzitat entfernt

     @ Kourion

    nee das erste mal, in den vorjahren habe ich immer abstand genommen, alleine  schon wegen der preispolitik von denen

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1327170266000

    @Horst-reist sagte:

    ...ob die Verwendung der Klausel...

     „Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

    ....in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält. Der Senat hat entschieden, dass die Klausel die Reisenden nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, und die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgericht Köln, das zu demselben Ergebnis gekommen war, zurückgewiesen.

     Urteil vom 20. Juni 2006 – X ZR 59/05LG Köln – Entscheidung vom 1.12.2004 - 26 O 438/04./.OLG Köln - Entscheidung vom 11.4.2005 - 16 U 12/05

    Diese Sache verstehe ich anders als du ;) :

    Hier hat jemand geklagt, weil er den (blauen) Passus aus den AGB der RV raus haben wollte. Dem hat das Gericht nicht stattgegeben.

    Nirgendwo aber steht dort, dass nicht mehr genommen werden darf.

    Wenn du heute nicht die 35 oder 40% bezahlen willst, musst du dagegen klagen. 

     

    Darum auch mein obiger Link. Dort wurde die Sache bereits diskutiert, denn diesbezüglich ist m. E. bis heute nichts klar und es gibt bisher kein Urteil, da noch kein Verbraucher / Urlauber gegen die 35 / 40% geklagt hat.

    Aber lies mal in dem verlinkten Thread. Ist recht interessant. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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