Aktuelle Informationen zum eingeleiteten Sanierungsverfahren
Gültig für Abreisen vom 01. November bis 31. Dezember 2017
JT Touristik kann die Reisen bis Abreise einschließlich 31. Dezember 2017 durchführen. Aus der vorläufigen Insolvenz entstehen den Reisenden keinerlei finanzielle Nachteile. Diese Lösung für die Monate November und Dezember hat der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH nach intensiven Verhandlungen mit allen Beteiligten erreicht.
Ausgenommen von dieser Lösung sind sämtliche Reisen, die einen Flug mit Air Berlin beinhalten. Alle Reisen mit Flügen ab dem 28. Oktober 2017 müssen leider abgesagt werden, weil Air Berlin ab diesem Tag den Flugbetrieb einstellt und keine Alternativen zur Verfügung stehen.
Gültig für Abreisen bis einschließlich 31.Oktober 2017
Die Generali Versicherung AG München hat über ihre Abwicklungsstelle für Kundengeldabsicherung, Reisegarant, am 5. Oktober 2017 gegenüber allen unseren Leistungsträgern schriftlich bestätigt, dass die Kosten für die zwischen der JT Touristik und dem jeweiligen Leistungsträger vertraglich vereinbarten Dienstleistungen (inklusive Flug) für Reisende, die bereits Reisen bei uns gebucht haben, seitens der Generali Versicherung im vollen Umfang übernommen werden. Die aktuelle Kostenübernahmeerklärung (englische Version hier) gilt für alle Reisen ab dem 29. September 2017 bis zum Abreisedatum von Deutschland 31. Oktober 2017. Wir bedauern zutiefst eventuelle Unannehmlichkeiten oder Verunsicherung bei unseren Kunden und Partnern.
Als Regulierungsstelle für die Generali Versicherung agiert die Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München, Telefon: +49 (0) 89 4166-1580.
Wie kann ich meinen Schadensfall einreichen?
Schadenmeldungen müssen bitte schriftlich eingereicht werden, zusammen mit der Reisebestätigung, dem Sicherungsschein und dem Nachweis über bezahlten Reisepreis. Das Formular für die Schadenmeldung ist abrufbar unter www.erv.de/reisegarant.
Bitte füllen Sie im Schadensfall dieses Formular aus und senden Sie die gesamten Unterlagen an:
Europäische Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 800545
81605 München
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Einreichung per Post keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten.
Welche Unterlagen müssen bei der ERV eingereicht werden?
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- ein Schadenformular der ERV, das hier zum Download bereit steht: Schadenanzeige-Insolvenz-Formular
- der Sicherungsschein
- die Buchungsbestätigung von JT Touristik
- der Nachweis über den bezahlten Reisepreis (z.B. eine Kopie/Ausdruck des Kontoauszugs) oder auch der Nachzahlung, falls eine solche erfolgt ist.
Wie kann ich mich bei Fragen an JT Touristik wenden?
Telefonisch bzw. per Email erreichen Kunden JT Touristik unter 030 – 88 77 870 bzw.service@jt.de . Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass es aufgrund der großen Anzahl von Emails und Anrufen zu langen Wartezeiten kommen kann.
Stand: 17. Oktober, 17:30 Uhr