• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508266597872

    Wie ich schon sagte - da die außerordentliche Kündigung begründet war auf dem Ist-Zustand des jeweiligen Kündigungstermins wird sie nicht allein durch die Mitteilung aufgehoben, dass jetzt eine Durchführung der Reise gesichert sei.

    Zum Zeitpunkt der Kündigung waren gesetzlich vorgeschriebene Vertragsbedingungen nicht erfüllt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Pwehmann54
    Dabei seit: 1423699200000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1508270567729

    Hallo von Schmeling,vielleicht haben Sie einen Tip wegen unserer außerordentlichen Kündigungen und der heutigen Info, ich wäre sehr dankbar.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1508270659143

    ... hatte ich schon.

    Die Kündigung bleibt bestehen sofern sie nicht von dir widerrufen wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Pwehmann54
    Dabei seit: 1423699200000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1508270674400

    Danke ,ich war nicht schnell genug mit meiner Frage!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508271149761

    Kein Problem.

    Solltest du dich entschließen, die Reise unter den neuen Garantievoraussetzungen doch über JT antreten zu wollen, wird man sich sicher gerne darum kümmern.

    @all

    Es wäre sehr hilfreich, wenn ihr vor einer neuen Frage immer mal so 1-2 Seiten zurücklest.

    Vermeidet u.U. unnütze Verwirrung, derer gab´s ja schon ausreichend ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • waldenfin
    Dabei seit: 1466726400000
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    geschrieben 1508273388938

    Ich kann in der Pressemitteilung nicht erkennen, wer die Reisen ab 1. November absichert. Für mich sieht das so aus, als gibt es dafür noch kein Versicherungsunternehmen.

  • Pwehmann54
    Dabei seit: 1423699200000
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    geschrieben 1508273536227

    Danke für den Tip, habe aber schon neu gebucht,bin gespannt, ob jt sich noch bei mir meldet und Forderungen stellt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508273595926 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @waldenfin

    Die Pressemitteilung ist ein erster Schritt, dann folgen die Einzelinformationen.

    Falls du also eine valide Buchung hast wirst du sicherlich in Kürze informiert - eine Absicherung ist obligatorisch für die Zusicherungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1508276750061 , zuletzt editiert von kleinek11

    Diese E-Mail bekam ich soeben von JT Betreffs meiner Buchungsnummer:

    meine Kündigung wird scheinbar einfach ignoriert.oder zumindest nicht extra separiert behandelt.

    rechnungen werde ich null bezahlen.

    Der Einzugsermächtigung hab ich widersprochen. Mal sehen, wie das dann noch weitergeht.....,,,

    ———————————————————————————

    Liebe Kunden,

    hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Reisen mit Abreisedatum bis 31.12.2017

    durchgeführt werden. Die Reisen sind einschließlich der Rückreise garantiert.

    Aus der vorläufigen Insolvenz entstehen den Reisenden keinerlei finanzielle

    Nachteile. Diese Lösung für die Monate November und Dezember hat der

    vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann von der

    PLUTA Rechtsanwalts GmbH nach intensiven Verhandlungen mit allen

    Beteiligten erreicht. Bislang waren nur Reisen bis zum 31.10.2017 sicher.

    Für alle Kunden mit Hin- oder Rückflügen über Air Berlin ab einschließlich

    28.10.2017 müssen Reisen leider abgesagt werden.

    Die Anfrage nach Umbuchungen bei anderen Anbietern blieben erfolglos. 

    Kunden mit Reisen ab 01.11.2017 bis 31.12.2017 erhalten zeitnah,

    sofern der Reisepreis noch nicht vollständig gezahlt worden ist,

    neue Rechnungsdokumente.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr JT Touristik Team

  • zorro555
    Dabei seit: 1506949200352
    Beiträge: 34
    geschrieben 1508306785172

    Aktuelle Informationen zum eingeleiteten Sanierungsverfahren

    Gültig für Abreisen vom 01. November bis 31. Dezember 2017

    JT Touristik kann die Reisen bis Abreise einschließlich 31. Dezember 2017 durchführen. Aus der vorläufigen Insolvenz entstehen den Reisenden keinerlei finanzielle Nachteile. Diese Lösung für die Monate November und Dezember hat der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH nach intensiven Verhandlungen mit allen Beteiligten erreicht.

    Ausgenommen von dieser Lösung sind sämtliche Reisen, die einen Flug mit Air Berlin beinhalten. Alle Reisen mit Flügen ab dem 28. Oktober 2017 müssen leider abgesagt werden, weil Air Berlin ab diesem Tag den Flugbetrieb einstellt und keine Alternativen zur Verfügung stehen.

    Gültig für Abreisen bis einschließlich 31.Oktober 2017

    Die Generali Versicherung AG München hat über ihre Abwicklungsstelle für Kundengeldabsicherung, Reisegarant, am 5. Oktober 2017 gegenüber allen unseren Leistungsträgern schriftlich bestätigt, dass die Kosten für die zwischen der JT Touristik und dem jeweiligen Leistungsträger vertraglich vereinbarten Dienstleistungen (inklusive Flug) für Reisende, die bereits Reisen bei uns gebucht haben, seitens der Generali Versicherung im vollen Umfang übernommen werden. Die aktuelle Kostenübernahmeerklärung (englische Version hier) gilt für alle Reisen ab dem 29. September 2017 bis zum Abreisedatum von Deutschland 31. Oktober 2017. Wir bedauern zutiefst eventuelle Unannehmlichkeiten oder Verunsicherung bei unseren Kunden und Partnern.

    Als Regulierungsstelle für die Generali Versicherung agiert die Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München, Telefon: +49 (0) 89 4166-1580.

    Wie kann ich meinen Schadensfall einreichen?

    Schadenmeldungen müssen bitte schriftlich eingereicht werden, zusammen mit der Reisebestätigung, dem Sicherungsschein und dem Nachweis über bezahlten Reisepreis. Das Formular für die Schadenmeldung ist abrufbar unter www.erv.de/reisegarant.

    Bitte füllen Sie im Schadensfall dieses Formular aus und senden Sie die gesamten Unterlagen an:

    Europäische Reiseversicherung AG 

    Leistungsabteilung 

    Postfach 800545 

    81605 München

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Einreichung per Post keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten.

    Welche Unterlagen müssen bei der ERV eingereicht werden?

    Einzureichen sind folgende Unterlagen:

    - ein Schadenformular der ERV, das hier zum Download bereit steht: Schadenanzeige-Insolvenz-Formular 

    - der Sicherungsschein

    - die Buchungsbestätigung von JT Touristik

    - der Nachweis über den bezahlten Reisepreis (z.B. eine Kopie/Ausdruck des Kontoauszugs) oder auch der Nachzahlung, falls eine solche erfolgt ist.

    Wie kann ich mich bei Fragen an JT Touristik wenden?

    Telefonisch bzw. per Email erreichen Kunden JT Touristik unter 030 – 88 77 870 bzw.service@jt.de . Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass es aufgrund der großen Anzahl von Emails und Anrufen zu langen Wartezeiten kommen kann.

    Stand: 17. Oktober, 17:30 Uhr

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