• peter_passau
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    geschrieben 1508311632061

    @kleinek11:

    Ich habe gestern Abend dieselbe Mail von JT bekommen, obwohl ich am 6. Oktober auch meinen Reisevertrag außerordentlich gekündigt habe. Die Kündigung kann und will ich nicht zurückziehen, weil ich inzwischen eine neue Hotelbuchung bei einem anderen Veranstalter durchgeführt habe.

    Ich gehe aber davon aus, dass JT erst mal eine Standard-Mail an alle rausgeschickt hat, ohne die Einzelfälle zu prüfen. Die Lösung wurde ja erst gestern präsentiert, da hat den Mitarbeitern von JT wohl die Zeit gefehlt, um die individuellen Umstände jedes einzelnen Betroffenen zu berücksichtigen. Das hoffe ich zumindest! Auf einen Rechtsstreit habe ich nämlich keine Lust...

    Falls JT die Lastschrift abbuchen sollte, werde ich sie wieder zurückziehen und auf die Kündigung verweisen.

    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508316600968

    Worüber sollte man mit dir rechtsstreiten, peter_passau? :wink:

    Richtig: Sollte eine Zahlungsaufforderung eintrudeln oder dein Kto belastet werden verweist du auf deine Kündigung und gut is.

    All jenen, die schon den gesamten Reisepreis oder auch nur eine Teilzahlung entrichtet haben würde ich den Antritt der Reise empfehlen. Die Erstattung dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen, die Reiseleistungen hingegen tadellos erbracht werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • saralein79
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    geschrieben 1508318334722

    Info bzgl. noch fehlender Sicherungsscheine für Reisen nach dem 01.11.:

    Nach Eingang der gestrigen Infomail, dass Reisen bis Ende des Jahres nun ebenfalls noch abgedeckt sind, habe ich heute morgen bei meinem Reisebüro angerufen, wie es denn bzgl. der noch fehlenden Sicherungsscheine ab dem 01.11. aussieht bzw. ob ein solcher noch nachgeliefert wird (mein Reiseantritt ist am 12.11., hatte ohne Sicherungsschein bezahlt).

    Antwort des Reisebüros, nachdem sie mit JT telefoniert haben: Sicherungsscheine gibt es nicht mehr, werden nicht mehr rausgeschickt. Als "Absicherung" gebe es lediglich die Aussage des Insolvenzverwalters. Wie es dann nach dem 31.12. aussieht, steht in den Sternen.

    Positiv für mich zumindest die Rückmeldung, dass nun feststeht, dass bei mir Flüge und Hotel laut JT-Aussage definitiv bezahlt sind.

  • BesorgterUrlauber
    Dabei seit: 1507123364799
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    geschrieben 1508318894026 , zuletzt editiert von Sokrates

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @saralein79

    Danke für die Info. Sollte das tatsäschlich so eintreten ist das ein Verstoß gegen geltendes Recht, welches auch ein Insolvenzverwalter einzuhalten hat.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508319926713 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, ist es nicht - es kann in dieser besonderen Situation auch anders agiert / abgesichert werden. Dazu bedarf es nicht zwingend eines Versicherers.

    Ihr dürft gewiss sein, dass der Insolvenzverwalter als tadellos beleumundeter Jurist nicht gegen geltende Gesetze verstößt.

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  • tulpe490
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    geschrieben 1508320264086

    Na ,da hat sich ja mein warten gelohnt....auch wenn ich schon mal ungeduldig war.....jetzt blick ich schon mal entspannter auf meine Urlaubsreise.....

  • BesorgterUrlauber
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    geschrieben 1508320478912

    @vonschmeling: Und was passiert, wenn man im Hotel nochmal bezahlen soll? Dann verweist man einfach auf den "tadellosen Leumund" des Insolvenzverwalters? Selbst mit gültigen Sicherungsschein hatten ja einige hier Probleme die Hotelbesitzer von ihren Forderungen abzubringen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1508320590761 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das wird nicht passieren.

    Selbstverständlich ist die Thiemann-Garantie finanziell abgesichert und nicht nur auf seinen Ruf abgestellt.

    Im Übrigen hat der Sicherungsschein gar nichts mit den Nachforderungen zu tun, der interessiert einen Hotelier nicht die Bohne.

    Er bedeutet lediglich, dass man im Falle eines Falles eben die Versicherung in Anspruch nehmen kann. In der jetztigen Situation wird diese Garantie eben vom Unternehmen gegeben, Zweifel in dieser Richtung sind ganz und gar entbehrlich.

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  • BesorgterUrlauber
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    geschrieben 1508320839822

    Wie gesagt, ich warte erst einmal ab, bis die neuen Reiseunterlagen zugeschickt werden und erwarte dort eine schriftliche Garantie. Nach dem ganzen Hin-und-Her werde ich die restliche Summe garantiert nicht ohne überweisen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1508321191613

    Nochmal: Der Sicherungsschein ist ein Dokument für den Verbraucher und nicht für die örtlichen Erfüllungsgehilfen.

    Die können sich ihr Geld nicht von einer Versicherung holen und reagieren daher bei einer Insolvenz schon mal recht schmallippig.

    Reisende hingegen können ihre Auslagen relativ einfach zurückholen, Nachforderungen vor Ort wird es jedoch nicht mehr geben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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