• Rallyemaus
    Dabei seit: 1508324283512
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    geschrieben 1509019583295

    @Mozamba: Frage doch bei JT nach dem Buchungscode der Airline. Die haben sie mir mit der (neuen) Rechnung geschickt und ich konnte online einchecken. Meine Flüge sind am 16./23.11.2017.

    Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben
  • Pwehmann54
    Dabei seit: 1423699200000
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    geschrieben 1509036162518

    auch ich habe mit meinem Anwalt telefoniert. Sagt ,habe alles richtig gemacht- Fristsetzung für SS bis 3.10. (eineWoche) dann außerordentliche Kündigung,Antwort von JT das was alle bekommen haben. Habe eine neue Reise gebucht, gleiche Zeit ,gleiches Hotel. Sitze das jetzt aus! Habe lauter Lügen von JT übermittelt bekommen . zB. Am 25.8. - Sie ekommen ihren SS am 30.8. übermittelt !!!! Oder am 27 9.- Siebekommen diese Woche noch ihren SS! Ich werde wenn nötig Klagen,denn ich sehe nicht ein einzuknicken, es kann nicht sein das jt mit dieser Masche durchkommt.

  • peter_passau
    Dabei seit: 1342483200000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1509037840927

    Wer mag, kann sich gern meiner Beschwerde über JT beim Verbraucherschutz anschließen. Je mehr Beschwerden dort eingehen, umso besser und umso früher werden sie vermittelnd tätig.

    Der Mensch ist gerade so glücklich, wie er sich zu sein entschließt. (Abraham Lincoln)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1509040128332

    @Pwehmann54

    Falls du noch nichts bezahlt hast musst du nicht klagen, das macht dann schon der Gläubiger ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Pwehmann54
    Dabei seit: 1423699200000
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    geschrieben 1509048748132

    Von Schmeling Das ist mir klar, nur wenn Forderungen kommen, im ADAC Schutzbrief Plus ist Reiserecht inclusive.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1509049205096

    Es reicht, die Forderungen nicht zu bedienen. Klagen müssen dann die, die an deine Kohle kommen wollen. :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jandy711
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1509088408479

    @vonschmeling

    also sind Sie der Meinung, dass JT Touristik definitiv an ihren Forderungen festhalten wird und notfalls sogar die Stornogebühren einklagen wird?!

    Für mich ist es halt schwierig nachzuvollziehen, dass mein Anwalt sagt, dass wir mit der außerordentlichen Kündigung im Recht sind und die Anwälte von JT Touristik genau das Gegenteil sagen. Und ich habe sogar mit 3 unabhängig Anwälten gesprochen und alle haben das gleich gesagt, die Kündigung ist rechtens und man soll es aussitzen. Ich will das eigentlich nur noch vom Tisch haben und mein neu gebuchten Urlaub genießen.

  • BrakerJunge
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    geschrieben 1509089887135

    @Jandy

    Das werden die Betroffenen erst nach ein paar Monaten wissen, ob JT bzw. der IV alle Register zieht. Meine persönliche Meinung dazu ist die:

    Es werden erst einmal alle „milderen“ Mittel ausgeschöpft.

    Über Mahnung und evtl. Mahnbescheid vom Gericht bevor geklagt wird. Vor jedem Schritt wirden die Erfolgsaussichten geprüft. Und deren Anwalt wird (wahrscheinlich) eine andere Meinung als deine Vertreten. Je höher diese Einschätzungen sind desto eher versuchen Sie diese Druckschraube anzuziehen. Es werden immer welche einknicken und zahlen, weil sie Angst vor weiteren druck haben. Wenn der Majnbescheid nicht zieht wird überlegt, ob es weitergeht. (Kennst du noch die Abmahnmysterie um das Downloaden aus dem Internet?)

    Und ob die dann klagen oder nicht? Das kann keiner hier Voraussagen. Auch wie der Prozess dann ausgehen wird... eine 100%ig richtige Voraussage zum Ablauf gibt es nicht.

    Nur eins: Die Verjährung dauert drei Jahre zum Jahresende im Jahr der Fälligkeit. Nur ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Also bis zum 31.12.2020 könnte theoretisch noch ein Mahnbescheid beantragt werden, wenn die Zahlung 2017 fällig wäre. Damit spielen viele Unternehmen. Und nie vergessen unverzüglich auf einen Mahnbescheid zu reagieren sonst wird nach Fristablauf auch ohne Berechtigung eine berechtigte Forderung.

  • Mozamba
    Dabei seit: 1508402643865
    Beiträge: 27
    geschrieben 1509091846636

    Ich war gestern beim Anwalt. Die Quintessenz aus dem Gespräch:

    1.     Ohne gültigen Sicherungsschein dürfen keine Gelder per Lastschrift eingezogen werden (bei mir ist das passiert, den Restbetrag konnte ich noch  zurückbuchen)

    2.     Aktuelle Regelung, erst nach der Beendigung der Reise zu zahlen hätte den Sicherungsschein ersetzt, bring aber nichts wenn die Hotelbuchung durch die Agentur vor Ort storniert wurde und kurz vor der Reise durch JT nicht wieder reaktiviert werden kann (hier ist mein Fall, Hotel storniert und noch keine neue Buchung bestätigt).

    3.     Reise soll am 04.11. beginnen, wir warten bis zum 02.11. und dann wird der Vertrag aus den oben genannten Gründen gekündigt. Frist für die einwandfreie und abgesicherte Reisedurchführung habe ich Anfang Oktober gestellt.

    4.     Ob ich mein Anzahlung zurückbekomme hängt noch in den Sternen (nur wenn wir uns auf die unrechtmäßige Abbuchung beziehen und die Sache auch gerichtlich verfolgen).

    5.     Die beste Methode zu Zeit ist: nicht agieren sondern reagieren und abwarten und wenn der Zeit kommt........    

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1509093759445 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Jandy711

    Nein, der Meinung bin ich nicht. Ich schrieb nur, sie müssen klagen, wenn sie die Bezahlung erlangen wollen. Das bedeutet noch lange nicht, dass sie es 1. tun bzw. 2. Erfolg damit haben.

    Denn

    @BrakerJunge

    Natürlich wird aus einer unberechtigten keine "berechtigte" Forderung, nur weil man einem Mahnbescheid nicht widerspricht. Lediglich wird der Klageweg eben sehr wahrscheinlich. Letzten Endes entscheidet dann der Richter über die Berechtigung des Anspruches.

    @Jandy711

    Im Grunde beruht jede Streitigkeit auf unterschiedlichen Ansichten, das ist auch hier nicht anders.

    Die bisher wiedergegebenen Einschätzungen von Anwälten sind ja recht homogen. Man darf also durchaus bezweifeln, dass die Ablehnung der Kündigungen bzw. die Forderung von Kompensationen gem. Stornokostenstaffelung einer gerichtlichen Prüfung Stand halten wird.

    Etliche Betroffene werden sich - wie hier schon beschrieben - ihre Ruhe "erkaufen", beispielsweise indem sie Stornokosten bezahlen und zähneknirschend aufgeben. Für mich wäre das keine Option, das ist jedoch nur meine ganz persönliche Meinung.

    Ich habe schon erlebt, dass in 52 Urteilen von ein und demselben Landgericht in identischen Fällen ein Anspruch verneint wurde, das 53. jedoch zu Gunsten des Klägers ausfiel und auch eine Berufung keinen Erfolg hatte.

    Dies nur als Beispiel, dass du auch 52 Anwälte fragen kannst ohne zu wissen, ob der 53. den Sachstand nicht ganz anders beurteilen würde.

    Und die Fälle der Betroffenen hier sind in vielen Details noch dazu höchst verschieden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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