• marcoh1406
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    geschrieben 1506880792701

    Wird jemand aus der heutigen Presserklärung schlau? Wie soll man dies werten?

    Ich hab nur ein Hotel gebucht über JT Touristk. Flüge und Transfer extra.

    Abflug ist am 11.10.2017.

  • Amy42
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    geschrieben 1506881207434

    Ich habe über das Internet am 2.7.17 bei JT Touristik eine Reise gebucht vom 30.3.18 - 13.4.18 nach Mallorca und habe dafür auch eine Bestätigung bekommen. allerdings ohne Sicherungsschein, was mich da schon sehr stutzig machte. Nach telephonischer Rücksprache mit einem der Mitarbeiter sagte man mir, den würde ich bekommen wenn ich die die Restzahlung im Februar leisten würde nach der Zahlung.

    Unglaublich!!!!!!!!! da wusste JT Touristik schon das man mir keinen Sicherungsschein ausstellen konnte. ( Ordnungswidrigkeit) Ich habe nachdem mir JT Touristik eine mail geschickt hat das sie Insolvenz wären diese Reise fristlos gekündigt, denn laut Gesetz besteht bei einem fehlendem Sicherungsschein ein Rücktrittsrecht ohne Kosten, bzw ein Anspruch auf Schadenersatz ( bis zu 5000 € )

  • vonschmeling
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    geschrieben 1506881274131

    @Kaya2013

    Ihr solltet reisen können mit der Kostenübernahmeerklärung im Rücken. Ich denke du solltest zuerst einmal den Versicherer kontaktieren und dich erkundigen, wie mit Forderungen vor Ort zu verfahren ist. Das ist dann aber auch nur ein Teil des Ganzen - verweigert nämlich der Hotelier ohne Vorleistung die Leistungserbringung stehts du jedenfalls ad hoc auf der Straße.

    Die Pressemitteilung macht zumindest klar, dass du etwas unternehmen und die Hoffnung doch zu reisen noch nicht gänzlich aufgeben musst.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1506881926957

    @marcoh1406 sagte:

    Wird jemand aus der heutigen Presserklärung schlau? Wie soll man dies werten?

    So einigermaßen. Als Möglichkeit die Reise anzutreten - zugegeben mit gewissen Ressentiments.

    Ich hab nur ein Hotel gebucht über JT Touristk. Flüge und Transfer extra.

    Das ist in dieser Konstellation eher schlecht. Die Versicherung steht gewöhnlich nur für verknüpfte Leistungen ein.

    Lies die AGB, falls JT nur als Vermittler auftritt hast du gegenüber der Versicherung keine Ansprüche.

    Wurde denn ein Sicherungsschein geliefert? Dieser wäre dann ein Hinweis auf die Rolle des Veranstalters im Vertragsverhältnis.

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  • bugfrisch
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    geschrieben 1506882100671

    Hallo und danke für die vielen Hinweise

    Wir sind bereits in Spanien und haben Pauschal gebucht, also mit Hotel Flug und Transfer. Hotel möchte Geld sehen. Sollen wir zahlen? Ob der Flug und der Transfer stattfindet müssen wir noch abklären. Einen Sicherungsschein haben wir. Was hat es mit dem Datum auf sich aus der Pressemitteilung, das nur Kosten für Reisen an dem 29.09 übernommen werden? Wir sind am 27.09 los geflogen!

  • DOMREPBOCACHICA
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    geschrieben 1506882623874

    kerschdel

    Ich würde die Lastschrift zurück buchen lassen. Es wird von der Versicherung nur die Kostenübernahme bis Abreise 14 Oktober garantiert bzw ev. 31 Oktober. Bei der Bank muß in der Regel keine Begründung abgegeben werden. Auf Vertragserfüllung (hier Rechnung bezahlen, die schon bezahlt ist) kann der veranstalter nicht zurück greifen. Den ohne Sicherungsschein kein Vertrag. Ohne Sicherungsschein hätte der Veranstalter keine abbuchung (Lastschrift) vornehmen dürfen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1506883016318

    @bugfrisch

    Mit Sicherungsschein habt ihr Anspruch auf Ersatz für außerordentliche Auslagen im Rahmen der Insolvenz.

    Was soll lt. Hotelier passieren falls ihr nicht zahlt? Du solltest umgehend den Vermittler kontaktieren.

    Reisen vor dem 29.9. sind eh abgesichert, diese Angabe betrifft dich nicht.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1506883591637

    @DOMREPBOCACHICA sagte:

    kerschdel

    Es wird von der Versicherung nur die Kostenübernahme bis Abreise 14 Oktober garantiert bzw ev. 31 Oktober.

    Vollkommen irrelevant, da ein Anspruch auf Entgeltung nicht bestand.

    Bei der Bank muß in der Regel keine Begründung abgegeben werden.

    Natürlich muss begründet werden ... die Begründung wurde schon bekannt gemacht.

    @all

    Bitte schafft mit zwar wohlmeinenden aber leider höchstens halbwahren Beiträgen keine weitere Verunsicherung - die Latte liegt hier ohnehin hoch genug!

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  • Kerschdel
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    geschrieben 1506883724238

    @ DOMREPBOCACHICA

    danke auch dir für deine Hilfe. Ich habe jetzt die Lastschrift zurückgebucht. Mal sehen, was passiert.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1506883897368

    @Amy42 sagte:

    ...da wusste JT Touristik schon das man mir keinen Sicherungsschein ausstellen konnte. ( Ordnungswidrigkeit)

    Nein, strafrechtlicher Tatbestand = Betrug.

    Sie hofften seiner Zeit aber noch, insofern dürfte der Versuch eines Nachweises der Vorsätzlichkeit ins Leere gehen.

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