Ja kannst du, auch wenn das ganz so einfach dann auch nicht ist ...
Fakt: Der Betrag war noch nicht geschuldet, da gem. § 651k BGB die Anforderungen an einen gültigen Reisevertrag noch nicht erfüllt waren.
Wie jetzt bekannt ist, konnte JT auch gar keinen Sicherungsschein ausstellen, da es eben für diesens Zeitraum keine Kundengeldabsicherung gibt.
Der Einzug erfolgte demnach ohne rechtliche Grundlage, das sollte deiner Bank genügen um aktiv zu werden.