@freili sagte:
Hallo Holm!
Weißt du auch, ob das nur bei Pauschalreisen zu stornieren ist, oder auch wenn man nur das Hotel gebucht hat?
LG
Insbesondere wenn man nur das Hotel gebucht hat ist ein wesentlicher Teil des Vertrags nicht erfüllt.
Schwierig wird´s u.U. mit der Versicherung - im Grunde steht die nur für zusammenhängende Reiseleistungen i.e. klassische Pauschalreisen
ein.
Für die Kündigung gilt: Sofern der Reisevertrag nicht mängelunbehaftet erbracht wird und auch nicht erkennbar ist, dass es dem Vertragspartner gelingt die Mängel rechtzeitig zu beseitigen, ist eine Kündigung durch den Reisenden rechtmäßig.
Bitte benutzt den Begriff "kündigen" nicht stornieren. Storniert wird nur eine einwandfreie vertragliche Vereinbarung.