• Flipper 69
    Dabei seit: 1507032287755
    Beiträge: 11
    geschrieben 1507229987797

    @vonschmeling sagte:

    Unterstellst du mir mangelndes Vermögen zur Empathie?

    Sorry, aber die gordischen Knoten lösen sich sicherlich nicht mittels deiner gefühlvollen Einwendung hier ...

    Mein Mitgefühl versuche ich über ein gewisses Engagement auszudrücken.

    Womöglich ist das nützlicher als allein "in Gedanken an" zu hinterlassen?

    @all: Ich denke, dass grundsätzlich alle Fragen die hier gestellt werden, mit Einsicht der Homepage von JT, erstmal mehr oder weniger zufriedenstellend beantwortet werden. Von Stornierungen wird abgeraten. In sämtlichen Fällen!!! Wir befinden uns hier nicht in einem Rechts Forum und deshalb sollte meines Erachtens jeder Betroffene erstmal, soweit möglich, die Emotionen etwas beiseite lassen und sich nicht an Beiträge haften, die rechtliches Wissen vermuten lassen. Mögen sie auch noch so "professionell" formuliert sein.

    Möglicherweise ist sinnvoller hier noch den einen oder anderen Tag ins Land ziehen zu lassen und abzuwarten wie die Gesamtsituation sich entwickelt.

    Abgedeckt sind alle Reisen in diesem Monat über den Kundengeldabsicherer. Für Reisen ab dem 01.11.2017 gibt es demnächst neue Informationen.

    Sollten aktuell Zweifel bestehen, wäre doch eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt am sinnvollsten und keine vorschnellen Handlungen aufgrund von Tips und Ratschlägen hier im Forum.

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
    Beiträge: 1057
    geschrieben 1507230296320 , zuletzt editiert von Wülfi71

    @vonschmeling: Auch von meiner Seite Respekt für Deinen Einsatz alle Betroffenen von Deiner Kompetenz und Deinem Wissen profitieren zu lassen.

    Es gibt nur eine einzige Konstellation, hinter der ich weiter ein Fragezeichen mache: Reiseantritt ab dem 01.11., kein Sicherungsschein, Zahlung vor Insolvenzantrag am 29.09.17 geleistet. Egal, ob JT diese Zahlungen separiert hat oder nicht ("Treuhandkonto"): Falls das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann, wird der Insoverwalter diese Beträge m.E. zur Masse ziehen, damit sind es Insolvenzforderungen, die nur quotal bedient werden. Woher nimmst Du die Zuversicht, dass dem nicht so ist? Wäre für diese (und wirklich nur für diese) Konstellation nicht doch anzuraten, alle Stornomöglichkeiten (Lastschriftrückgabe, Kreditkartenstorno, Paypalverkäuferschutz) auszunutzen, da Zahlung ohne Rechtsgrund (fehlender Sicherungsschein) erlangt? Sobald ein Sicherungsschein für die Zeit ab 01.11. vorliegt, kann ja sofort wieder nachgezahlt werden.

    Bitte nur als fachlichen Diskurs und nicht als Empfehlung oder gar Rechtsberatung verstehen.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • safaga-kenner
    Dabei seit: 1374364800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1507231761202

    Hallo liebe Forenmitglieder

    Die Beiträge hier finde ich interessant, zumal ich auch an Bord der JT Gestrandeten bin.

    Meine Pauschal- Reise beginnt aber erst am 4.11.17, also nach dem Ende der Sicherungsscheinfrist. Bezahlt ist bereits alles per Überweisung.

    Gebucht habe ich aber ganz old school im örtlichen kleinen Reisebüro. Dort habe ich auch die Reiseunterlagen persönlich abgeholt.

    Weiß hier vielleicht jemand, ob das Reisebüro selbst hier einen Sicherungsschein bei der Buchung mit Unterschrift erstellt?

    Ich bin erst am 15.10. wieder Hause und habe dann erst Zugriff auf die Unterlagen.

    Rein vorsorglich habe ich JT mit einer 8 Tagesfrist aufgefordert, mir einen gültigen Sicherungsschein zu übersenden. Der Hinweis auf die unrechtmäßige Entgegennahme des vollen Reisepreises ohne gültigen Sicherungsschein habe ich ergänzt, indem ich bei Nichteinhalten der Frist auf eine Kündigung bestehen werde und den vollen Reisepreis zurück fordern werde.

    Auf diesem Wege mein ergebener Dank an die beiden Hauptakteure hier, ohne die ich diese Dinge nie hätte schreiben können.

    Gleichzeitig habe ich Reisebüro schriftlich per Mail gebeten, sich um den Fall zu kümmern und zu prüfen, was nun passieren wird. Ist das Reisebüro gar haftbar?

    Was wäre noch ratsam im Moment zu tun?

    Für den Urlaub habe ich sehr lange sparen müssen ......

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1507232041918

    @vonschmeling sagte:

    Siehe mein Einwand grade eben. Opodo ist kein Reisebüro im herkömmlichen Sinne.

    Warum sollte es? Sie sind gar nicht in der Position sich mit Entscheidungen Zeit zu lassen, es geht ja wahrlich nicht nur um dein Anliegen.

    Nein, doppelte Kosten drohen nicht - immerhin ist der Vertrag soweit noch nicht wirksam und kann widerrufen werden. Eine Zahlung dann nicht verlangt werden, getätigt hast du noch keine also von doppelt kein Reden.

    Vielen Dank!

    Habe heute meinen Widerruf an JT gesendet.

    wenn die mir diesen aber nicht bestätigen,ich dennoch neu wo was Buche und sie dann später eine Regelung gefunden haben,dass Reise doch stattfindet oder an anderen Veranstalter übertragen wird und ich zahlen soll,dann hab ich 2 Reisen und doppelte Kosten am Hals.

    kann man sich drauf verlassen, dass momentan Widerruf rechtens ist und bestätigt werden MUSS seitens JT?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1507232573229

    @kleinek11 sagte:

    ... kann man sich drauf verlassen, dass momentan Widerruf rechtens ist und bestätigt werden MUSS seitens JT?

    Ja / Nein:

    Ein Widerruf ist rechtens, eine Bestätigung kann nicht verlangt werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9607
    geschrieben 1507232678793

    @HABERLING sagte:

    ich würde noch bis mitte Oktober warten

    ich bleibe bei meiner Aussage:exclamation:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1507232727962

    @vonschmeling sagte:

    Ja / Nein:

    Ein Widerruf ist rechtens, eine Bestätigung kann nicht verlangt werden.

    Also auch als Widerruf rechtens, obwohl die Widerrufsfrist ja schon längst um ist (14Tage) oder zählt das in solch Fall ohne Sicherungsschein anders?

  • Cinimini1
    Dabei seit: 1353456000000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1507233617229

    @vonschmeling sagte:

    Auch an eine Frist sind gewisse Anforderungen zu stellen um als solche zu gelten. Die deine ist leider vollkommen abwegig.

    Ihr werdet keine Antwort erhalten (das lässt sich dem vorangegangenen Schreiben entnehmen), und sehr wahrscheinlich wird euch auch ein Anwalt keine augenblickliche Abhilfe anknipsen können.

    Der Sachstand ist hier ja ziemlich ausführlich erklärt: Eure Kündigung ist rechtens.

    Da ihr nichts bezahlt habt droht ad hoc kein finanzieller Verlust.

    Entscheidungen kannst du dir allerdings weder hier noch sonstwo abnehmen lassen.

    Erst einmal vielen Dank an Dich für Deine Hilfe, die Du hier allen zuteil werden lässt. Wir finden das großartig!

    Wir dachten nur, da wir fristlos gekündigt haben, brauchen wir JT auch keine längere Frist einräumen. Inzwischen denken wir auch, dass wir keine Antwort, zumindest in absehbarer Zeit, erhalten werden. Wir sind eben nur sehr verunsichert, weil wir woanders jetzt unseren Karibikurlaub buchen möchten, zumal es immer teurer wird. Das unsere Kündigung rechtens ist, wissen wir, haben trotzdem Bedenken, dass JT die Kündigung nicht bestätigen wird und wir womöglich Ärger bekommen. Vorsichtshalber haben wir nicht nur per Mail die Kündigung geschickt, sondern auch per Einschreiben mit Rückschein. Dennoch trauen wir uns nicht so recht, was anderes zu buchen.

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1507233889625

    @Cinimini1 sagte:

    Ich bin mir eben nur nicht so sicher, ob momentan eine Kündigung wirklich rechtens ist nur weil der Sicherungsschein momentan noch nicht vorliegt.

    denn Reise ist ja noch nevWeile hin und Zahlungsziel auch erst im November. Somit braucht doch dann dann der Schein auch erst bis dahin vorliegen?

    kommt man dennoch jetzt mit einer Kündigung rechtl. durch?

  • Cinimini1
    Dabei seit: 1353456000000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1507234301722

    kleinek11

    So wie es der Gesetzgeber vorsieht, muss der Sicherungsschein zusammen mit der Buchungsbestätigung und Rechnung vom Veranstalter zugesendet werden. Das ist hier nicht der Fall! Und wie schon oft geschrieben wurde, ist dadurch kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen!

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!