• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507234413490

    @Wülfi71 sagte:

    Es gibt nur eine einzige Konstellation, hinter der ich weiter ein Fragezeichen mache:

    Damit bist du mir um Lichtjahre vorraus! :wink:

    Reiseantritt ab dem 01.11., kein Sicherungsschein, Zahlung vor Insolvenzantrag am 29.09.17 geleistet. Egal, ob JT diese Zahlungen separiert hat oder nicht ("Treuhandkonto"): Falls das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann, wird der Insoverwalter diese Beträge m.E. zur Masse ziehen, damit sind es Insolvenzforderungen, die nur quotal bedient werden.

    Das ist leider vollkommen zutreffend.

    Woher nimmst Du die Zuversicht, dass dem nicht so ist?

    Nicht aus objektiv messbaren Parametern - die stammt tatsächlich von einer Mischung aus Dreifuß und Erfahrung.

    Wäre für diese (und wirklich nur für diese) Konstellation nicht doch anzuraten, alle Stornomöglichkeiten (Lastschriftrückgabe, Kreditkartenstorno, Paypalverkäuferschutz) auszunutzen, da Zahlung ohne Rechtsgrund (fehlender Sicherungsschein) erlangt?

    Habe ich nie bestritten, bestätige es erneut.

    Sobald ein Sicherungsschein für die Zeit ab 01.11. vorliegt, kann ja sofort wieder nachgezahlt werden.

    ... sofern die die Buchung dann noch möglich ist - klar. Hatte ich versucht nahezulegen - Didaktik ist wahrlich nicht meine Kernkompetenz! :confused:

    Bitte nur als fachlichen Diskurs und nicht als Empfehlung oder gar Rechtsberatung verstehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507234890856

    @Cinimini

    Verstrickt euch nicht in Nebenkriegsschauplätzen, ihr habt ja soweit wahrlich nichts zu verlieren.

    Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass Forderungen an euch gerichtet werden müssten diese ja erstmal wirksam gemacht werden.

    Ich verstehe, dass ihr euch nicht traut, sachlich kann ich jedoch keinen Hinderungsgrund erkennen.

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  • HABERLING
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    geschrieben 1507235610509

    Da müsste JT in kürzester Zeit ein Investor und ein neuen Insolvenzabsicherer finden.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Cinimini1
    Dabei seit: 1353456000000
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    geschrieben 1507235733751

    vonschmeling & haberling

    Vielen herzlichen Dank euch Beiden!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507236246235

    @HABERLING sagte:

    Da müsste JT in kürzester Zeit ein Investor und ein neuen Insolvenzabsicherer finden.

    Auch damit wäre ja nicht alles auf links gedreht ... also plötzlich eine Nachforderung und damit drohende Doppelbelastung möglich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1507236765584

    da hast Du Recht, davon kann man nicht ausgehen.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507237231269

    @safaga-kenner sagte:

    Weiß hier vielleicht jemand, ob das Reisebüro selbst hier einen Sicherungsschein bei der Buchung mit Unterschrift erstellt?

    Nein, ausgenommen es tritt als Veranstalter auf.

    Rein vorsorglich habe ich JT mit einer 8 Tagesfrist aufgefordert, mir einen gültigen Sicherungsschein zu übersenden. Der Hinweis auf die unrechtmäßige Entgegennahme des vollen Reisepreises ohne gültigen Sicherungsschein habe ich ergänzt, indem ich bei Nichteinhalten der Frist auf eine Kündigung bestehen werde und den vollen Reisepreis zurück fordern werde.

    Tadellos ...

    Gleichzeitig habe ich Reisebüro schriftlich per Mail gebeten, sich um den Fall zu kümmern und zu prüfen, was nun passieren wird. Ist das Reisebüro gar haftbar?

    Sehr unwahrscheinlich ...

    Was wäre noch ratsam im Moment zu tun?

    Daumendrücken!

    Für den Urlaub habe ich sehr lange sparen müssen ...

    Um so besser die Gewissheit, dass du als Pauschlreisender vermutlich keinerlei finanziellen Verlust einbüßen wirst.

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  • Dasteff
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    geschrieben 1507237297290

    Hallo zusammen und vielen Dank für die Möglichkeit hier Fragen zu stellen um durch deren Beantwortung von VS und seinem Wingman so einiges etwas klarer und beruhigender wird.

    Wirklich prima.

    Wir, Familie mit zwei kleinen Kindern, verbringen gerade unseren Urlaub in der Region um Marsa Alam.

    Am Samstag, d. 30.09. gg. 20:30 Uhr hier angekommen, wurde uns mitgeteilt, dass das Zimmer durch die örtliche Incoming Agentur storniert worden war und wir, nach ewig langer Diskussion, Telefonaten mit irgendwelchen Big Bossen in Kairo und Luxor (da man uns zwischenzeitlich dann gar nicht mehr im Hotel haben wollte) etc., nochmals ~1500€ zahlen sollten um bleiben zu können.

    Die Aussage war irgendwann “zahlen oder schlafen Wüste!"

    Wer die Region ca. 80km südlich von Marsa Alam kennt weiß, dass es zur Zahlung keine Alternative gab.

    Für die geleistete Zahlung habe ich eine Rechnung bekommen auf der 14 Tage AI steht, Doppelzimmer usw. Quasi eine ganz normale Hotelrechnung.

    Reicht diese Rechnung der Versicherung oder muss auf dieser noch gesondert etwas ausgewiesen sein?

    Sollte ich noch hier vor Ort versuchen, mittels Kostenübernahmeerklärung etc. das Geld wieder erstattet zu bekommen?

    Gezahlt habe ich mit Kreditkarte.

    Einen Reiseleiter der Incoming Agentur seitens JT gibt es vor Ort nicht mehr, fällt als mgl. Antwortgeber für mich somit aus.

    Vielen Dank und sonnige Grüße ,

    Daniel

  • vonschmeling
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    geschrieben 1507238043094

    @Dasteff

    Beordere den Vertreter der örtlichen Vertretung umgehend zum Termin und trage deinen Sachverhalt vor. Bitte um Nachweis offener Forderungen, nur weil du ja widersprüchliche Angaben hast.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1507238214388

    und halt ihnen dieses Schriftstück unter die Nase

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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