@Wülfi71 sagte:
Es gibt nur eine einzige Konstellation, hinter der ich weiter ein Fragezeichen mache:
Damit bist du mir um Lichtjahre vorraus!
Reiseantritt ab dem 01.11., kein Sicherungsschein, Zahlung vor Insolvenzantrag am 29.09.17 geleistet. Egal, ob JT diese Zahlungen separiert hat oder nicht ("Treuhandkonto"): Falls das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann, wird der Insoverwalter diese Beträge m.E. zur Masse ziehen, damit sind es Insolvenzforderungen, die nur quotal bedient werden.
Das ist leider vollkommen zutreffend.
Woher nimmst Du die Zuversicht, dass dem nicht so ist?
Nicht aus objektiv messbaren Parametern - die stammt tatsächlich von einer Mischung aus Dreifuß und Erfahrung.
Wäre für diese (und wirklich nur für diese) Konstellation nicht doch anzuraten, alle Stornomöglichkeiten (Lastschriftrückgabe, Kreditkartenstorno, Paypalverkäuferschutz) auszunutzen, da Zahlung ohne Rechtsgrund (fehlender Sicherungsschein) erlangt?
Habe ich nie bestritten, bestätige es erneut.
Sobald ein Sicherungsschein für die Zeit ab 01.11. vorliegt, kann ja sofort wieder nachgezahlt werden.
... sofern die die Buchung dann noch möglich ist - klar. Hatte ich versucht nahezulegen - Didaktik ist wahrlich nicht meine Kernkompetenz!
Bitte nur als fachlichen Diskurs und nicht als Empfehlung oder gar Rechtsberatung verstehen.