Moin Holginho,
ja hätte hätte Fahrradkette, selbst ein nichts in „“ empfinde ich als eine etwas haltlose Behauptung und Du hast ja dein nichts sogar noch mit einem Ausrufezeichen „untermauert“ was so ziemlich das Gegenteil von Anführungszeichen ist .
Ich fasse mal für mich unter zwei verschiedenen Annahmen zusammen:
1. Mediwelt ist liquit
Mahnbescheid -> Mediwelt hat ausreichend Kontodeckung + kein Interesse den Gerichtvollzieher auf der Matte zu haben und zahlt vor Zwangsvollstreckung, die sie ja nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides befürchten müssten. -> Gläubiger hat Rückerstattung in „absehbarer“ Zeit.
Unterschied zur „abwarte“ Methode: „Druck“ auf Mediwelt ; Ablauf nach selbst „angestoßenen“ Fristen und man hat das Gefühl etwas „getan“ zu haben.
Kosten unter o. g. Annahme: wahrscheinlich keine da Mediwelt für Mahngebühren verantwortlich.
Risiko: Kosten durch Mahnbescheid und Gerichtskosten wenn o. g. Annahme "Mediwelt ist liquit" nicht zutrifft.
2. Mediwelt ist nicht liquit
Mahnbescheid (dem Mediwelt ggf. widerspricht um Zeit zugewinnen) -> Mediwelt zahlt nicht -> Vollstreckung „platzt“ -> Forderung an Versicherer mit dem dann „dokumentierbaren Nachweis “ der Zahlungsunfähigkeit von Mediwelt . In dem Fall dürfte es der Versicherer schwerer haben auf eine Zahlungsfähigkeit seitens Mediwelt zu plädieren -> Gläubiger bekommt wahrscheinlich sein Geld von der Versicherung. Und damit widerspreche ich dir dass der MB beim Versicherer "eher nichts" nützt.
Zeitraum: ?; Aber vielleicht ein „?“ weniger als beim Hände weiter in den Schoß legen und abwarten.
Kosten unter o. g. Annahme: wahrscheinlich Mahnbescheidskosten + Gerichtskosten (im Netz nachlesbar und berechenbar) ggf. "Gerichtsvollzieher".
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.