CaroM HH hat die beiden wahrscheinlichsten Varianten recht anschaulich dargestellt, sieht man mal davon ab, dass es liquide heißt ist dem nicht viel hinzuzufügen.
Ein Mahnbescheid ist zumindest ein "gefühltes" Druckmittel, die evtl. Risiken (Aussetzung der Vollstreckbarkeit im Insolvenzfalle, kein Eintreten der Versicherung für die Kosten) sind schon vor x Seiten benannt worden - und auch ich halte sie für überschaubar.
Im Übrigen ist mir seit der Verpflichtung zur Ausgabe eines Sicherungsscheines keine Causa bekannt, bei der die Betroffenen im Insolvenzfalle eines RV unisono leer ausgingen, sofern nicht noch ein Betrugsdelikt (Fälschung von Sicherungsscheinen, da tatsächlich keine Versicherung abgeschlossen wurde) dazu kam.
Weshalb sich also immer wieder User mit Sternchenkopftuch und Glaskugel ausstatten und sich an wahrlich haarsträubenden Vorhersagen üben ist mir ein Rätsel. Mit Ratio hat das nichts gemein - weder willkürliche Auslegung von Handelsregistereintragungen noch ein mutmaßlicher Totalverlust bringen irgend jemanden weiter.
Wem also nach der Erwirkung eines Mahnbescheides ist mag ihn erwirken, wer eher weniger Bock auf den Driss hat, wird jedenfalls nicht schlechter dastehen. Übrigens hat die Versicherung bis zu einem Jahr Zeit mit der Auszahlung, ist durch die schiere Vorlage einer nicht erfolgreichen Vollstreckung nicht zur Leistung verpflichtet und somit ist eine beschleunigende Wirkung tatwahrhaftig eine theoretische Größe.
Ganz daneben ist jedoch die Bemerkung von baumwunder, die Vermittler trügen eine irgendwie geartete Mitverantwortung. Alle zu Gebote stehenden Maßnahmen hinsichtlich der Prüfung der Liquidität eines Veranstalters werden selbstverständlich ausgeschöpft, beim geringsten Hinweis wird die vermittelnde Tätigkeit ausgesetzt.
Derartige Anschuldigungen entbehren also nicht nur jeder Grundlage, der Autor sollte ebenfalls gewahr sein, dass sie durchaus zu sehr ernsten rechtlichen Konsequenzen führen können sofern man sie nicht beweisbelastbar erhärten kann.
Letztlich gerät scheinbar immer wieder in Vergessenheit, dass es kaum einen besser abgesicherten Gläubiger gibt als den Pauschalreisenden - sofern er sich an die Empfehlungen hält und nicht grad den gesamten Reisepreis entrichtet, obwohl der Sicherungsschein eingrenzt oder zum Reisetermin nicht mehr gültig ist ... (alles schon dagewesen!).