• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1454091419000

    CaroM HH hat die beiden wahrscheinlichsten Varianten recht anschaulich dargestellt, sieht man mal davon ab, dass es liquide heißt ist dem nicht viel hinzuzufügen.

    Ein Mahnbescheid ist zumindest ein "gefühltes" Druckmittel, die evtl. Risiken (Aussetzung der Vollstreckbarkeit im Insolvenzfalle, kein Eintreten der Versicherung für die Kosten) sind schon vor x Seiten benannt worden - und auch ich halte sie für überschaubar.

    Im Übrigen ist mir seit der Verpflichtung zur Ausgabe eines Sicherungsscheines keine Causa bekannt, bei der die Betroffenen im Insolvenzfalle eines RV unisono leer ausgingen, sofern nicht noch ein Betrugsdelikt (Fälschung von Sicherungsscheinen, da tatsächlich keine Versicherung abgeschlossen wurde) dazu kam.

    Weshalb sich also immer wieder User mit Sternchenkopftuch und Glaskugel ausstatten und sich an wahrlich haarsträubenden Vorhersagen üben ist mir ein Rätsel. Mit Ratio hat das nichts gemein - weder willkürliche Auslegung von Handelsregistereintragungen noch ein mutmaßlicher Totalverlust bringen irgend jemanden weiter.

    Wem also nach der Erwirkung eines Mahnbescheides ist mag ihn erwirken, wer eher weniger Bock auf den Driss hat, wird jedenfalls nicht schlechter dastehen. Übrigens hat die Versicherung bis zu einem Jahr Zeit mit der Auszahlung, ist durch die schiere Vorlage einer nicht erfolgreichen Vollstreckung nicht zur Leistung verpflichtet und somit ist eine beschleunigende Wirkung tatwahrhaftig eine theoretische Größe.

    Ganz daneben ist jedoch die Bemerkung von baumwunder, die Vermittler trügen eine irgendwie geartete Mitverantwortung. Alle zu Gebote stehenden Maßnahmen hinsichtlich der Prüfung der Liquidität eines Veranstalters werden selbstverständlich ausgeschöpft, beim geringsten Hinweis wird die vermittelnde Tätigkeit ausgesetzt.

    Derartige Anschuldigungen entbehren also nicht nur jeder Grundlage, der Autor sollte ebenfalls gewahr sein, dass sie durchaus zu sehr ernsten rechtlichen Konsequenzen führen können sofern man sie nicht beweisbelastbar erhärten kann.

    Letztlich gerät scheinbar immer wieder in Vergessenheit, dass es kaum einen besser abgesicherten Gläubiger gibt als den Pauschalreisenden - sofern er sich an die Empfehlungen hält und nicht grad den gesamten Reisepreis entrichtet, obwohl der Sicherungsschein eingrenzt oder zum Reisetermin nicht mehr gültig ist ... (alles schon dagewesen!).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1454092475000

    @baumwunder

    Was genau stellst Du denn beim Lesen meiner Kommentare fest?

    Eine gewisse Emotionalität (welche zwar verständlich, in solchen Dingen allerdings nur selten förderlich ist) billige ich Dir als Betroffenem sogar zu, was aber gar nicht geht, sind aktuell völlig schwachsinnige Behauptungen und "Verschwörungstheorien" die niemandem weiterhelfen...am wenigsten den anderen hier mitlesenden Betroffenen (für die Du als ja ebenfalls Betroffener eigentlich größtmögliche Dir mögliche Unterstützung leisten solltest).

    Edit:

    Darauf, daß Foren kein rechtsfreien Räume sind, hat @Ahotep bereits hingewiesen. Dabei sollte jedem bewußt sein, daß hier mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit jedwede(!) Betroffenen mitlesen. Sehr viele Unternehmen und/oder deren Rechtsbeistände/-Vertretungen lesen hier im Form mit.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1454094236000

    Ich ziehe grad mal den Hut vor dem User Schwatteswiesel:

    Erst WTravel, dann MediWelt - zuweilen ist das Schicksal grausam!

    Trotzdem postet sie/er hier mit einer gewissen Entspanntheit - und komm mir bloß keiner mit "wenn man´s hat ..."

    Zudem scheint keiner in der Lage, den Nick korrekt zu buchstabieren - ich nehme an, es handelt sich um ein mundartlich verfremdetes schwarzes Wiesel? - und wünsche ich bestes Gelingen bei JT Touristik (für mich eines der beeindruckendsten Unternehmen in Händen einer Gründerin mit migrantischem Hintergrund!).

    Frau Taylor residiert übrigens in einer Villa in Berlin, die sie sich sauer erarbeitet hat.

    So einen Dreck wie "... der hat schon längst eine Bude in Istanbul von unserem Geld errichtet!" möchte ich bestenfalls nicht mehr lesen und appelliere wiederholt an die Admins hier etwas konsequenter den Kehrwagen zu bedienen.

    :?

    Oder einfach mal abmahnen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • london1979
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    geschrieben 1454110301000

    was wäre wenn ich meine Reise nicht über einen Internetanbieter ,sondern in einem Reisebüro vor Ort gebucht hätte ?Und der RV wäre in Liquidation?müsste ich mich dann auch selbst darum kümmern wie ich wieder an mein Geld komme?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1454110665000

    Selbstverständlich müsstest du das.

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  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    gesperrt
    geschrieben 1454146734000

    Hallo Josef,

    wenn du Glück hast,dann bekommst du vielleicht noch ein Entschuldigungsschreiben von deinen Reisebüro, aber kümmern mußt du dich selber. Ich habe über ein Reisebüro gebucht, die schütteln nur mit dem Kopf und wissen auch nicht mehr als wir, im Gegenteil eher noch weniger.

    Gruss

    Lothar

  • kreutzi85
    Dabei seit: 1213056000000
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    geschrieben 1454161657000

    Ich habe gerade mal einen Gebührenrechner bemüht. Vom Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid kommt bei mir Folgendes heraus:

    Kostenberechnung im Mahnverfahren,

    Gebühren ab 01.08.2013

    Gebühren im Mahnverfahren,

    Streitwert: 460,00 EUR

    Betrag Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1100 32,00 EUR

    Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (1 Mandant) 45,00 EUR

    anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RV  9,00 EUR

    -----------------------------------------------Summe Kosten:86,00 EUR

    weitere Gebühren des Rechtsanwalts  für den Vollstreckungsbescheid

    Streitwert: 460,00 EURBetrag

    Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308 RVG 22,50 EUR

    anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG   4,50 EUR

    -----------------------------------------------Summe weitere Kosten:27,00 EUR

    Quelle: http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm

     

    Meine Rechtschutzversicherung hat eine SB von 150 EUR. Also warte ich noch ein wenig ab. Vielleicht geht es ja doch gut. Sonst investiere ich das natürlich. Besser einen Teil erhalten, als gar nichts.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1454163745000

    @kreutzi

    Mach keinen Denkfehler:

    Wenn die Vollstreckung erfolgreich ist trägt der Schuldner ihre Kosten.

    Wenn die Vollstreckung keinen Erfolg hat ist der Veranstalter zahlungsunfähig und tritt die Versicherung ein.

    Dabei wird immer ein Titel für die gesamte Forderung erwirkt, "ein Teil" bleibt dir also nur im Hinblick auf die möglicherweise unnütz verauslagten Vollstreckungskosten / Selbstbehalt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    gesperrt
    geschrieben 1454168901000

    @ kreutzi85

     ... wobei du dir die Kosten für den Rechtsanwalt zunächst einmal sparen kannst. Einen ger. Mahnbescheid kannst du auch online beim Gericht beantragen, das wird dann erheblich billiger (siehe deine Kostenberechnung).

    Sicherlich haben diesen Weg mit einem ger. Mahnverfahren schon einige Gläubiger beschritten (vielleicht auch einige stille Leser). Schade nur, dass sich keiner hier meldet und berichtet, wie die Angelegenheit gelaufen ist. Man könnte sich dann doch ein Bild machen, ob so eine Aktion wirklich z.Zt. erfolgsversprechend ist oder ob sich so manch einer das Geld sparen könnte.

    Also nur Mut, schreibt uns eure Erfahrung, wir sind euch dankbar dafür!!!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1454186563000

    @Lothar

    Ich bezweifle deine Vermutung hinsichtlich häufiger und erfolgreicher Mahnverfahren ohne Rückmeldung.

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