• Lothar Stange
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    gesperrt
    geschrieben 1454189750000

    vonschmeling:

    @Lothar

    Ich bezweifle deine Vermutung hinsichtlich häufiger und erfolgreicher Mahnverfahren ohne Rückmeldung.

    Von häufigen und erfolgreichen Mahnverfahren hatte ich auch niemals geträumt.

    Es hätte ja sein können, dass es schon mal einer versucht hat auf diesem Wege etwas zu erreichen und dann wär es ja schön zu erfahren, was dabei herausgekommen ist.

    Aber, still ruht der See.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1454192654000

    In Anbetracht der logischerweise eher nicht so ausgeprägten Kompetenz der überwiegenden Zahl der Betroffenen halte ich die "Investition" in eine/n Bevollmächtigte/n für ratsam.

    Weniger wahrscheinlich sind wohl zahlreiche Vollstreckungsverfahren - geschweige denn solche mit Erfolg ...

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1454192923000

    Lothar Stange:

    Sicherlich haben diesen Weg mit einem ger. Mahnverfahren schon einige Gläubiger beschritten (vielleicht auch einige stille Leser)

    Das glaube ich eben nicht.

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  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    geschrieben 1454194519000

    ... und wenn es nur ein oder zwei Gläubiger sind, wäre es doch interessant zu erfahren,

    ob und was man mit einem ger. Mahnverfahren erreicht hat oder auch nicht. Und sollte man nichts erreicht haben wäre auch das eine wichtige Information.

    Für mich stellt sich dabei immer wieder die Fragen, kann man mit einem ger. Mahnverfahren gegenüber einer GmbH , die sich in Liquidation befindet, überhaupt etwas erreichen, oder wird so ein Mahnverfahren vom Mahngericht erst einmal autom. auf eine Warteliste geschoben. Für mich als Laien werfen sich da immer wieder neue Fragen auf. Kann ich eine GmbH i.L. überhaupt mit einem ger. Mahnverfahren belangen?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1454198055000

    Einen Mahnbescheid kannst du grundsätzlich für jede berechtigte Forderung erwirken, die Frage ist die nach den Erfolgssaussichten.

    Ist der Schuldner zahlungsunfähig bleibst du als Gläubiger auf dem Verzugsschaden (z.B. Beitreibungskosten) sitzen.

    Hatte ich aber glaub ich schon elwunneunzichmal erläutert ...?!

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  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    geschrieben 1454200152000

    von schmeling

    ...deine Antwort ist schon ok und es ist schon klar mit den Forderungen.

    Meine Frage ist  aber speziel auf eine GmbH i.L. gemünzt. Kann ich eine Gesellschaft i.L. mit einem ger. Mahnverfahren belegen oder wird dieses Verfahren bis zum Abschluss der L. eventuell vom Mahngericht auf Eis gelegt, denn in aller Regel ist ja eine Geellschaft i.L. bereit den Forderungen der Gläubiger nachzukommen, braucht dafür aber doch Zeit.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1454200531000

    Ich verstehe nicht was du nicht verstanden hast ... ich hab die möglichen Einschränkungen doch wiederholt benannt?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • 3aaa
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    geschrieben 1454238546000

    @Lothar Stange

    Erst bei Insolvenz wird der Mahnbescheid auf Eis gelegt. Bei i.L. noch nicht.

    Im November/Dezember einen Mahnscheid gegen Mediwelt zu veranlassen wäre die möglicherweise bessere Entscheidung gewesen (Mehrkosten ohne mögliche Erstattung akzeptierend) um mehr Klarheit in die Abwicklung zu erhalten. Denk immer dran was dir die Experten vonschmeling und Holginho schreiben: Du bist abgesichert und brauchst nichts zu befürchten!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1454269706000

    Das ist jedenfalls nicht ganz verkehrt, wobei ich hinsichtlich der Auswirkung "mehr Klarheit" nicht so zuversichtlich bin - allein schon wegen des zeitlichen Rahmens.

    Ist aber so oder so hätte hätte Fahrradkette ...

    Und ja, ich denke kein Gläubiger ist besser gestellt als die Inhaber eines gültigen Sicherungsscheins.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
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    geschrieben 1454309103000

    Der allseits geschätzte user 3aaa möge doch bitte sehr genau lesen (und praktischerweise auch verstehen!) was die "Experten vonschmeling und Holginho" dazu geschrieben haben.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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