• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1454883671000

    @miriam

    Nein, eine Sammelklage wird es sicher nicht. Vermutlich war der Beamte einfach im Nebenfach US Serienjunkie ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1454885152000

    Miriam, eine Sammelklage in dem Sinne gibt es so in Deutschland nicht. Es wird letztlich jeder Fall einzeln bewertet.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Simiohne
    Dabei seit: 1454371200000
    Beiträge: 25
    geschrieben 1454888823000

    Auch in Deutschland gibt es Sammelklagen. Zumindestens können sich Parteien zusammen einen Anwalt nehmen. Es wird dann für den einzelnen günstiger und ein Anwalt wird sich über eine Masse sehr freuen. Denn er kann dabei ebenfalls recht gut bei verdienen. Ich habe über diese Art von Klage nachgedacht (trotz RSV) weil ich auch denen helfen möchte.die keine RSV haben. Wie es im einzelnen ablaufen wird,da werde ich mich auf jeden Fall erkundigen. Näheres werdet ihr demnächst hier erfahren. Nun muss ich erst einmal los und mir mühsam mein Geld für den nächsten Urlaub erarbeiten.

    Wer Rechtschreibefehler findet,darf sie gerne behalten !!!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1454894283000

    Nein, simiohne, gibt es nicht, zumindest nicht im soweit relevanten rechtlichen Bereich.

    Im Verbraucherrecht liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Streitgenossenschaft bzw. für eine Prozessverbindung hier regelmäßig nicht vor. Demnach wird jeder Kläger einzeln betrachtet.

    Speziell für Verbraucherschutzverbände, nicht aber für Privatpersonen gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Verbandsklage". Dies kommt soweit nicht infrage.

    In bestimmten Strafrechtsfällen kann ein Staatsanwalt ein Verfahren z.B. wegen massenhaften Betrugs (§ 263 StGB) in tausenden Fällen zu einem Sammelverfahren (gemäß Nr. 25 – 27 RiStBV) bündeln. Glaubst du ernsthaft, dass das hier zutreffen könnte?

    Ich nicht!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
    Beiträge: 248
    gesperrt
    geschrieben 1454920768000

    Um eine Betrugsanzeige zu erstatten brauche ich zunächst auch keinen Anwalt, denn die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob hier ein Betrug oder eine andere Straftat z.B. Insolvenzverschleppung vorliegt und wird dann Klage erheben. Sollte auch noch ein öffentliches Interesse vorliegen, kommt es eh zu einem Prozess zu dem dann die Gäubiger als Zeugen geladen werden. In dem Fall können die Gläubiger dann als Nebenkläger, mit oder ohne Anwalt, auftreten. Ich bin kein Jurist oder Fachmann, aber so stelle ich mir das vor.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jede Anzeige dann zu einer Anklageerhebung führt, sondern der zuständige Staatsanwalt das in einem Prozess abarbeitet, sonst würde es ja, im Fall MW, zu zig Anklagen führen.

    Habe gerade vor ein paar Tagen von einer anderen Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten, da ging es um Ebaybetrug, dass man meine Sache nicht weiter verfolgt, weil bereits  andere Verfahren wegen weiterer Straftaten anhängig wären und die zu erwartende Strafe höher ausfallen würde, als in meinem Fall. In einem solchen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, von der Erhebung der öffentl. Klage abzusehen (§154 Abs. 1 StPO).

    Ähnlich könnte es auch hier ausgehen, kann ich mir vorstellen.

    Außerdem werden sich die Ermittlungen wohl sehr lange hinziehen.

    Wirkungsvoller wird da wohl ein ger. Mahnverfahren sein, weil es da ganz klare vorgegebene Fristen gibt ( mahnbescheide-Widerspruchsfrist 14 Tage seit Zustellung-Vollstreckung)und man da dann auch eher zu seinem Geld kommt.

    Sollte ich  ich in irgendwelchen Punkten geirrt haben, bitte ich um Entschuldigng

    und  ggf. um Klärung, denn ich will hier keine Verwirrung stiften.

    Natürlichgibt es auch die Möglichkeit die Sache parallel laufen zu lassen, also ger. Mahnverfahren und Anzeige. Das muss aber jeder für sich entscheiden.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9601
    geschrieben 1454923045000

    und wie sieht es aus, wenn die Leute von MW sich bereits abgesetzt haben zb. Trükei :frowning:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1454927445000

    Dann dauert das Strafverfahren halt noch länger, jedenfalls kann die Causa auch in der Türkei verfolgt werden, sh. Ehrenmord.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cveaty69
    Dabei seit: 1447632000000
    Beiträge: 55
    geschrieben 1454927511000

    Irgendwie kann ich es nicht fassen ,dass die Herren weiterhin in Ihrem Büro sitzen und eine Firma nach der anderen aufmachen....bzw das schon immer so treiben das gibt es doch nicht....ich denke ich werde auch noch zusätzlich zur Polizei gehen

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9601
    geschrieben 1454928042000

    ist es nicht so, daß die Türkei türkische Staatsbürger nicht ausliefert,

    sondern eventuell Ihnen in der Türkei der Prozess gemacht wird :frowning:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1454928553000

    Woher willst Du die Staatsangehörigkeit kennen?

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