@Lothar
Dein Fazit ist ein Fall von "hätte, hätte - Fahrradkette", Lothar.
Die ersten Mahnbescheide (noch i.L.) waren ja scheinbar erfolgreich, insofern hatten die Gläubiger auch noch keinen Anlass einen Antrag auf Insolvenz gegen die MediWelt zu stellen.
Bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid schließlich ist ein ganzer Rattenschwanz an Maßnahmen zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit nötig, der gut und gerne schon mal 2-3 Monate in Anspruch nimmt. Zudem dürfte es sich einigermaßen schwierig gestalten, mit einer Forderung von sagen wir mal 1000€ tatsächlich reinen Unwillen zu widerlegen.
Ich vermute mal, dass das Vorhaben der Liquidation tatsächlich an etlichen Negativfaktoren in der Peripherie gescheitert ist; zudem halte ich die Vermutung, ein Reisekunde habe erfolgreich die Zahlungsunfähigkeit beschwert, für ziemlich naiv.
Die Kosten eines Mahnverfahrens sind im Übrigen auch nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Ich glaube, deine kurze und eher oberflächliche Erfahrung mit derlei Sachständen ermächtigt dich nicht zu solch abenteuerlichen Rückblicken ... sorry.
Letztlich bringt so ein "was wäre gewesen wenn" rein gar nichts für die Ist-Situation, und leider erhebst du schon wieder unerhärtbare Vorwürfe inkriminierender Art.
Woher willst du wissen ob "gelogen und hingehalten" wurde?
Beweise es oder gib endlich Ruhe!