Hallo allerseits
Ich möchte mich auch noch einmal zu Wort melden.
Als erstes bin ich froh ,das ich doch den Worten meines Anwaltes vertraut habe.(der mir vom MB ab und zur Ruhe geraten hatte.)
Auch wenn es mir ehrlich gesagt nicht leicht gefallen ist, vor allem nach den ganzen gegensätzlichen Aussagen und angeblicher Erfolgserlebnisse.
Ich war immer hin und her gerissen, was mache ich nun (als Laie)
Und ich möchte auch DANKE sagen, an die User , die hier immer wieder beruhigend und vor allem sachlich aufklärend versucht haben, ein wenig die Wogen zu glätten.(die Namen weiss jeder selbst, der hier fleissig mitgelesen hat )
Nun noch etwas von Substanz...
Ich habe heute die Rückmeldung von KAERA erhalten.
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Unterlagen.
Als Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen sind wir für die Zurich Insurance plc. mit der Bearbeitung Ihrer Ansprüche auf Grund gezahlter Anzahlung und Restpreiszahlung auf den Reisepreis befasst.
Bitte gestatten Sie uns hier einen Hinweis:
Laut §651k BGB kann die Erstattung fälliger Beträge erst nach Ablauf des Jahres (01.11. - 31.10.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, erfolgen. Diese Bestimmung ist zudem so wörtlich in Anlage 1 (zu § 9) BGB-InfoV vorgegeben.
Der Versicherer ist jedoch an einer zügigen Abwicklung der Angelegenheit interessiert, Den genauen Zeitpunkt einer Erstattung können wir leider aufgrund der Vielzahl der vorzunehmenden Prüfung der Ansprüche nicht bestimmen.
Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes bitten wir daher auch auf Rückfragen jeglicher Art zu verzichten, da eine Beantwortung der Rückfragen die Bearbeitungszeit entsprechend verzögern würde. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nun hab ich noch eine Frage..so wie es sich hier liest, kommt die Auszahlung frühestens nach dem 31.10.2016
oder liege ich da verkehrt?
mit freundlichen grüssen Heike