• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1461933140000

    Bei den letzten Abarbeitungen von RV-Insolvenzen wurde nicht priorisiert nach Eingang, sondern nach ursprünglich gebuchten Reisezeiträumen abgearbeitet.

    Ja, es gibt eine Gesamtversicherungssumme, die ist allerdings so hoch, daß Du Dir (vermutlich erstmal) keine Gedanken machen mußt.

    Es könnte allerdings, ich hatte es bereits erwähnt, aufgrund der aktuell schlechten Buchungslagen in vielen Segmenten (Folge könnten(!) weitere Insolvenzen sein) durchaus eine erneute Risikobewertung seitens des Versicherers/der Versicherers geben. Dann geht es allerdings eher darum, ersteinmal abzuwarten und die Gelder erst später im Jahr auszuzahlen.

    Die Wahrscheinlichkeit das ihr alle euer Geld zurückerhaltet ist recht groß!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • witwe
    Dabei seit: 1185667200000
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    geschrieben 1461933540000

    Hallo allerseits

    Ich möchte mich auch noch einmal zu Wort melden.

    Als erstes bin ich froh ,das ich doch den Worten meines Anwaltes vertraut habe.(der mir vom MB ab und zur Ruhe geraten hatte.)

    Auch wenn es mir ehrlich gesagt nicht leicht gefallen ist, vor allem nach den ganzen gegensätzlichen Aussagen und angeblicher Erfolgserlebnisse.

    Ich war immer hin und her gerissen, was mache ich nun (als Laie)

     Und ich möchte auch DANKE sagen, an die User , die hier immer wieder beruhigend und vor allem sachlich aufklärend versucht haben, ein wenig die Wogen zu glätten.(die Namen weiss jeder selbst, der hier  fleissig mitgelesen hat ;) )

    Nun noch etwas von Substanz...

    Ich habe heute die Rückmeldung von KAERA erhalten.

     

    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Unterlagen.

     Als Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen sind wir für die Zurich Insurance plc. mit der Bearbeitung Ihrer Ansprüche auf Grund gezahlter Anzahlung und Restpreiszahlung auf den Reisepreis befasst.

     

     Bitte gestatten Sie uns hier einen Hinweis:

     

     Laut §651k BGB kann die Erstattung fälliger Beträge erst nach Ablauf des Jahres (01.11. - 31.10.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, erfolgen. Diese Bestimmung ist zudem so wörtlich in Anlage 1 (zu § 9) BGB-InfoV vorgegeben.

     Der Versicherer ist jedoch an einer zügigen Abwicklung der Angelegenheit interessiert, Den genauen Zeitpunkt einer Erstattung können wir leider aufgrund der Vielzahl der vorzunehmenden Prüfung der Ansprüche nicht bestimmen.

     

     Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes bitten wir daher auch auf Rückfragen jeglicher Art zu verzichten, da eine Beantwortung der Rückfragen die Bearbeitungszeit entsprechend verzögern würde. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

     

     

    Nun hab ich noch eine Frage..so wie es sich hier liest, kommt die Auszahlung frühestens nach dem 31.10.2016 ???

    oder liege ich da verkehrt?

    mit freundlichen grüssen Heike

    Afugrnud enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen,das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1461945361000

    Laut §651k BGB kann die Erstattung fälliger Beträge erst nach Ablauf des Jahres (01.11. - 31.10.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, erfolgen. :p

     Ja genau!

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1461945611000

    Nein, sie muss spätestens nach Ablauf eines Jahres fließen, meist regulieren die Versicherer jedoch rascher.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1461981806000

    Laut §651k BGB kann die Erstattung fälliger Beträge erst nach Ablauf des Jahres (01.11. - 31.10.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, erfolgen :shock1:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1462020507000

    Hierbei geht es um die Deckelung der Höchstbelastung auf 110Mio €/Jahr.

    Erfahrungsgemäß warten die Versicherungen jedoch nicht so lang mit der Regulierung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ponyhof1960
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    geschrieben 1462715188000

    Hallo alle zusammen,

    Kurzurlaub beendet und von der Versicherung Bestätigung erhalten.

    Alle Unterlagen vollständig eingegangen.

    LG Ponyhof

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1462884128000

    Ich bat vor einige Seiten darum, mit den albernen Anfeindungen und Provokationen aufzuhören.

    Scheinbar leistet man sich aber genau das, anstatt des Delphin Deluxe ;)

    Ich leiste mir daher, bzw. spendiere mal eine gelbe Karte als allerletzte Verwarnung.

  • Ponyhof1960
    Dabei seit: 1458172800000
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    geschrieben 1462961246000

    Guten morgen alle zusammen.

    Da es mit der Auszahlung ja noch bis zu 6 Monaten dauern kann.

    Wird nach Buchungsdatum? Schadensnummer vom Versicherer(Eingangsdatum)? 

    oder Überweisungsdatum an Mediwelt vom Versicherer bezahlt?

    Mich würde die Meinung von Leuten mit Erfahrung in diesem Zusammenhang interessieren.

    LG Ponyhof

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1462969455000

    @Ponyhof1960:

    Das kann man (ich zumindest) nicht mit wirklicher Sicherheit vorhersagen. Bei den letzten Insolvenzen im Segment der RV war zu erkennen, daß der Versicherer ganz offensichtlich Gruppen nach ursprünglich gebuchten Reisezeiträumen gebildet und diese dann in Etappen abgearbeitet und ausgezahlt hat.

    Wie es diesmal sein wird...ich denke, daß wäre aktuell reine Spekulation.

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