• Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1449357796000

    @vonschmeling,

    natürlich sind die Thesen von miner18101 gemeint, die man so nicht unkommentiert stehen lassen konnte.

  • 3aaa
    Dabei seit: 1186358400000
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    geschrieben 1449399418000

    @ an die "Fachleute" einige Fragen:

    Wie lange müssen die geschädigten Kunden auf ihr Geld warten, wenn sich die Liquidation des RV über Jahre hinweg zieht? Ist nicht unüblich ein mehrjähriges Verfahren. Wer kann den Schritt gehen und von externer Seite die Insolvenz des RV beantragen damit der Sicherungsschein greift? Wann erkennt der Versicherer eine Zahlungsunfähigkeit des RV an um den versicherten Urlaubern den Reisepreis zu erstatten? Ich bin Gottlob kein Mediwelt Geschädigter, jedoch kann es mich als Pauschaltouri mit einem anderen Veranstalter erwischen.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1449402379000

    Auch wenn ein Gläubiger das Insolvenzverfahren beantragt (wozu er natürlich auch Belege benötigt), heißt das ja noch lange nicht, dass ein Unternehmen insolvent ist. Ein völlig Aussenstehender kann das nicht.

    Ja, man muss warten. Auch wenn eine Insolvenz vorliegt, kann das mal eineinhalb Jahre  oder so dauern.

    Aber immerhin ist der Verbraucher in diesem Fall deutlich bevorzugt. Die meisten anderen Gläubiger können sich gegebenenfalls über 5 % der Forderung freuen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1449402711000

    Wie kommst du denn auf "Jahre"? :frowning:

    Die Forderungen müssen unverzüglich befriedigt werden, wenn die Masse nicht ausreicht ist Antrag auf Insolvenz zu stellen. Dies ist gesetzgeberisch festgelegt. Es ist nicht nötig, von außen auf die Vorgänge einzuwirken - ausgenommen es ergeben sich tatsächlich konkrete Hinweise auf eine Konkursverschleppung, dann kann Strafanzeige erstattet werden.

    Was in der Folge der Insolvenz mit der GmbH passiert (und ggf. bei ihrer Liquidation) braucht die Gläubiger auf Kundenebene nicht mehr zu tangieren.

    Ich rate allen Betroffenen, die Forderungsaufstellungen umgehend an den Liquidator zu übermitteln. Das ist im Moment das beste Mittel um Bewegung in die Sache zu bringen.

    und @miner

    allemal besser, als auf Forenebene gegen User zu stänkern, die sich hier um Ratschläge bemühen, welche ihr von anderer Seite nicht zu erhalten beklagt ...!

    :?

    Ich halte es entgegen hier schon beigetragener Äußerungen nicht für sinnvoll, jetzt schon bei der Versicherung Forderungen anzumelden. Üblicherweise werde die abgelehnt und bleiben nicht etwa in der Schublade bis zum Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles.

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  • 3aaa
    Dabei seit: 1186358400000
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    geschrieben 1449402757000

    Nachtrag zu meiner vorherigen Frage:

    Ist die Liquidation eines RV eine übliche Vorgehensweise (Beispiele bitte) oder ist die Insolvenz, zuletzt bei WTA, der Standard? Bei WTA scheinen die Versicherer bereits mit der Auszahlung an die Kunden begonnen zu haben wie ich dem Thread entnehmen konnte.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1449403059000

    Eine Liquidation im laufenden Geschäftsbetrieb ist nicht besonders verbreitet, da aber rein gar nichts über die Motive bekannt ist möchte ich - wie bereits mehrfach erwähnt! - nicht darüber spekulieren.

    Jedenfalls kann man diesen Vorgang nicht beliebig verlängern, nach spätestens 4 Wochen muss Butter bei die Fische.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1449403181000

    vonschmeling:

     ... wenn die Masse nicht ausreicht ist Antrag auf Insolvenz zu stellen.

    Ergänzend: Vom Liquidator!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    gesperrt
    geschrieben 1449407843000

    @vonschmeling

    Danke, sehr guter Beitrag. So hab ich es  bei meinen Nachforschungen im Internet auch herausgelesen.

    Es ist richtig, dass der Vorgang einige Zeit dauern wird (ggf. Monate) aber nicht Jahre.

    Der Gesetzgeber hat hier ganz klare Fristen vorgegeben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1449437321000

    3aaa:

    Wann erkennt der Versicherer eine Zahlungsunfähigkeit des RV an um den versicherten Urlaubern den Reisepreis zu erstatten?

    Natürlich mit Eintreten des Versicherungsfalles, i.e. mit der Gewissheit, dass für das Erlangte keine Gegenleistung (Reise oder Geld) erbracht wird.

    Anders als bei diversen Insolvenzen hat MediWelt Reisen bereits erklärt alle geschlossenen Verträge zu kündigen und keine Reiseleistungen mehr anzubieten. Damit bleibt den Betroffenen die Hängepartie erspart, die im Falle einer Übernahme bestehender Verträge droht. Insofern ist der Liqudationsbeschluss gewissermaßen ein Vorteil und gibt es in relativer Kürze sicherlich eine Erstattung oder den Verweis auf den Einstand des Versicherers.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1449438075000

    Nachtrag @Betroffene:

    Die "Feststellung der Zahlungsunfähigkeit" obliegt selbstverständlich nicht dem Versicherer, vielmehr orientiert der sich an den entsprechenden Beschlüssen.

    Das jeweilige Innenverhältnis ist ziemlich komplex, vereinfachend wirkt da die strikte Befolgung der Aufforderungen:

    Jetzt fordert der Liquidator auf, die Ansprüche an ihn zu richten.

    Was später passiert bleibt abzuwarten ...

    Ihr müsst nicht befürchten, dass zu eurem Schaden inzwischen selbst noch die Klobrillen verscherbelt werden zu Gunsten der GF, das BGB sichert eure Ansprüche zuverlässig ab.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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