• RG1977
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    geschrieben 1516033964701

    @beckima sagte:

    Seit Oktober kämpft ein Anwalt um unser Geld (4000 €), bisher ohne Erfolg....

    Wie kann das sein? Da müsste es doch inzwischen zumindest einen vollstreckbaren Titel geben, oder?

    Am Geschäft in der Badensche Str. gibt es jetzt auch einen entsprechenden Aushang, dass "Bemühungen zur kurzfristigen Aufstockung der Fremdkapitalfinanzierung ergebnislos verliefen..." und Insolvenzantrag gestellt wurde. Offenbar sind die Mitarbeiter in den nächsten Tagen auch telefonisch erreichbar (können aber nichts machen...).

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1516034002968

    @Beckima

    Selbst der beste Anwalt wird nicht erfolgreich in Nichts vollstrecken können, man kann sich den demnach auch sparen.

    Ich empfehle den Betroffenen mit dem Kundengeldversicherer Kontakt aufzunehmen und die Forderungen dort anzumelden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • RG1977
    Dabei seit: 1515946766781
    Beiträge: 5
    geschrieben 1516034129582

    @vonschmeling sagte:

    Wie gesagt - allein die Insolvenz ist kein Kündigungsgrund, demnach sind Restzahlungen unverändert geschuldet. Andernfalls kann der Veranstalter (bzw. der Insolvenzverwalter) seinerseits kündigen und Stornogebühren verlangen.

    Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass alle Reisen abgesagt werden. Erst wenn das sichergestellt ist wird die Restzahlung hinfällig.

    Also an MK sollte man jedenfalls nicht mehr zahlen... Allenfalls an den vorläufigen Insolvenzverwalter, wie es auch in der Bekanntmachung steht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1516034327390

    Richtig. Soweit bleiben die Restzahlungen zwar geschuldet, nur ist der Gläubiger ab sofort Herr Thiemann.

    Werden die Reisen zügig abgesagt entfällt der Anspruch auf die Restzahlung.

    Bitte den Wortlaut der Bekanntmachungen sehr genau lesen und sich unbedingt daran halten!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    geschrieben 1516036631484

    @spatz43 sagte:

    Kommt es eventuell zu einer Sammelklage, schließen wir uns mit an.

    Bei allen Verständnis dafür, dass die Geschädigten jetzt am liebsten um sich treten würden und der Geschäftsleitung des Miskäfers gerne ordentlich einen verpassen würden: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Sie würde auch finanziell nichts mehr bringen, da das Unternehmen jetzt insolvent ist. Bestenfalls können Geschädigte (d.h. alle, die eine Forderung haben, die nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist) ihre Forderungen nach Eröffnung der InsO im Verfahren anmelden und auf eine (wenn überhaupt) homöopathische Quote hoffen.

    Und auch zum Thema Strafanzeige: Ja, wenn's der eigenen Satisfaktion dient. Aber auch die bringt kein Geld (mehr). Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters, zu prüfen, ob eine strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird er die entsprechenden Schritte in die Wege leiten, um ggfls. noch Masse bei den Verantwortlichen sichern zu können. Schnellschüsse bringen da jetzt nichts (mehr). Es ist ja gerade Sinn des Insoverfahrens, dass sich einzelne Gläubiger durch Schnelligkeit keinen Vorteil mehr verschaffen können, sondern alles erst einmal in einen Topf kommt und am Ende quotal verteilt wird.

    Für die Geschädigten ist jetzt eher Trauerbewältigung angesagt.

    Übrigens hat der Laden im letzten Jahr wohl noch die Auszeichnung „Outstanding Increase“ erhalten (Quelle)

    Wie das Wachstum zu Stande kam, dürfte jetzt wohl auch klar sein...

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • olli304
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    geschrieben 1516038026425

    Wow....als Inhaber eines gültigen Sicherungsscheins keimt Hoffnung auf.

  • Tom273
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    geschrieben 1516039097584

    Hoffen wir mal, dass am Ende des Versicherungsjahres am 31.10.2018 die 110 Mio Euro ausreichen, um alle Fälle (auch von anderen Veranstaltern) vom 1.11.2017 bis 31.10.2018, für die R+V einstehen muss, zu 100% befriedigen zu können. Sonst gibt es nur anteilig Geld.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1516039463753

    Wäre interessant zu erfahren, welche Auskünfte die Betroffenen erhalten, die keinen oder einen ungültigen Sicherungsschein besitzen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tom273
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    geschrieben 1516039819566

    @vonschmeling sagte:

    Wäre interessant zu erfahren, welche Auskünfte die Betroffenen erhalten, die keinen oder einen ungültigen Sicherungsschein besitzen.

    Zu dem Problem befragt, hat sich die Dame am Telefon unter Hinweis darauf, sie sei ja nicht die Schadensabteilung, dahingehend geäußert, sie könne sich vorstellen, dass bei Vorlage aller sonstigen Unterlagen auch diejenigen entschädigt werden könnten, die keinen oder einen gefälschten SiSch haben.

    Daran glaube ich persönlich allerdings nicht, wenn es hart auf hart geht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1516039984555

    War aber schon so, wobei eine tatsächliche Fälschung eines Sicherungsscheins schon gewisse Rückschlüsse zuließe ...

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