@spatz43 sagte:
Kommt es eventuell zu einer Sammelklage, schließen wir uns mit an.
Bei allen Verständnis dafür, dass die Geschädigten jetzt am liebsten um sich treten würden und der Geschäftsleitung des Miskäfers gerne ordentlich einen verpassen würden: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Sie würde auch finanziell nichts mehr bringen, da das Unternehmen jetzt insolvent ist. Bestenfalls können Geschädigte (d.h. alle, die eine Forderung haben, die nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist) ihre Forderungen nach Eröffnung der InsO im Verfahren anmelden und auf eine (wenn überhaupt) homöopathische Quote hoffen.
Und auch zum Thema Strafanzeige: Ja, wenn's der eigenen Satisfaktion dient. Aber auch die bringt kein Geld (mehr). Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters, zu prüfen, ob eine strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird er die entsprechenden Schritte in die Wege leiten, um ggfls. noch Masse bei den Verantwortlichen sichern zu können. Schnellschüsse bringen da jetzt nichts (mehr). Es ist ja gerade Sinn des Insoverfahrens, dass sich einzelne Gläubiger durch Schnelligkeit keinen Vorteil mehr verschaffen können, sondern alles erst einmal in einen Topf kommt und am Ende quotal verteilt wird.
Für die Geschädigten ist jetzt eher Trauerbewältigung angesagt.
Übrigens hat der Laden im letzten Jahr wohl noch die Auszeichnung „Outstanding Increase“ erhalten (Quelle)
Wie das Wachstum zu Stande kam, dürfte jetzt wohl auch klar sein...