• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1512472416203

    @krofisch

    Die Forderung ist in ihrer Höhe grotesk. Üblich ist eine Minderung in Höhe eines Tagessatzes der Reisekosten als Entschädigung für den kofferlosen Tag, ferner können nach Belegen z.B. die Kosten für Hygieneartikel verlangt werden.

    Die "fehlende Reiseleitung" führt zu keinerlei Ansprüchen, insgesamt ist die Herleitung der Minderungsforderung nicht nachvollziehbar.

    Was die "Erpressung" mit Schmähkommentaren betrifft bin ich ganz beim doc ... hoffentlich lachen sich die Betroffenen darüber tot und verweigern schon deswegen eine Korrektur Ihres Angebotes.

    Zutreffend ist das Verlangen eines Tagessatzes und der belegbaren Neuanschaffungskosten - der Rest ist - gleich kommt´s: Mumpitz!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • eva-maria
    Dabei seit: 1122940800000
    Beiträge: 857
    geschrieben 1512486528564 , zuletzt editiert von eva-maria

    @Krofisch,

    was hat denn TUI mit Neckermann zu tun, ausser dass beides Reiseveranstalter sind?

    eva
  • Kaspar
    Dabei seit: 1146182400000
    Beiträge: 694
    geschrieben 1512489116847

    Ich kann @VS nur zustimmen - die Forderungen sind jenseits von gut und böse - genau wie das Anschreiben selbst.

    Da es immer mal vorkommen kann, dass der Koffer verschütt geht, habe ich immer für 1 Tag Wäsche inkl. Badesachen im Handgepäck, und ich bin bei weitem nicht der einzigste Mensche der das so handhabt.

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  • krofisch
    Dabei seit: 1361145600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1512813431824

    "Grotesk" ist der Netto-Schadenersatz in Höhe von 4,20€ (23€ - 8,80€ Sanitärartikel - 10€ Einschreiben/Telefon/etc.) für 1 Tag verlorenen Badeurlaub..

  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
    Beiträge: 10754
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1512814163588

    Wieso war der Tag verloren?

    Wenn man missmutig in seinen ach–so–verschwitzten Klamotten im Hotel rumhängt, anstatt den ersten Tag zu nutzen, ist man m. E. selbst schuld.

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1512816290748

    Tatsächlich betrachtet regelmäßige Rechtsprechung den Tag als "verloren" und erkennt einen Anspruch auf 1 Tagessatz der Reise für die "kofferlose" Zeit.

    Wenn hingegen auf eine groteske Forderung ein groteskes Angebot folgt ist der diplomatische Rahmen ziemlich ausgereizt - insbesondere nach dem "liebenswerten" Schreiben des Beschwerdeführers.

    Ich rechne offengestanden nicht mehr damit, dass der Veranstalter nachbessert, allein um nicht "erpressbar" zu erscheinen.

    Bleiben vermutlich nur rechtliche Schritte, bei der Höhe des tatsächlichen Streitwerts immer ein gutes Mittel, sich über alle beteiligten Stellen hinweg beliebt zu machen ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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