Die Forderung ist in ihrer Höhe grotesk. Üblich ist eine Minderung in Höhe eines Tagessatzes der Reisekosten als Entschädigung für den kofferlosen Tag, ferner können nach Belegen z.B. die Kosten für Hygieneartikel verlangt werden.
Die "fehlende Reiseleitung" führt zu keinerlei Ansprüchen, insgesamt ist die Herleitung der Minderungsforderung nicht nachvollziehbar.
Was die "Erpressung" mit Schmähkommentaren betrifft bin ich ganz beim doc ... hoffentlich lachen sich die Betroffenen darüber tot und verweigern schon deswegen eine Korrektur Ihres Angebotes.
Zutreffend ist das Verlangen eines Tagessatzes und der belegbaren Neuanschaffungskosten - der Rest ist - gleich kommt´s: Mumpitz!